VP-Klubobmann Karlheinz-Kopf: "Noch unklar, ob ein Viertel oder ein Drittel der Abgeordneten notwendig"
ÖVP-Klubobmann Kalrheinz Kopf kündigte im Ö1-Morgenjournal an, dass das Recht einen Untersuchungssausschuss einzuberufen, noch vor dem Sommer auch für Minderheiten im Parlament möglich sein könnte. Die Opposition fordert dies schon seit längerem und hatte alle Zwei-Drittel-Entscheidungen im Parlament blockiert, weil der U-Ausschuss zu Spionage-Vorwurfen von den Regierungsparteien abgedreht worden war. Mittlerweile wollen die Grünen und das BZÖ die Blockade aufheben.
Die Regierungsparteien werden nun im Gegenzug der Opposition das Recht gewähren, Untersuchungsauschüsse einzuberufen. Orientieren wolle man sich hier an Deutschland, so Kopf. Dort kann ein Untersuchungssauschuss schon mit einem Viertel der Abgeordneten eingebracht werden. "Ob es jetzt ein Viertel oder ein Drittel ist, dass ist eher in den
Oppositionsparteien noch umstritten, für uns ist das nicht so
entscheidend, weil es in Wahrheit davon abhängt, ob es zwei oder drei
Oppositionparteien für die Einberufung braucht", sagt der Klubobmann.
Rechte zu Zeugenladungen noch unklar
Würde das Recht schon mit einem Viertel der Abgeordneten gewährt, so könnte die ÖVP oder die SPÖ allein davon Gebrauch machen. "Der U-Ausschuss ist primär ein Interesse der Opposition, ich glaube,
dass sich die Anzahl der von uns allein eingesetzten U-Ausschüsse in
Grenzen halten wird", meint Kopf dazu. Ob die Zeugenladung in diese Ausschüsse ein Mehrheitsrecht bleibt, oder ebenfalls zu einem Minderheitenrecht wird, wollte der ÖVP-Klubchef noch nicht sagen. (red, derStandard.at, 9.4.2010)