Wien - Die Bank Austria wird gegen das zweitinstanzliche Schweizer Urteil, das sie zur Zahlung von rund 240 Mio. Euro an Deutschland verdonnert hat, berufen. Das Urteil richtet sich gegen die ehemalige Bank-Austria-Tochter in der Schweiz, der vorgeworfen wird, in den 90ern an der Veruntreuung von Geldern im ehemaligen Ostdeutschland teilgenommen zu haben. Der Richterspruch kam für die Bank überraschend, der Betrag ist nicht einmal vorsorglich in der Bilanz rückgestellt. Die Anwälte der Bank werden auch die aufschiebende Wirkung des Urteils beantragen; andernfalls wäre die Zahlung gleich nach Urteilsausfertigung fällig.

Bei dem Geld handelt es sich um das Vermögen der Ostberliner Außenhandelsfirma Novum. Wer aus dem Westen mit DDR-Kombinaten ins Geschäft kommen wollte, musste Zwangsprovisionen an die Novum zahlen, die in den Staatshaushalt oder in die Kasse der einstigen Staatspartei SED flossen. Novum-Chefin war die Wiener Geschäftsfrau Rudolfine Steindling. Sie behauptete nach der Wende, sie habe Novum treuhänderisch für die KPÖ gehalten, und transferierte die Firmen-Millionen von der damaligen Österreichischen Länderbank (später Bank Austria) auf etliche neu gegründete Konten bei deren Tochterbank in Zürich und wieder zurück. Dann legte sie das Geld anonym an. Es ist bis heute auf nicht genannten Konten. 

Schon 1994 hatte Deutschland die Bank Austria verklagt und verloren. Jetzt korrigierten die Richter den Urteilsspruch. Die Bank muss zahlen, weil sie nach Ansicht der Richter ihre gesetzliche Sorgfaltspflicht verletzt habe. Sie hätte wissen müssen, dass über die Millionen nur mit Einwilligung der Treuhandanstalt verfügt werden durfte. (gra, bpf, APA, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 30.03.2010)