Ein Streetview-Auto

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Google weht in Deutschland ein rauer Wind entgegen. So wurde in Oldenburg ein Kamera-Auto beschädigt, das Aufnahmen für das Onlineservice Street View macht. Unbekannte haben Kamerakabel durchtrennt und die Luft aus den Reifen gelassen. Unter dem Scheibenwischer wurde ein Zettel deponiert, der den Fahrer auf die platten Reifen aufmerksam machte. 

Persönlichkeitsrechte

In Ingolstadt vermuten Bürger in den Street View-Aufnahmen eine Beeinträchtigung ihrer Persönlichkeitsrechte, zumal auch Menschen im Straßenbild mit aufgenommen würden. Mehr als 700 Bürger - unterstützt von der Zeitung „Donaukurier" - legten am Freitag Beschwerde bei Google ein.

Street View wurde 2007 in den USA gestartet. Der in Google Maps integrierte Dienst zeigt Straße für Straße die Ansichten ausgewählter Städte und  - reißt Datenschützer nicht gerade zu Begeisterungsstürmen hin. 

"Zäune sind nicht so hoch"

Ich habe auch das Recht, nicht gefilmt und abgespeichert zu werden", betont etwa Argedaten-Chef Hans Zeger. Außerdem übte er Kritik daran, dass die Kameras auf den Google-Autos in drei Metern Höhe filmen. "Zäune sind nicht so hoch", sagte der Datenschützer.

Ergänzend verlangen die Datenschützer die Anonymisierung personenbezogener Angaben sofort an Ort und Stelle, nicht erst in den USA. Laut Zeger werden die personenbezogenen Angaben in die Vereinigten Staaten geschickt und dort für eine bestimmte Zeit gespeichert sowie anonymisiert. 

Auffällige Kennzeichen

Außerdem reiche die Anonymisierung von Gesichtern und Autokennzeichen nicht aus. Es gebe viele auffällige Kennzeichen, zum Beispiel besondere T-Shirts, Hunde, Gebrechen, Aufschriften auf Autos oder Tätowierungen. Zeger berichtete von einem - von der ARGE nicht nachrecherchierten - Fall, bei dem die Ehefrau das Auto ihres untreuen Gemahls vor dem Haus seiner Freundin anhand der auffälligen Radkappen erkannte. 


Der Datenschützer lässt eine der klassischen Verantwortungen von Google nicht gelten: "Google sagt: 'Wenn sich einer beschwert, löschen wir's eh'. Da verkehrt sich das Grundrecht auf Privatsphäre ja ins Gegenteil."(red)