Akademikerbund macht reinen Tisch und schließt Wiener aus

26. März 2010, 21:06
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    Josef Müller, Briefautor und Wien-Chef des Vereins.

Krisensitzung des Akademikerbundes: Nach der Forderung der Wiener Landesgruppe, das Verbotsgesetz aufzuheben, wurde mit großer Mehrheit beschlossen, die Wiener Spitzenfunktionäre auszuschließen

Wien - Gut eine Stunde hat die Delegiertenversammlung des Akademikerbundes amFreitag dem umstrittenen Wiener Funktionär Christian Zeitz zugehört - aber dessen Verteidigung blieb letztlich erfolglos. Auf Antrag der steirischen Landesgruppe wurde mit 27 zu fünf Stimmen beschlossen, dass sich der Akademikerbund vom umstrittenen Papier der Wiener Landesgruppe distanziert.

Wie berichtet hatte der Wiener Akademikerbund-Obmann Josef Müller - mit Deckung des Landespräsidiums - im November einen Brief an mehrere Spitzenpolitiker geschrieben, in dem unter anderem die Abschaffung des Verbotsgesetzes, die Streichung des Gleichbehandlungsgesetzes und die Zurücknahme der Fristenlösung vorgeschlagen wurde.

Aufregung gab es aber erst, als der Brief diese Woche öffentlich gemacht wurde. Zeitz sprach von einer "verunglückten Geschichte" .

Ein Sitzungsteilnehmer am Freitagabend zum Standard: "Da waren ein paar Positionen dabei, die man aus christlich-konservativer Sicht durchaus hätte diskutieren können. Was aber letztlich zu der breiten Ablehnung geführt hat, war dieser unsägliche FPÖ-Sprech, der da eingerissen ist."

Konsequenz: Mit großer Mehrheit wurden Zeitz und Müller aus dem Akademikerbund ausgeschlossen, die Wiener Landesführung abgesetzt. Diese aber wollte das nicht auf sich beruhen lassen - sie anerkennt die Beschlüsse nicht und distanziert sich als eigener Verein von der Bundesorganisation.

Intern wurde seit Bekanntwerden des Positionspapiers auch Kritik an Akademikerbund-Präsident Franz Fiedler laut. Dieser hatte das Schreiben längst gekannt, aber erst nach dessen Publikwerden reagiert.Nach der Sitzung am Freitag sagte Fiedler, dass ohnehin klargestellt sei, dass das Wiener Papier "nicht den Zielen des Akademikerbundes entspricht" . (cs, pm, kmo, DER STANDARD, Printausgabe, 27./28.3.2010)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 99
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Wolfgang Lederbauer1
61
28.3.2010, 11:43
Aufhebung des NS-Verbotsgesetzes etc. Brief nicht von Dr. Fiedler - Fiedler: Schlageseite durch Kanditatur.

Man sollte dem Bundesobmann des Akademikerbundes Dr. Fiedler,

- Ex Rechnungshofpräsident,

- Vorsitzender des Verfassungskonvents,

- Verfassungsexperte mit Spezialgebiet " Auslegung des Bundesverfassung", insbesondere des Art 126 B-VG,

- mehrfach diskutierter Kanditat für mehrere politische Funktionen

keinesfalls irgendeinen Vorwurf machen, dass der Brief bereits seit November 2009 kursierte und er nicht reagierte. Er hat ihn ja selbst nicht geschrieben. Die Forderung nach der Abschaffung des Verbotsgesetzes hat ja wirklich nur durch die Präsidentschaftskanditatur von Frau Rosenkranz eine "Schlagseite" bekommen.

Man beachte weiterhin die Worte von Dr.Fiedler.

http://so-for-humanity.com2000.at SFH-0280-056 etc.

Drei Goschn Opa
00
29.3.2010, 18:29
das soll ja wohl heissen,

dass die forderung nach der abschaffung des verbotsgesetzes OHNE die kandidatur der frau rosenkranz KEINE schlagseite bekommen hätte ?????

wo san sie ang'ritten ?

Wolfgang Lederbauer1
00
29.3.2010, 20:42
...abschaffung des verbotsgesetzes OHNE die kandidatur der frau rosenkranz KEINE schlagseite...

Sorry, das Posting war nicht präzise genug formuliert.

Laut NEWS ORF.at 26.03.2010 "Akademikerbund: Wiener Obmann ausgeschlossen":

Nun, im Hinblick auf die Ereignisse rund um Kandidatur von Barbara Rosenkranz (FPÖ) bei der Bundespräsidentenwahl sei dies anders.

"Das hat jetzt eine ganz andere Schlagseite bekommen nach der Kandidatur", so Fiedler.

Schlagseite ist jedenfalls Schlagseite - für jeden, auch für Dr. Fiedler.

Drei Goschn Opa
00
29.3.2010, 23:13
des wird immer noch nix

wenn sie's nicht verstehen wollen: die abschaffung des verbotsgesetzes ist mit und ohne irgendeine kandidatur ein kompletter schwachsinn.

offenbar sieht der fiedler kein problem mit der sache, wenn ich sie richtig verstehe. bloss dass ihm die rosenkranz dazwischen gekommen sei...

wenn dem so ist, dann ist fiedler reif zum spülen - und bleibens ned an dem picken, sonst gehts mit ihnen auch ab in lokus :)

Les Delk
13
29.3.2010, 15:13
Fiedler mag

auf seinem Konto mehrere Gutpunkte haben. In dieser Geschichte hat er aber mit einem Schlag sein ganzes Vertrauenskapital verspielt. Beispiellos!

Soll er sich halt seinem - nicht ganz unumstrittenen - österreichischen TI-Ableger widmen und nicht mehr als "Rechtsstaatlichkeits-Autorität" der Nation interviewen lassen.

wir(r) ibuss uneitid
13
28.3.2010, 15:27
ein obmann,vorsitzender..

muss über alle vorgänge in seinem verein informiert sein.wenn nicht,hat er keine vertrauensleute-dann kann er einpacken.

Lexibald
11
28.3.2010, 17:07
Ich würde das noch drastischer

formulieren: wenn in einer Organisation, der ich vorsitze, für die Organisation vital bedrohliche bzw. potenziell rechtswidrige Forderungen erhoben werden, besteht für mich dringender Handlungsbedarf, gewissermaßen Gefahr im Verzug. Dadurch könnte ja das Bild meiner Organisation in der Öffentlichkeit schwer beschädigt werden. Was nunmehr ja auch geschehen ist. Nach meinem Bild als Aussenstehender war/ist Fiedler nicht Herr der Lage in seiner Organisation.

wir(r) ibuss uneitid
11
28.3.2010, 17:34
so ist es-er müsste von sich aus das handtuch werfen

cupertino
21
27.3.2010, 23:15
da fiedla

wollte der nicht auch mal als uhbp kandidieren? feine herr, der herr fiedla.

Magdalena P
00
27.3.2010, 22:22

lammfromm gibt er sich in der Öffentlichkeit....

wir(r) ibuss uneitid
00
27.3.2010, 17:58
summa sumarum re punze

und an der könnts lange kiefeln jetzt.

capricorno
284
27.3.2010, 13:21
Ade, Meinungsfreiheit!

Der Meinungsterror hat gewirkt. Erinnert mich an die Fabel vom Kaninchen und die Schlange, in deren Augen das Kaninchen starrt gebannt durch die Angst aufgefressen zu werden! Der Wiener AB wird wahrscheinlich GESCHLOSSEN Barbara Rosenkranz wählen!

Harry Meier
 
43
28.3.2010, 13:40
Wie oft muß ich meine Frage den noch wiederholen?

Was hat das Verbeiten von Lügen und das Verharmlosen von Verbrechen mit Meinungsfreiheit zu tun?

capricorno
21
29.3.2010, 08:02
Wie oft, lieber Harry Meier,

soll ICH Ihnen noch das Zitat von Voltaire zur Meinungsfreiheit zur Kenntnis bringen:
"Du bist zwar anderer Meinung als ich, aber ich werde dein Recht dazu bis in den Tod verteidigen".
DAS ist Meinungsfreiheit (nicht Beleidigung z.B. einer Person!)

Peter Hammer 06
10
30.3.2010, 07:02
Sie glauben doch nicht .....

...dass Voltaire diesen schönen Satz auch im Jahr 1945 nach der Shoah,nach den Verbrechen der Nazis gesagt hätte?

minhaltbarbis
00
Chomsky dazu, sogar er hat es begriffen

"Meinungsfreiheit ist die Freiheit, eine Meinung zu äußern, die man selber widerlich findet. Ansonsten ist man GAR nicht für Meinungsfreiheit. Göbbels war auch für Meinungsfreiheit, bei Mnen, die ihm passten, stimmts?
Bei dieser Frage gibt es nur 2 Wahlmöglichkeiten, und jeder trifft seine Wahl. Das haben auch spätestens seit dem 18. JH alle begriffen, nur die Faschisten nicht."

"Meiner Meinung hat kein Staat das Recht, zu bestimmen, die die geschichtliche Wahrheit aussieht, und die zu bestrafen, die davon abweichen."

"Den Opfern des NS ist nicht damit gedient, dass wir eine zentrale Doktrin ihrer Mörder übernehmen."

Chocoholic
13
28.3.2010, 13:12
Sie haben das Konzept der Meinungsfreiheit missverstanden.

Es bedeutet nicht, ohne Verantwortung fuer das Gesagte oder ohne Grenzen alles behaupten oder sagen zu koennen. Es gibt weiterhin Rufmord, Rufschaedigung, Aussagen, die Rassismus betreffen werden geprueft, direkte Beleidigungen und anderes ist auch verboten. Insoferne ist Ihre Hoffnung darauf, dass ich Sie ungestraft einen Vollidioten nennen duerfte, vollkommen unrealistisch. Auch mit exisitierender Meinungsfreiheit.

4freedom
38
28.3.2010, 11:51
Logik

Wenn jemand ein Gesetz abschaffen will, das etwas verbietet, kann man daraus schliessen, dass er/sie genau das zu tun beabsichtigt, was das Gesetz untersagt. Im konkreten Fall geht es um nationalsozialistische Wiederbetaetigung.

Hier geht es also nur vordergruendig um Meinungsaeusserung. Man kann unterstellen, dass die Wiederbetaetigung gestattet werden soll und der/die "Meinungsaeusserer" davon Gebrauch machen wollen.

Das Gesetz ist genau dazu da, um diese Personen an der Umsetzung und Verbreitung ihrer Geisteshaltung zu hindern.

Philbert Desanex
 
00
29.3.2010, 08:00
dass er/sie genau das zu tun beabsichtigt . . .

Demnach ist jeder, der gegen die Todesstrafe ist ein (schüchterner) Mörder,der sich noch nicht recht traut?

Drei Goschn Opa
00
29.3.2010, 18:26
hast noch mehr von dem zeux ?

ich würd dir ein paar gramm abkaufen - scheint echt starkes material zu sein.

minhaltbarbis
32
28.3.2010, 13:06
oje...

versuchen Sie nicht zu denken, es gelingt Ihnen nicht...
ich kann z.b auch aus grundsätzlichen Überlegungen für Abschaffung der Betäubungsmittelverbote, Euthanasieverbote, etc. sein, ohne selber fixen zu wollen usw.

wer für freie Meinungsäußerung ist, ist für die Freiheit, eine Mng zu äußern, die er selber widerlich findet. ansonsten ist er überhaupt nicht für Meinungsfreiheit (=/ Aufforderung zu Straftaten...).
Das haben auch seit dem 18. Jh alle verstanden, nur die Faschisten nicht.

Michael Bakunin
01
29.3.2010, 11:03

beim verbotsgesetz geht es nicht um meinungen. hast du das gesetz schon mal gelesen?

Der Ruhestifter
 
21
28.3.2010, 12:45
Logik? Logik der <f-wort>en vielleicht!

Nicht jeder ist so ein autoritärsgläubiger <f-wort> wie Sie. Liberale menschen billigen den einsatz staaticher gewalt zur repression nur da, wo das zur abwehr einer gefahr für die freiheit anderer erforderlich ist. Daher sind nicht <f-wort>er oft auch gegen gesetze, die etwas verbieten, was sie selbst nie tun wollen. Ich zum beispiel bin nicht homosexuell, aber entschieden gegen gesetzliches verbot homsexueller handlungen. Auch halte ich religiosität für eine potentiell bösartige form der verwirrung, wäre aber dagegen, das beten zu bestrafen.

Wie es jetzt im konkreten fall der verbotsgesetze aussieht, ist eine zweite frage. Aber ihren schluss 'wer gegen ein gesetzliches verbot ist, will dasverbotene tun' kann nur ein <f-wort> ziehen.

TTV
00
28.3.2010, 03:29
Das haetten die Mitglieder des Wiener Akademikerbundes so und so gemacht.

Recht haben die Steirer gehabt mit Ihrem Ausschlussgesuch. Solch rassistische, fremdenfeindliche und faschistisch angehauchte "Meinungen" wie sie der Wiener Akademikerbund vertritt haben in einer aufgeschlossenen westlichen Demokratie nichts verloren. Wenn solch eine Reaktion fuer Sie "Meinungsterror" ist, von mir aus.

Rosa Stahl
24
27.3.2010, 20:18

de paar Hanseln dort machen das Rosenkraut - äh die Rosenkranz - a nimma fett.

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