"Der Paragraf 278a ist nicht nur für Tierschützer gemacht" - "Prüfen inwieweit organisiertes Verhalten hinter dem bisherigen Vertuschen steht"
Wien - Der Wiener Rechtsanwalt Georg Zanger kann sich vorstellen, die Kirche nach dem sogenannten Terrorparagrafen vor Gericht zu bringen, erklärt er in der Donnerstag-Ausgabe der "Presse". "Es wäre zu überlegen, gegen Organisatoren kirchlicher Einrichtungen eine Anzeige wegen des möglichen Vorliegens einer Kriminellen Organisation einzubringen", so Zanger.
Genau dieser Tatbestand (Strafdrohung zwischen 6 Monaten und 5 Jahren Haft) wird bei einem derzeit in Wiener Neustadt laufenden Strafprozess 13 Tierschützern vorgeworfen. "Der Paragraf 278a StGB ist nicht nur für Tierschützer gemacht", erklärt Zanger. Nun müsse geprüft werden, "inwieweit organisiertes Verhalten hinter dem bisherigen Vertuschen und damit hinter der Gewalt und dem sexuellen Missbrauch steht."
Wenn nur einzelne Erzieher hinter den Übergriffen stecken, sehe es anders aus, "als wenn Übergriffe unter der Toleranz anderer passiert sind." Sollten sich Übergriffe in der einen oder anderen Einrichtung als "systemimmanent" herausstellen, sei eine Anzeige nach § 278a StGB jedenfalls gerechtfertigt. (APA)