Kärntner Heimatdienst bot nach "Genozidvorwurf" Vergleich an - Slowenen-Vertreter legen nach
Klagenfurt - Der Rat der Kärntner Slowenen fordert vom Kärntner Heimatdienst (KHD) die Selbstauflösung. Noch in der vergangenen Woche hatte der Rat dem KHD vorgeworfen, die Volksgruppe "vernichten" zu wollen. KHD-Obmann Josef Feldner reagierte gegen den "Genozidvorwurf" erst mit einer Klagdrohung, bot am Dienstag allerdings im Falle einer öffentlichen Entschuldigung einen Vergleich an. Der Rat will das Angebot allerdings nur annehmen, wenn sich KHD gleichzeitig auflöst, die Slowenenorganisation hat im Übrigen kürzlich eine Selbstauflösung angekündigt.
Selbstauflösung als Bedingung
Der Rat könne sich die Annahme des Vergleiches vorstellen, wenn zwei Bedingungen erfüllt würden, erklärte Generalsekretärin Angelika Mlinar am Mittwoch in einer Aussendung. Erstens müsse der Heimatdienst "sein gesamtes Vermögen, dass er durch jahrzehntelange minderheitenfeindliche Propaganda erworben hat, sofort und unmittelbar an slowenische Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie slowenische Kindergärten" übertragen.
Zweitens forderte Mlinar: "Nach erfolgter Vermögensübertragung löst sich der KHD als überflüssige Organisation auf". Nach der Auflösung stehe einem intensiven Meinungsaustausch beider Ex-Obmänner, Feldner und Karel Smolle, nichts mehr im Wege, reagierte Mlinar auf die Aufforderung Feldners zu einer Aussprache über die jeweilige Position.
Rat beharrt auf Verfassungsgerichtshof
Feldner ist mit seiner Organisation gemeinsam mit den Slowenenvertretern Marjan Sturm und Bernard Sadovnik in der sogenannten Kärntner Konsensgruppe um Versöhnung zwischen den Volksgruppen und eine konsensuale Lösung der Problematik der zweisprachigen Ortstafeln bemüht. Der Rat beharrt auf in der Ortstafelfrage auf der Umsetzung der Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes und der damit verbundenen Aufstellung von zweisprachigen Ortstafeln in Südkärnten.
Das Präsidium des Rates hat kürzlich einen Beschluss zur Selbstauflösung gefasst. Als Grund für den drastischen Schritt wurde "das Nicht-gehört-Werden" der Anliegen der Volksgruppe in Österreich und Slowenien genannt. Diese Entscheidung muss allerdings noch am 29. März beim sogenannten Volksgruppentag - dem entscheidungsbefugten Gremium - abgesegnet werden. (APA)