Gerichtshof fordert beim AsylGH Stellungnahme und Unterlagen an
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), ob der Beschwerde der Familie Zogaj aufschiebende Wirkung zukommt, wird voraussichtlich Mitte April fallen. Der VfGH fordert den Asylgerichtshof zur Stellungnahme und zur Übermittlung sämtlicher Akten aller Instanzen auf. Für beides gilt eine Frist von 14 Tagen, berichtete VfGH-Sprecher Christian Neuwirth.
Stellung nehmen soll der AsylGH zu der Frage, welche öffentlichen Interessen dagegen sprechen, dass die Familie Zogaj den Ausgang des VfGH-Verfahrens in Österreich abwartet. Sämtliche Akten will der VfGH u.a. deshalb haben, weil sich der AsylGH in seiner Entscheidung auf Gutachten beruft, die die Verfassungsrichter einsehen wollen.
Arigona Zogaj, ihre Mutter und ihre beiden minderjährigen Brüder bekämpfen - vertreten vom Linzer Anwalt Helmut Blum - mit dem Antrag beim VfGH die Entscheidung des Asylgerichtshofes, der in zweiter Instanz die Ablehnung ihrer Asylanträge und die Ausweisung bestätigt hat. Da damit die Ausweisung sofort erfolgen könnte, haben sie für ihre Beschwerde eine aufschiebende Wirkung beantragt. (APA)