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Eva Glawischnig

foto: apa/artinger

Wien - Nach Ansicht der Grünen widerspricht die geplante Pensionsreform in vier Punkten der Verfassung bzw. dem EU-Recht. So sehen Frauensprecherin Brigid Weinzinger und die stellvertretende Parteichefin Eva Glawischnig unter anderem den Gleichheitsgrundsatz und die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie verletzt. Bei einer Pressekonferenz am Freitag luden Glawischnig und Weinzinger daher Frauenpolitikerinnen aus allen Parlamentsparteien zu Gesprächen ein.

Angesprochen wurden Frauenministerin Maria Rauch-Kallat (V), Sozialstaatssekretärin Ursula Haubner (F) und SP-Frauenchefin Barbara Prammer. "Diese Pensionsreform wird die Nagelprobe für die neue Frauenministerin sein", so Glawischnig. Weinzinger befürchtet durch die Pensionsreform ein Absinken der ohnehin bereits niedrigen Frauenpensionen von derzeit durchschnittlich 678 Euro unter den Ausgleichszulagenrichtsatz von derzeit 643 Euro. Damit würden zusätzliche staatliche Zuschüsse fällig: "Das ist eine Loch auf, Loch zu Politik", so Weinzinger.

Zudem kritisierte Weinzinger, dass die niedrigen Fraueneinkommen wohl kaum Raum für die private Pensionsvorsorge lassen würden. In Richtung Rauch-Kallat, die gemeint hatte, dass für Frauen mit gut verdienenden Ehemännern der Gatte einzahlen könne, sagte Weinzinger: "Es kann nicht die Empfehlung an die Frauen sein, zur Pensionsvorsorge 'Tu felix Austria, nube' zu betreiben." Kritik übte sie auch daran, dass die bessere Anrechnung der Kindererziehung nur für Bezieherinnen von Kindergeld gilt. Wer demnächst in Pension gehe, könne davon also nicht profitieren.

Kritik übte Glawischnig daran, dass die Pensionsreform die niedrigeren Durchschnittseinkommen der Frauen ebenso wenig berücksichtige wie deren hohe Teilzeitquote und die Lücken im Erwerbsleben durch Kindererziehung und die Pflege von Angehörigen. Dies stellt nach ihrer Ansicht eine "indirekte Diskriminierung" im Sinne der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie dar und verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung. Dieser sehe nämlich nicht nur die Gleichbehandlung gleicher Tatsachen vor, sondern auch die Berücksichtigung solcher unterschiedlicher Gegebenheiten.

Außerdem sehen Glawischnig und Weinzinger durch die Pensionsreform allgemein den Vertrauensgrundsatz verletzt, da sie "extrem kurzfristige Verschlechterungen" innerhalb weniger Monate bringe. Ebenfalls verfassungswidrig wäre nach Ansicht der Grünen die Abschaffung der Frühpension für Frauen bis 2009. Hintergrund ist das 1992 beschlossene Auslaufen der vorzeitigen Alterspension für Frauen von 2019 bis 2028. Daraus könnte nach Ansicht des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer geschlossen werden, "dass der Verfassungsgesetzgeber für weibliche Versicherte jedenfalls bis 2019 eine vorzeitige Alterspension als gegeben annimmt". (APA)