Über Antrag auf aufschiebende Wirkung - Kann auch mehrere Wochen dauern
Wien - Die Beschwerde der Familie Zogaj gegen den negative Entscheidung des Asylgerichtshofes ist bereits beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingelangt. Über den Antrag auf aufschiebende Wirkung - mit der eine Ausweisung vorerst ausgesetzt würde - werden die Höchstrichter frühestens nächste Woche, möglicherweise aber auch erst in einigen Wochen entscheiden, erklärte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth. Jedenfalls werde der VfGH so zügig wie möglich entscheiden.
Entscheidungen über eine aufschiebende Wirkung dauern üblicherweise am VfGH "wenige Tage bis mehrere Wochen". Dies hänge davon ab, ob z.B. Stellungnahmen eingeholt werden müssen. Solche Anträge werden gerade in Asylfällen immer wieder gestellt, fallweise gewährt der VfGH auch die aufschiebende Wirkung.
Der Antrag von Arigona Zogaj, ihrer Mutter und ihrer beiden minderjährigen Brüder - vertreten vom Linzer Anwalt Helmut Blum - gegen die Entscheidung des Asylgerichtshofes sei "einer von tausenden", betonte Neuwirth - "und er wird auch genauso und nicht anders behandelt". Die Zogajs bekämpfen die Entscheidung des Asylgerichtshofes, der in zweiter Instanz die Ablehnung ihrer Asylanträge und die Ausweisung bestätigt hat. (APA)