Stuttgart - Zum ersten Mal seit Inkrafttreten des Völkerstrafgesetzbuchs im Juni 2002 werden einem Zeitungsbericht zufolge zwei Soldaten der deutschen Bundeswehr beschuldigt, ein Kriegsverbrechen begangen zu haben. Der Anfangsverdacht, dass bei dem Luftangriff von Kunduz im September 2009 gegen das Völkerstrafgesetzbuch verstoßen wurde, habe sich "auf niedriger Stufe" bestätigt, zitiert die "Stuttgarter Zeitung" in ihrer Freitagsausgabe einen Sprecher der Bundesanwaltschaft. Deshalb sei jetzt gegen Oberst Georg Klein und seinen Flugleitoffizier ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.

Die Bundesanwaltschaft habe Klein und den Flugleitoffizier als Beschuldigte zur Vernehmung in der kommenden Woche vorgeladen, berichtete die Zeitung zudem unter Berufung auf Regierungskreise. Der Sprecher der Bundesanwaltschaft habe zu diesem Punkt keine Angaben gemacht. Er erklärte laut "Stuttgarter Zeitung" jedoch, dass seine Behörde derzeit noch mit einem weiteren Fall befasst sei, in dem Bundeswehrsoldaten eines Kriegsverbrechens verdächtigt würden. Im Juli 2009 sei es zu zivilen Opfern gekommen, nachdem ein Kleinlaster in Afghanistan von Soldaten beschossen worden war. Der Fall sei von einer saarländischen Staatsanwaltschaft zur Prüfung nach Karlsruhe geleitet worden.

In Koalitionskreisen in Berlin wird den Angaben zufolge erwartet, dass das Ermittlungsverfahren gegen Klein und den Flugleitoffizier am Ende eingestellt und keine Anklage erhoben wird. Die Bundesanwaltschaft wies darauf hin, dass ein Ermittlungsverfahren schon deshalb notwendig sei, um die sachliche Prüfung des Falles abschließen zu können. Klein hatte im September vergangenen Jahres in Afghanistan den Luftwaffen-Angriff nahe Kunduz veranlasst, bei dem nach NATO-Angaben bis zu 142 Menschen getötet wurden. (APA)