Beim Asylgerichtshof ist die Familie aus dem Kosovo im Asylverfahren zweiter Instanz abgeblitzt - und rechtlich jederzeit abschiebbar
Linz - Für die Familie Zogaj schwinden die Chance immer mehr, in Österreich bleiben zu dürfen. Der Asylgerichtshof ließ sie im Asylverfahren in zweiter Instanz abblitzen. Gleichzeitig wurde der Familie auch kein Bleiberecht zuerkannt; die diesbezüglichen Kriterien werden bei Asylentscheidungen mit abgeprüft. Damit ist die Ausweisung der vier in Österreich verbliebenen Familienmitglieder rechtskräftig, eine Abschiebung liegt im Ermessen der Fremdenpolizei.
Im November vorigen Jahres hatte das Bundesasylamt der Familie einen negativen Asylbescheid ausgestellt. Parallel dazu wurde Arigona und ihrer Mutter der - gleichzeitig mit dem Asylersuchen beantragte - subsidiäre Schutz nicht gewährt. Dieser Status kommt Flüchtlingen zu, die keine klassischen Asylgründe vorweisen können, denen aber eine Abschiebung aus menschenrechtlichen Gründen nicht zugemutet werden kann.
Gutachter hatten gewarnt, Nurije Zogaj könnte sich und ihren Kindern etwas antun, falls sie abgeschoben werden. Der Linzer Anwalt der Familie, Helmut Blum, ging umgehend in Berufung, die jetzt zurückgewiesen wurde. Blum via Presseaussendung am Donnerstag: "Die Beschwerden meiner Mandanten wurden abgelehnt." Die Asylrichter befanden, die psychiatrische Versorgung im Kosovo sei völlig ausreichend, berichtet Profil online.
Als letztes Mittel hat der Anwalt bereits Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingereicht. Mit der Beschwerde verbunden ist auch ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. Sollten die Höchstrichter der Beschwerde also aufschiebende Wirkung gewähren, erhält die Familie eine Atempause, bis ihre Beschwerde inhaltlich geprüft ist.
"Zutiefst betroffen"
Die Volkshilfe Oberösterreich, die die Zogajs betreut, zeigt sich bestürzt. "Ich bin zutiefst betroffen, dass einer Familie, die so gut integriert ist, das Bleiberecht in unserem Land verwehrt wird", sagt Volkshilfe-Präsident Josef Weidenholzer. Arigona Zogaj, ihre Mutter und die beiden jüngeren Geschwister wurden bereits über den Ausgang des Verfahrens informiert. "Jetzt müssen sie erst einmal den Schock verdauen", sagt Walter Deil von der Volkshilfe. Eine Mitarbeiterin betreue derzeit die Familie rund um die Uhr
"Das heißt, dass die Familie bis zur VfGH-Entscheidung über die aufschiebende Wirkung jederzeit von der Fremdenpolizei außer Landes gebracht werden kann. Also wochen- bis monatelang, weil der VfGH derzeit mit einer Fülle von Asylfällen zu kämpfen hat", reagiert der Wiener Rechtsanwalt und Vorsitzende einer Kommission des Menschenrechtsbeirats, Georg Bürstmayr, auf die Nachricht vom Negativbescheid. Die seit Jänner 2010 volljährige Arigona Zogaj, "die immerhin als Kind, also ohne eigenes Zutun, nach Österreich gekommen ist", werde damit "unter massiven Druck gesetzt". (Irene Brickner/Markus Rohrhofer/Kerstin Scheller, DER STANDARD - Printausgabe, 19. März 2010)