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Behindertenanwalt Erwin Buchinger und Josef Buttinger, Initiator von we work together
Susanne M. ist beim Fensterputzen gestürzt und hat sich einen Brustwirbel gebrochen. Trotz Genesung bleiben 30 Prozent Behinderung zurück - ein Handicap vor allem am Arbeitsmarkt. Mustafa S. bekommt in der Nachtschicht bei einer Fastfood-Kette starke Schmerzen in der Brust. Am nächsten Tag hat er einen Herzinfarkt. Markus H. leidet an Neurodermitis und Asthma. Er verliert seinen Job in einem Baumarkt, weil er sich den Kunden gegenüber unsicher fühlt. Drei Menschen mit Handicap, die aufgrund einer Initiative wieder Arbeit haben.
Im Rahmen des Projekts we work together kooperieren die Caritas Oberösterreich, das Bundessozialamt und der Personaldienstleister Manpower. Gehandicapte Kandidaten werden befristet oder dauerhaft in Bereichen eingesetzt, für die sie qualifiziert und geeignet sind. Der Fokus liege auf Stärken, nicht Schwächen. In anderen Worten: Pinguine müssen nicht fliegen können, so Initiator Josef Buttinger. Oft hemmen Berührungsängste und verschärfter Kündigungsschutz den Einsatz behinderter Menschen. Das Projekt wurde 2009 in Oberösterreich gestartet und soll nun auf Wien und Niederösterreich ausgeweitet werden.
Kontroverse zum Kündigungsschutz
Anlässlich der Podiumsdiskussion "Müssen Pinguine fliegen können? Beeinträchtigung und Arbeitsmarkt" diskutierten im Linzer Wissensturm sechs Experten über Sinn und Unsinn von Förderungen, Kündigungsschutz und Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Handicap.
Josef Buttinger, Initiator und Projektvater von we work together, stellte den verschärften Kündigungsschutz in Frage: Es diene niemandem, wenn Menschen mit Beeinträchtigungen ans Unternehmen gekettet sind. Die Kündigungsregelung schütze nicht, sondern versperre den Weg ins Unternehmen. Manpower Area Manager plädierte stattdessen für eine verlängerte Kündigungsfrist, dazu Betriebsräte und Vertrauenspersonen als Puffer.
Ex-Sozialminister Erwin Buchinger, heute Behindertenanwalt, warnte hingegen davor, bewährte Schutzmechanismen niederzureißen: Sonst seien Menschen mit Beeinträchtigungen die ersten, die abgebaut werden. Unternehmen screenten ihre Mannschaften nur mehr nach Leistung. Das gelte ebenso für Ältere und Mütter kleiner Kinder. Man solle den Fokus nicht nur auf die Betroffenen legen, sondern auch Unternehmen und Führungskräfte fragen, unter welchen Bedingungen sie Menschen mit Handicap einstellen würden.
Stärken im Fokus
Für Caritas Direktor Mathias Mühlberger bringt der unternehmerische Fokus auf Gewinnmaximierung das gesamte gesellschaftliche Gefüge ins Trudeln: Es müsse heißen: Geht´s uns allen gut, geht´s der Wirtschaft gut. Im Fall von beeinträchtigten Menschen plädierte er auf Hinwenden zu Stärken und gleicher Augenhöhe statt Defizitorientierung. Er erkenne den Quantensprung an, der seit den 90er Jahren passiert sei: Er sei selbst aus dem Mühlviertel und wisse, wie viele behinderte Menschen früher in Bauernhöfen weggesperrt waren.
Günther Schuster, Leiter Bundessozialamt Österreich, wies darauf hin, dass die Gleichstellung in Österreich ein zarteres Pflänzchen sei als beispielsweise in Großbritannien und Skandinavien. Während sich das Bundessozialamt früher auf Leistungen auf Individualebene konzentriert habe, läge der Fokus nun bei den Lebensübergängen: Man arbeite an Integrationsketten an den Übergängen, etwa zwischen Schule und Beruf."
Anregungen
Werner Vogelsang, Head of HR bei DHL Express Austria, regte an, den Kündigungsschutz bei Motivkündigungen anzuwenden, nicht jedoch bei generellem Abbau. Er wünschte sich eine raschere Abwicklung von Anfechtungsverfahren beim Bundessozialamt ebenso wie eine Anpassung der Ausgleichstaxe ("Strafsteuer", Anm.).
Gerhard Weinberger von der Spar AG strich den Mut heraus, den ein Unternehmen brauche, um Menschen mit Beeinträchtigungen dauerhaft einzustellen. Gleichzeitig kritisierte er die gängige Praxis, Betroffene wegen der Förderungen noch zu beschäftigen, auch wenn man bereits wisse, dass man sie nicht behalten wolle. (red, derStandard.at)
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.... sich behindern zu lassen bzw. behindert zu sein.
(misfits also) Betriebswirtschaftlich heisst das: Hirarchie: geduldet, Priorität: nieder. Eine unentrinnbare gesellschaftl u. soziale Spirale, nicht nur in der Arbeitswelt. Nicht immer, - aber oftmals.
Ein geschützter Behinderter ist absolut unkündbar, und kann nur bei schwersten Verfehlungen - wie ein Beamter - entlassen werden.
Da dieser Kündigungsschutz auch mißbraucht werden kann, zahlen große Unternehmen - und allen voran die rote Gemeinde Wien - leiber die Ausgleichstaxen.
Im betriebsratspflichtigen Betrieb (ab 5 Mitarbeitern) erfolgt bei betriebsnotwendigen Personaleinsparungen ein Sozialvergleich: und welcher Behinderte würde da wohl einem Nichtbehinderten unterliegen und gekündigt werden?
So führt der vermeintliche Behindertenschutz eben zur Nichtanstellung von Behinderten. Diesen ersatzlos abzuschaffen, und Unternehmen bei Einstellung Behinderter gezielt zu fördern, würde den Behinderten weit mehr helfen.
Der Schutz von Arbeitnehmern und besonders von Leuten mit besonderen Bedürfnissen ist wichtig. Das erreicht man aber nicht wenn man den Dienstgeber einschränkt. Mit förderung der Leute und speziellen Unterstützungen kann man viel mehr erreichen.
Wenn Buchunger behauptet, dass der Kündigungsschutz ein bewährter Schutzmechanismus ist hat er nichts verstanden. Die Aussage ist wohl eher populistisch zu verstehen.
(1) Für bestehende Arbeitsverträge mit Behinderten weiterhin den Kündigungsschutz anwenden, um etwaige Kündigungen (insb. von älteren Behinderten) zu vermeiden.
(2) Für neue Arbeitsverträge den Kündigungsschutz nicht mehr anwenden, um mehr Behinderte eine Chance auf eine Anstellung zu geben.
Der Kündigungsschutz ist für Arbeitgeber ein schwer kalkulierbares Risiko, für Arbeitnehmer jedoch ein schwacher Schutz, da das Bundessozialamt willkürlich entscheidet.
Viel besser wäre für die behinderten Arbeitnehmer eine konsequente Durchsetzung von Diskriminierungsverbot und Gleichstellungsgesetz.
Der Witz war gut! Das zeigen´S ma, wie das in der freien Wirtschaft funktionieren soll!
Merke: Menschen denken in Schablonen. Dazu gehört , Menschen die anders aussehen, als man selbst, anders einzuschätzen. Ergo die Conclusio: Du bist krank, schiach oder behindert demnach kannst du auch nicht qualifiziert sein.
"Es diene niemandem, wenn Menschen mit Beeinträchtigungen ans Unternehmen gekettet sind" ???
"Eine Aufweichung des Kündigungsschutzes für Behinderte für die sich Manpower einsetzt"???
Jemand der sich verletzt oder erkrankt und dann behindert ist zwecks Gewinnmaximierung leichter "freisetzen" können als Vorteil für die freizusetzende Human Resource???
Die Chuzpe das auf diese Art schönzuformulieren hätt ich nie - aber gut ich bin ja auch nix grosses bei Manpower und will es auch nicht werden.
Der Kündigungsschutz hilft Arbeitnehmern, die sich im Laufe der Anstellung (privat oder beruflich) verletzen, überhaupt nicht: Vor wirksam werden des Schutzes vergehen 6 Monate. Der Arbeitgeber hätte nach einem Unfall also 6 Monate Zeit, den Arbeitnehmer zu kündigen.
Die Antwort ist Einfach:
Unter der Bedinung, dass ich den Behinderten auch wieder kuendigen kann, wenn er nix taugt, oder ich ihn nicht mehr brauch. Unter dieser Bedingung kriegt er die gleichen Chancen, wie alle anderen Arbeitnehmer auch.
Und ja, auch Investitionen in behindertengerechte Arbeitsplaetze wuerde ich aus sozialer Verantwortung machen.
Aber jemanden nehmen, den ich nie wieder los werd. Freiwillig - niemals.
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