Kritik auch an Schubhaftbedingungen
Wien - Die von Innenministerin Fekter vorangetriebene Idee, Flüchtlinge
während deren Zeit in der Erstaufnahmestelle generell in Verwahrung zu
nehmen, stößt beim Beratungsgremium des Ressorts auf deutlichen
Widerstand. Der Beirat hat bereits eine entsprechende Stellungnahme an
die Ressortchefin übermittelt, die "Ausdruck eines hohen Ausmaßes an
Skepsis" sei, wie es Gremiumleiter Gerhart Wielinger anlässlich der Präsentation des Tätigkeitsberichts 2009 formulierte.
Ins Detail ging der Beirat in seiner Kritik nicht, da es noch keinen offiziellen Entwurf zur Anwesenheitspflicht gebe. Die stellvertretende Leiterin des Gremiums, Gabriele Kucsko-Stadlmayer, stellte aber bereits klar, dass aus ihrer Sicht solch eine Anhaltung nur wenige Tage zulässig sein könne und auch das nur, wenn die Rechtsberatung ausreichend sei und danach eine Entlassung erfolge.
Der von Fekter gebrachte Vergleich zwischen Anwesenheitspflicht für Asylwerber und Lehrer auf Skikursen wurde von Kucsko-Stadlmayer zurückgewiesen: "Dieser Vergleich hinkt." Einem Lehrer könne bei Verlassen des Skikurses zwar vielleicht im schlimmsten Fall eine Kündigung drohen, für den Flüchtling seien aber Zwangsmaßnahmen wie etwa Haft vorgesehen.
Kein Rechtsschutz für Schubhäftlinge
Deutliche Kritik des Beirats gab es auch einmal mehr an den Bedingungen in der Schubhaft, vor allem daran, dass die Betroffenen einen so schlechten Zugang zu Information hätten, dass sie ihre Rechte nicht wahrnehmen könnten - etwa jenes einer Haftprüfung. Denn in der Schubhaft könne es passieren, dass es erst nach sechs Monaten automatisch zu solch einer Prüfung komme, meinte Anwalt Georg Bürstmayr, Leiter einer Beiratskommission für den Tätigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Wien.
Bekrittelt wird ferner, dass die Einschränkungen für die Schubhäftlinge unverhältnismäßig seien. Die soziale und medizinische Betreuung sei "zum Teil völlig unzureichend", heißt es im Tätigkeitsbericht. Adäquate Beschäftigung in der Haft fehle fast völlig. Trotz der Kritik an diesen Zuständen habe sich in den vergangenen Jahren kaum etwas geändert. Es gebe eine "Stagnation auf problematischem Niveau", formulierte Bürstmayr.
"Ethnic profiling"
Besonderes Augenmerk legte der Beirat im Vorjahr auf Rassismus im Bereich der Exekutive. In einzelnen Fällen lägen aber deutliche Anhaltspunkte zumindest für "Ethnic profiling" vor.
Darunter versteht man, dass eine bestimmte Gruppe von Zuwanderern einer speziellen Behandlung durch die Polizei unterzogen wird. Im Konkreten fielen im Vorjahr vor allem zwei Fälle auf. Nachdem im Polizeianhaltezentrum Innsbruck drei Marokkaner für Brandstiftungen verantwortlich waren, wurde für sämtliche algerische und marokkanischen Insassen Einzelhaft angeordnet. Und in Wien kam es im Zuge der Bekämpfung von Einbruchskriminalität zu einer groß angelegten Aktion, bei der sämtliche in Wien gemeldete Georgier und Moldawier von der Polizei kontaktiert bzw. kontrolliert wurden.
Hohe Stressbelastung
Weitere vom Beirat beanstandete Problemfelder betreffen die Einkesselung von Demonstranten durch die Exekutive sowie die schlechte räumliche Ausstattung vieler Polizeistellen und die Arbeitsüberlastung von Beamten, die eine Gefahr von hohem Stress erzeuge, was in weiterer Folge inadäquate Reaktionen zur Folge haben könne. Schließlich wird auch zum tödlichen Schusseinsatz eines Polizisten in Krems Stellung genommen. Als "menschenrechtlich bedenklich" wird dabei kritisiert, das die beteiligten Beamten erst verzögert und ohne Vorkehrung bezüglich möglicher Absprachen einvernommen wurden, während das überlebende Opfer noch im Krankenhaus befragt wurde. Durch dieses Vorgehen sei der Eindruck einer "Schieflage" entstanden. (APA)