Skurriles Gericht

Anklage: Wiener Dieb hat Geldbeute nicht versteuert

17. März 2010, 17:00

Angeklagter Buchhalter: Das mit der Steuerzahlung habe ich wirklich nicht gewusst

Wien - Mit einem delikaten Fall hat sich am Mittwoch ein Schöffensenat im Wiener Straflandesgericht auseinanderzusetzen: Die Staatsanwaltschaft Wien erhob gegen einen Buchhalter Anklage, nachdem dieser wegen Veruntreuung von 1,5 Mio. Euro rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt worden war. Die Anklagebehörde legt dem 62-jährigen Mann zur Last, die Beute nicht versteuert zu haben, womit er sich auch nach dem Finanzstrafgesetz schuldig gemacht habe.

"Das mit der Steuerzahlung habe ich wirklich nicht gewusst"

"Das ist ja noch nie vorgekommen. Da müsste ja jeder Taschendieb Steuern zahlen", verlieh der nicht gerade unerfahrene Strafverteidiger Herbert Eichenseder seiner Verwunderung Ausdruck. Noch erstaunter zeigte sich der Angeklagte: "Das mit der Steuerzahlung habe ich wirklich nicht gewusst. Wenn ich ein Verbrechen begehe, was hätte ich tun sollen? Wenn ich zum Finanzamt gegangen wäre, was hätte ich sagen sollen? Dass ich das aus linken Abzweigungen habe? Was hätte ich auf die Einkommenssteuererklärung drauf schreiben sollen? Provisionen?"

Selbsthilfe weil Überstunden nicht bezahlt wurden

Der Mann war jahrelang in einem großen Unternehmen beschäftigt, wo er sich zusehends darüber ärgerte, dass ihm seine Überstunden nicht abgegolten wurden. Also begann er, sich Gelder auf sein Konto zu überweisen, und dies in großem Stil: Bis zu 260.000 Euro jährlich leitete er in seine Taschen um, ehe nach sechs Jahren seine Selbsthilfe aufflog. Nach seiner Festnahme legte der Buchhalter ein umfassendes Geständnis ab.

Gelder unter nichtselbstständige Einkünfte

"An und für sich hätte der Buchhalter die Möglichkeit gehabt, den strafbestimmenden Wertbetrag auf der Steuererklärung als nichtselbstständige Einkünfte einzutragen", erklärte ein Vertreter der Finanz im Zeugenstand. Schließlich wären Belege "nur auf Anfrage des Finanzamts" vorzulegen. Diese würden außerdem nur stichprobenartig angefordert: "Das ist eher eine Computerfrage."

Der Zeuge räumte jedoch ein, dass nichtselbstständige Einkünfte in Höhe von einer Viertelmillion Euro Nachfragen seitens der Finanz zur Folge gehabt hätten und sich der Firmengelder unterschlagende Buchhalter damit zwangsläufig selbst ans Messer geliefert hätte: "Die Herkunft der Einkünfte hätte man sicher hinterfragt."

Freispruch

Angesichts dieser Beweislage fällte das Gericht nach eingehender Beratung einen Freispruch, so dass der Buchhalter zwar - wenn vermutlich auch nur in der Theorie - Steuern nachzahlen, aber wenigstens nicht als Steuersünder eine weitere Freiheitsstrafe absitzen muss. Der Senat (Vorsitz: Claudia Moravec-Loidolt) stützte die Entscheidung auf Judikatur des Obersten Gerichtshofs (OGH), wonach ein an sich "verpöntes Grundgeschäft" nicht unbedingt eine Steuerpflicht begründet, sofern das rechtswidrig erlangte Einkommen nicht im allgemeinen Wirtschaftsleben verwendet wird.

Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab, der Freispruch ist daher nicht rechtskräftig. (APA)

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Posting 1 bis 25 von 96
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Waldgaenger
00
20.3.2010, 09:09
Ungerecht

Das läuft darauf hinaus, dass die verbleibende Beute das Finanzamt und nicht der Geschädigte bekommt, sinnvoll ist es auch nicht, weil mit dem Verbrechen Schadenersatzverpflichtungen entstehen , die über den Wert der Beute hinausgehen, sodass das Finanzamt so etwas in anderen Fällen als Liebhaberei bezeichnet wenn jemand mit gleichartiger Ertragslage Verluste auszugleichen versucht.

mitrovic dejan
60
18.3.2010, 17:43
Dieb versteuert nicht Geldbeute und begehr Selbstmord.

http://www.krone.at/krone/S15... index.html

Johannes St.
 
02
18.3.2010, 21:00
am Besten Sie bleiben bei der Krone und posten dort

politisch verfolgt
03
18.3.2010, 17:09
nicht auszudenken

wenn das schule macht und demnächst autodiebe keine kfz-steuer, zuhälter keine vergnügungsabgabe oder tierquäler keine hundesteuer bezahlen.

motte771
20
18.3.2010, 17:34

Was hat ein Zuhälter mit Verbrechen zu tun. Wenn dann nur moralisch, oder?

puwit
02
18.3.2010, 19:04

motte im hirn

Technikum Wien Student
03
18.3.2010, 18:20

http://tinyurl.com/ygslem5
§ 216 STGB

§ 216. (1) Wer mit dem Vorsatz, sich aus der Prostitution einer anderen Person eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, diese Person ausnützt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

(2) Wer mit dem Vorsatz, sich aus der Prostitution einer anderen Person eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, diese Person ausbeutet, sie einschüchtert, ihr die Bedingungen der Ausübung der Prostitution vorschreibt oder mehrere solche Personen zugleich ausnützt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(3) Wer die Tat (Abs. 1 und 2) als Mitglied einer kriminellen Vereinigung begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei ...

politisch verfolgt
03
18.3.2010, 18:19
mädchen

aus dem osten herlocken, verprügeln, vergewaltigen und auf den strich schicken ist ihren augen kein verbrechen?
aha.
wünsche gute besserung.

MondXicht
01
18.3.2010, 16:09

Den Angestellten ihre Überstunden nicht zahlen wird sicher viel sanfter bestraft als wenn der Angestellte selbst stiehlt, und wenns auch nur ein bisschen ist und nicht so viel wie in diesem Fall.

Finanzflirt
10
18.3.2010, 15:17
Eindeutig steuerpflichtig !

Weil wo kämen wir hin, wenn unlauter erzielte Erlöse dann auch noch steuerfrei wären? Gesetzestreue Bürger müssten ihre Einkünfte versteuern, Ganoven hingegen nicht? Skurriler gehts wohl nicht mehr!

Im übrigen könnte sich der Abgabepflichtige bei der Frage nach der Einkunftsquelle mit Hinweis auf das Selbstbezichtigungsverbot entschlagen. Oder er erfindet eine halbwegs plausible Geschichte. Die Empörung und der Spott ob der Vorgangsweise des Gerichts zeigt jedenfalls auf, wie erbärmlich schlecht es um das Rechtsempfinden hierzulande bestellt ist.

Artischoke
01
19.3.2010, 01:44

Wenn er erwischt wird wird das Geld sowieso abgeschöpft, also quasi eine Abgabenquote von 100%.

unnerum
00
18.3.2010, 17:46

Ob redlich oder nicht ist dem EStG ziemlich egal. Geht nur darum, ob für eine Leistung eine Gegenleistung erbracht wurde. Ob der Dieb für das erhaltene Geld dem Bestohlenen eine Leistung erbracht hat, darf angezweifelt werden.

Finanzflirt
00
18.3.2010, 18:25

Wieso? Die Gegenleistung hat er als Buchhalter laufend erbracht. Er hat sich einfach nur den seines Erachtens ausstehenden Lohn der Unternehmenskasse entnommen. Wenn ein Arzt seinem Privatpatienten überhöhte Honorare legt, ist das ja auch steuerpflichtig, zumal der Arzt den Patienten behandelt hat. Muss er einen Teil der Honorare später zurückzahlen, so stellen die Rückzahlungen beim Arzt Betriebsausgaben dar. Beim angestellten Buchhalter handelt es sich im Fall der Zurückzahlung überhöhter Gehaltsbestandteile um Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG.

unnerum
00
19.3.2010, 01:10

Wie er das Geld bewertet ist irrelevant. Wenn er aus den Unternehmenskassen Geld entwendet ist das Diebstahl und nichts anderes. Überhöhte Arzthonorare haben damit rein gar nichts zu tun. Diese sind schuldrechtlich eindeutig und ein Straflandesgericht hat nicht über unbezahlte Überstunden zu entscheiden. Dafür gibt es Arbeits- und Sozialgerichte.

1000 Kopfläuse können nicht irren
21
18.3.2010, 15:00
Nachschulung für den Richter bzw. Staatsanwalt!


belgma
 
10
18.3.2010, 12:14
skurril

das heitere bezirksgericht!

hans wurst
 
024
18.3.2010, 10:44
Frag den Grasser

der weiß am besten wie man Steuern hinterzieht und den Staat besch*eißt.

werwolfi
00
18.3.2010, 14:19

nur stand der leider noch nie vor gericht... ;o)

Spaceman Spiff
00
18.3.2010, 10:43

Und was passiert dem Unternehmen, dass die Arbeitszeit des Angeklagten gestohlen hat?

andreas lamers
 
00
18.3.2010, 12:13
das iste infach

nach 2 jahren verfallen die anspruche darauf bis dahin kann es eingeklagt werden, nur wer wird seinen job bei so einer klage noch behalten koennen?

unguat
00
18.3.2010, 13:13

3 jahre

andreas lamers
 
00
21.3.2010, 01:45
hat sich das gaendert?

lebe nun ja schon seit 3 jahren nicht mehr in AT. und war davor einige jahre selbststaendig.

. g.bac
00
18.3.2010, 11:11
stimmt, wär ja interessant wenn es gang und gäbe wäre wenn man ein unternehmen verlässt und für die stunden nicht ordnungsgemäss abgerechnet wurden, den geschäftsführer / firmeninhaber wegen betrug- und unterschlagung anzeigt

momentan müssen sie ja, im höchsten fall, das nachzahlen was einem ohnehin zusteht, also hat ein unternehmer ja ohnehin keine motivation es nicht wenigstens zu versuchen.

andererseits klar, dass dann die lohnkosten weitersteigen werden, was den wirtschaftsstandort nicht attraktiver macht. nur muss das die mitarbeiter interessieren die ihrerseits immer mehr von den chefs überwacht und entsprechend gemassregelt werden? diese mitarbeiter die auch kunden sind und als solche ebenso unbarmherzig bei zhlgverzug verklagt werden und mit anwaltsbriefen und inkassoinstituten mit nebengebühren zugedeckt werden.

Spaceman Spiff
01
18.3.2010, 10:48

Ohje: da ist doch ein "ss" passiert.

WilWil
02
18.3.2010, 10:01
naja, was neues ist das aber auch net.

jeder verurteilte dealer wird auch zoll- und steuerrechtlich belangt, warum soll dann bei so einem eine ausnahme gemacht werden?

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