Polizist und Polizistin bleiben im Innendienst

16. März 2010 16:05

Beide dürfen vorerst keine Außendienste machen

Der rechtskräftig zu acht Monaten bedingter Haft verurteilte Polizist, der in der Nacht auf den 5. August 2009 in einem Kremser Supermarkt einen 14-jährigen Einbrecher erschossen hat, kehrt vorerst nicht an seinen Posten an der Dienststelle Krems zurück. Auch die Kollegin des Beamten, gegen die die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren eingestellt hatte, darf vorerst keinen Außendienst machen.

"Beide bleiben bis auf weiteres im Innendienst und kommen nicht hinaus", gab der NÖ Landespolizeikommandant Arthur Reis am Dienstagnachmittag bekannt. Die beiden Uniformierten waren nach der tödlichen Schussabgabe von Krems nach St. Pölten versetzt, aber zu keinem Zeitpunkt außer Dienst gestellt worden.

Auf die Frage, wie es mit den Beamten beruflich weitergehen soll, meinte Reis: "Ich persönlich kann und werde mich da erst orientieren, wenn ich die schriftliche Urteilsausfertigung studiert habe." Nach der strafrechtlichen Erledigung stehe jetzt in jedem Fall die disziplinarbehördliche Prüfung der Vorgänge in dem Supermarkt an: "Wir müssen feststellen, ob es da einen disziplinären Überhang gibt, ob also den Kollegen etwas vorzuwerfen ist, was über die im Urteil getroffenen Feststellungen hinausgeht."

Reis geht davon aus, dass die polizeiinternen Ermittlungen "sicherlich mehrere Wochen" dauern werden: "Wir wollen und werden nichts unter den Teppich kehren, gleichzeitig aber auch nicht päpstlicher als der Papst sein."

Sollten das Disziplinarverfahren ein dienstrechtlich relevantes Fehlverhalten des Polizisten und/oder der weiblichen Beamtin ergeben, sind an Sanktionsmöglichkeiten ein Verweis, eine Geldbuße, eine Kürzung der Bezüge und - im Extremfall - das Ausscheiden aus dem Beamtendienstverhältnis möglich. (APA)

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Nachtsonne
18.04.2010 16:09

laut orf.at muß er in innendienst wieder sicherheitsgurt mit dienstwaffe tragen.
http://noe.orf.at/stories/436863/

wirklich unglaublich
16.03.2010 18:56
aber ich bin ja so froh, dass hier und in ähnlich gelagerten fällen das expertentum geradezu inflationär zum vorschein kommt.

an alle, die diesen beamten am liebsten jetzt jegliche existenz zerstören und sogar noch höher hängen würden:

staatsanwalt, richter und sachverständige hatten monate zeit, die ergebnisse von ermittlungen zu studieren und aufgrund der hauptverhandlung zu einer entscheidung zu kommen, nämlich zu der, dass der polizist einfach falsch reagiert hat. und genau da sind wir beim richtigen punkt: der polizist hatte nicht diesen enormen zeitrahmen, sondern? richtig geraten, wenige zentel sekunden. und wer jetzt noch sagt, okay, er hat aber gelogen, der sollte bedenken, eine extremsituation - und das war sie -, das wahrnehmungsvermögen ist absolut eingeschränkt, da konzentriert sich das bewusstsein auf das notwendigste,egal ob im knien oder stehen

gutartiger Bösmensch
17.03.2010 12:54
"staatsanwalt, richter und sachverständige hatten monate zeit, die ergebnisse von ermittlungen zu studieren und aufgrund der hauptverhandlung zu einer entscheidung zu kommen"

Da müsste halt der Wille zu einer wirklichen Strafe bei genannten da sein. Ist er aber nicht, wie schon bei so vielen Anklagen gegen Polizisten. Und bald werden sie wieder auf Bürger losgelassen werden.

Priscillah
16.03.2010 20:35
eine extremsituation...

...für dich.
reine routineangelegenheit für einen ausgebildeten polizisten.

wenn sie beim becker eine semmel kaufen und da ist ein glassplitter drin - kreine böse absicht- dann hätten sie doch auch gern, dass das konsequenzen hat.

na eben!

wirklich unglaublich
17.03.2010 07:32
aber sie haben keine ahnung, und davon sehr viel.....

wenn sie behaupten, diese situation ist mit "eine semmel einkaufen" vergleichbar und stellt eine routineangelegenheit dar. aber bei personen, die beim becker einkaufen, verstehe ich das (des kaunn ned amoi a vatippa sei).

Derpeitschenpeter
16.03.2010 18:29

Bei allem Blabla, bitte nicht vergessen:
Die Beamten haben sich ein Lügengebilde zusammengezimmert, Falschaussagen getätigt und damit die Ermittlungen erschwert und versucht, die wahren Geschehnisse zu verschleiern. Polizisten, die ein solchen Verhalten an den Tag legen, haben aus dem Dienst ausgeschieden zu werden!
Dabei hätten sie doch einfach nur von Anfang an Tacheles reden brauchen...

Christ Kind
16.03.2010 18:57
dies

wurde augenscheinlich im Prozess ueberhaupt nicht beruecksichtigt, ich mein', schoen, dass er sich schuldig bekannt hat, aber die ganze Luegnerei davor haett man sehr wohl beruecksichtigen muessen.

Misturteil. Haett er gleich alles zugegeben, waer das Urteil ok, so aber nicht.

alexanderletten
 
16.03.2010 19:34

Ich weiß nicht:
Auf ein Angebot hin irgendwas zugeben ist auch nicht gerade glaubwürdig aber genau das, was die speicheltropfende Allg. hören will.
So viel Intelligenz gehört nicht dazu um abzuschätzen, was nach Faktenlage rauskommen kann und muß; vor allem als Polizist.
So gesehen kann man eine erfundene Geschichte des Verurteilten, die ihm auf Anraten Nutzen brachte, gar nicht übelnehmen..

Priscillah
16.03.2010 18:20
polizist und polizistin...

...verirrten sich im supermarkt
und wenn sie nicht gestorben sind
versehen sie den dienst noch heute!

ka theata!

www.shoeture.eu
16.03.2010 18:03
sehr harmlose konsequenzen

+DieMeinung+
16.03.2010 17:43
I love APA "Deutsch"

"weiblichen Beamtin"

Gibt es auch eine männliche Beamtin ?
Na doppelt hält besser.

Holmes
16.03.2010 17:14

Außer Dienst zu stellen und disziplinär zu belangen wäre der urteilende Richter. Er hätte der EMRK entsprechend ein faires Verfahren zu gewährleisten gehabt und zu unterlassen, einen Angeklagten öffentlich zu verhöhnen und zu demütigen und ihn mit Aussicht auf eine geringere Strafe zu einem Getändnis zu erpressen.

Waldschrat
 
17.03.2010 12:46
Da bin ich bei ihnen!

Im Portrait hier im Standard über den Richter wurde ja auf seine Vorliebe Schuldanerkenntnisse oder Geständnisse gegen eine grosszügige Bewertung dieses Milderungsgrundes auszutauschen, schon hingewiesen.

Die StA hat ja mehr erreicht als zu erwarten war, hat die Anklage trotz einiger Schwachpunkte voll durchgebracht.

Warum der Polizist das Urteil des Einzelrichters nicht durch einen Senat in der Instanz überprüfen ließ, weiss man nicht.

Vielleicht hatte seine Verteidigung in den Medien noch nicht aufgezeigte Schwachpunkte, vielleicht wollte er nur seine Ruhe haben, vielleicht war er einfach nur schlecht beraten.

Holmes
16.03.2010 23:36

Den strafzetteltraumatisierten Derischen, Drizzler Peterle und penetrant arroganten Richtern wäre eine Therapie zu empfehlen - moglicherweise erlangen sie danach eine vage Vorstellung von rechtsstaatlichen Grundsätzen.

Kommissar Derisch
 
16.03.2010 19:37

Na? Angst, dass der Chorgeist wackelt und die kleinen und großen Schweinereien nicht mehr gedeckt werden?

Drizzle
 
16.03.2010 19:26

mit verlaub, aber dir hat man echt ins hirn gekackt!

peterle
16.03.2010 19:17

stimmt - er hätte ihn öffentlich verhöhnen, demütigen und streng bestrafen sollen.

A. Nungsvoll
16.03.2010 17:00
päpstlicher als der Papst?

... kann heute auch bedeuten: nichts tun!
Derzeit eine eher unglückliche Metapher!
;-)

tiqui taca
17.03.2010 08:52
danke - das wollte ich auch posten ;)

Der Falko
16.03.2010 16:24
weiblich und Beamtin? ==> Innendienst!

Sogenet
16.03.2010 16:10
Beide? Wieso beide?

Kommissar Derisch
 
16.03.2010 19:39
Weil eine lügende (und das noch dazu vor Gericht) Polizistin nicht auf die Allgemeinheit losgelassen werden soll!

tramezzino
16.03.2010 17:34

die zweite, weil sie nicht richtig getroffen hat und den ersten, weil er sich beim lügen hat erwischen lassen.

unterwegs in Österreich
16.03.2010 17:15
Weil Disziplinarverfahren ruhen, wenn die

Angelegenheit strafrechtlich verfolgt wird.
Da das Verhalten der Polizistin auch im Prozess gegen den Polizisten relevant war, wird man auch in ihrem Fall bis zur Beendigung seines Verfahrens gewartet haben.
Jetzt wird die Angelegenheit disziplinarrrechtlich untersucht und bei Vorliegen entsprechender Gründe kann es gegen eine/n der Beiden oder gar gegen beide ein Disziplinarverfahren geben.

Selbst ein strafrechtlicher Freispruch kann ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen.

MartinB
16.03.2010 16:37

Steht eh da ... weil die internen Disziplinarverfahren noch laufen.

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