Beide dürfen vorerst keine Außendienste machen
Der rechtskräftig zu acht Monaten bedingter Haft verurteilte Polizist, der in der Nacht auf den 5. August 2009 in einem Kremser Supermarkt einen 14-jährigen Einbrecher erschossen hat, kehrt vorerst nicht an seinen Posten an der Dienststelle Krems zurück. Auch die Kollegin des Beamten, gegen die die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren eingestellt hatte, darf vorerst keinen Außendienst machen.
"Beide bleiben bis auf weiteres im Innendienst und kommen nicht hinaus", gab der NÖ Landespolizeikommandant Arthur Reis am Dienstagnachmittag bekannt. Die beiden Uniformierten waren nach der tödlichen Schussabgabe von Krems nach St. Pölten versetzt, aber zu keinem Zeitpunkt außer Dienst gestellt worden.
Auf die Frage, wie es mit den Beamten beruflich weitergehen soll, meinte Reis: "Ich persönlich kann und werde mich da erst orientieren, wenn ich die schriftliche Urteilsausfertigung studiert habe." Nach der strafrechtlichen Erledigung stehe jetzt in jedem Fall die disziplinarbehördliche Prüfung der Vorgänge in dem Supermarkt an: "Wir müssen feststellen, ob es da einen disziplinären Überhang gibt, ob also den Kollegen etwas vorzuwerfen ist, was über die im Urteil getroffenen Feststellungen hinausgeht."
Reis geht davon aus, dass die polizeiinternen Ermittlungen "sicherlich mehrere Wochen" dauern werden: "Wir wollen und werden nichts unter den Teppich kehren, gleichzeitig aber auch nicht päpstlicher als der Papst sein."
Sollten das Disziplinarverfahren ein dienstrechtlich relevantes Fehlverhalten des Polizisten und/oder der weiblichen Beamtin ergeben, sind an Sanktionsmöglichkeiten ein Verweis, eine Geldbuße, eine Kürzung der Bezüge und - im Extremfall - das Ausscheiden aus dem Beamtendienstverhältnis möglich. (APA)