Verteidiger des einstigen Priklopil-Vertrauten: "Tatbestand der Begünstigung weder objektiv noch subjektiv erfüllt"
Als "gleichermaßen überraschend wie enttäuschend" hat Manfred Ainedter, der Anwalt von Ernst H., am Dienstag die auf Begünstigung lautende Anklage gegen den Priklopil-Freund bezeichnet. Die Staatsanwaltschaft Wien wird - wie berichtet - in den kommenden Tagen einen Strafantrag gegen den ehemaligen Vertrauten des Entführers von Natascha Kampusch einbringen, weil sie davon ausgeht, Ernst H. habe am 23. August 2006 Wolfgang Priklopil getroffen und ins Auto einsteigen lassen, unmittelbar nachdem Kampusch nach achteinhalbjähriger Gefangenschaft die Flucht gelungen war.
"Der Tatbestand der Begünstigung ist weder objektiv noch subjektiv erfüllt. Mein Mandant wollte Priklopil nicht der Polizei entziehen, sonst hätte er ihn ja nicht mitten auf der Straße aussteigen lassen", meinte Ainedter im Gespräch mit der APA.
Ernst H. sein "ein Bauernopfer, mit dem man nun versucht, mit Gewalt im Nachhinein die Neuauflage der Untersuchungen zum Fall Kampusch zu rechtfertigen." Er, Ainedter, verstehe das überhaupt nicht: "Und aus Sicht der Frau Kampusch ist das ein Wahnsinn, weil sie mit dem Thema weiter nicht abschließen kann."
Ob Natascha Kampusch im Prozess gegen Ernst H. als Zeugin aussagen muss, "hängt davon ab, wie tief und weit die Fragen gehen", vermutete der Anwalt. Er gehe nicht davon aus, dass sie etwas zur Aufklärung der behaupteten Begünstigung beitragen könne. (APA)