180 Euro "wegen Sachbeschädigung" fällig
Wien - Ein Berufungssenat im Wiener Straflandesgericht hat am Dienstag ein Urteil des Bezirksgerichts Wien-Innere Stadt vom April 2009 bestätigt, mit dem der "Zettelpoet" Helmut Seethaler wegen Sachbeschädigung zu einer unbedingten Geldstrafe von 180 Euro verdonnert worden war. "Der Tatbestand wurde zweifellos erfüllt", stellte der Senatsvorsitzende Karlheinz Seewald fest, der sich dabei auf mehrere Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs (OGH) stützte.
Die Sache mit dem Textmarker
Die damit rechtskräftige Entscheidung ist die zweite binnen kürzester Zeit, mit der Seethaler, der seit 35 Jahren im öffentlichen Raum seine sogenannten Pflück-Texte hinterlässt, der Verunstaltung fremden Eigentums schuldig erkannt wurde. Erst Mitte Februar hatte das Straflandesgericht über ihn zwei Monate bedingter Haft verhängt, weil er im Museumsquartier Steinplatten mit einem Textmarker beschriftet hatte. Dagegen ist ein Rechtsmittelverfahren anhängig.
Diesmal ging es um Vorgänge aus dem Herbst 2007, als Seethaler im U-Bahn-Bereich am Schwedenplatz zwei Säulen mit einem roten Textmarker beschriftete, am Bahnhof Wien-Mitte am Boden einen ein Quadratmeter breiten Schriftzug anbrachte und eine Baustellenabgrenzung in der Innenstadt mit einem farbigen Filzstift mit sechs Gedichten schmückte. Inkriminierter Gesamtschaden: ein paar hundert Euro.
"Ich hatte den guten Vorsatz, etwas Gutes zu machen. Ich kenn meine Grenzen, hohes Gericht", gab Seethaler dem Berufungssenat zu bedenken. Er sei "Dichter, kein Täter" und erhalte dafür auch "kleine Kunstpreise. Die großen krieg ich erst nach meinem Tod."
Zurückhaltung
Seethaler trat weit gemäßigter auf als beim Prozess im vergangenen Monat. Es gab diesmal auch kaum öffentliches Interesse an der Verhandlung. Wie der Künstler einräumte, "trau ich mich im Moment nicht": Mit seinem Filzstift hinterlässt er demnach zumindest im öffentlichen Raum derzeit lieber keine Spuren, weil er befürchtet, ansonsten neuerlich angezeigt und in weiterer Folge zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt zu werden.
Insofern irritierte das Verhalten einer Reporterin, die Seethaler im Grauen Haus dazu überreden wollte, vor dem Gerichtssaal den Boden zu bemalen, um ihrem Fotografen ein möglichst reißerisches Motiv bieten zu können. Dem "Zettelpoeten" erschien das zu riskant: Er nahm zwar der Journalistin zuliebe einen Stift in die Hand, tat aber lediglich so, als würde er etwas auf die Fliesen schreiben. (APA)