St. Pölten

Einlass in Disko verweigert: Erstmals Schadensersatz

16. März 2010 10:19
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    Foto: fischer

    Es passiert oft, meist bleibt es folgenlos: Zutrittsverweigerung aufgrund "fremden" Aussehens

Diskriminierung wegen ethnischer Zugehörigkeit: Betreiber muss 1.440 Euro zahlen

Ein junger St.Pöltner mit Migrationshintergrund, dem der Einlass in eine Diskothek verweigert worden war, bekam nun Recht: Der Betreiber der Disko muss ihm 1.440 Euro immateriellen Schadenersatzes zahlen. Dem St.Pöltner war zwei Mal der Zutritt wegen seines Aussehens und seines Namens verweigert worden. Er hatte sich deswegen an den Verein Zara gewandt.

Es sei das erste Mal, dass in Österreich Schadensersatz wegen diskriminierender Zutrittsverweigerung zugesprochen wurde, heißt es beim Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern, der den Betroffenen unterstützt hat. 

"Nur Stammkunden"

Der Kläger wollte beim ersten Vorfall gemeinsam mit einem Freund eine Diskothek in St. Pölten besuchen. Alle anwesenden Personen bis auf den Betroffenen wurden eingelassen. Die Security-Firma verwehrte dem Kläger den Zutritt mit der Begründung, dass "nur Stammkunden" eingelassen werden würden. Zuvor hatten sie dessen Führerschein kontrolliert.

Auf die Frage hin, ob er allein aufgrund seiner Nationalität nicht eingelassen würde, verwies der Türsteher auf eine Anweisung des Chefs. Eine Woche später wiederholte sich das Geschehen. Diesmal lautete die Begründung: "Heute nicht!". Der Freund wurde erneut eingelassen.

Das rechtskräftige Urteil lautet auf unmittelbare Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) in zwei Fällen. "Bei beiden Vorfällen wurde dem Kläger der Einlass in die Diskothek ausschließlich aufgrund seiner ethnischen Zugehörigkeit, die aufgrund seines "fremden" Aussehens und seines im Führerschein ausgewiesenen Namens erkennbar war, verwehrt."

Immaterieller Schaden

Wenn eine Person aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung als eine andere Person erfahren hat, so liegt eine unmittelbare Diskriminierung vor. Das Gericht sah diesen Tatbestand gegeben - daran änderte auch nichts, dass der Disko-Betreiber Namen anderer ausländischer Stammgäste als Zeugen nannte. Die Diskothek wurde rechtskräftig zur Zahlung eines immateriellen Schadenersatzes in der Höhe von 1.440 Euro verpflichtet.

Erstmals wurde in diesem Verfahren auch eine bislang unklare Frage geklärt: Es sei die Verantwortung des Lokalbetreibers, wem der Zutritt verweigert wird - selbst dann, wenn der Betreiber sich für unzuständig erklären will und auf die beauftragte Security-Firma verweist. So entschied das Gericht in diesem Fall.

Das Verfahren dauerte von der Einbringung der Klage bis zum rechtskräftigen Urteil knapp ein Jahr. (mas, derStandard.at, 16.3.2010)

 

Kommentar posten
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Jan Age1
 
19.03.2010 15:40
La Boom Türpolitik klar rassistisch

Ich wurde selbst vor 2,3 Wochen Zeuge wie ordentlich gekleidete, nüchterne 2 Paare mit Migrationshintergrund nicht ins La Boom gelassen wurden.

Ich hab danach überlegt und festgestellt, dass ich die 2,3 mal die ich im La Boom war, nie eine Person mit Migrationshintergrund gesehen habe!

Meiner Meinung nach sollten die Betreiber nun jedes Wochenende verklagt werden! Mich sehen die nicht mehr!

TylerDurden69
20.03.2010 15:21

Na Gott sei Dank!-gibt es doch noch Lokale wo man hingehen kann.

Peter Hammer 06
22.01.2012 19:50
Offenbar haben Sie das richtige Lokal gefunden!

hui buh
19.03.2010 19:14
Wenn Sie es wirklich konsequent durchziehen *Respekt*, wenn andere Menschen Ihrem

Beispiel folgten, dann würde sich der Lokalbesitzer bei der Nase packen, entweder seine Einstellung überdenken, oder bald mal sein Lokal zusperren können. Und beides wäre gut so.

Lord Chaos
19.03.2010 14:12


da dem Discobesitzer sämtliche Beschwerden über den Ägypter jetzt im nachhinein einfallen, gehe ich von faulen Ausreden aus.

Sheriff Jack Mauer
19.03.2010 13:19
Warum noch arbeiten?

Sich jeden Monat ein paar mal "abweisen" lassen und man hat seinen geregelten Unterhalt.

kamelchen mag immer ganz viel fressen
19.03.2010 13:19

dieses urteil ist eine frechheit. als besitzer kann ich reinlassen bzw. rauswerfen wen ICH will. so schauts aus!

zzk
19.03.2010 16:45

kennst das sprichwort: keine ahnung, keine meinung?

Stani83
19.03.2010 15:58
NEIN solang der Grund dafür rassistischer Natur ist

TylerDurden69
20.03.2010 15:27

ICH MUSS ÜBERHAUPT KEINEN GRUND angeben warum ich jemanden nicht reinlasse! In meinen privaten vier Wänden und in einer Discothek ist das nicht anders!

MacAllen Fine Oak
19.03.2010 14:22
mimimi....

darfst du eben nicht und AUS

Johannes G.
19.03.2010 12:17


Wenn ich eine Moschee betreten will und abgewiesen werde, darf ich dann auch klagen ?

Stani83
19.03.2010 15:58
JAP!

Kopflos
19.03.2010 13:20

Ich bezweifle zunächst einmal, daß man Ihnen den Eintritt in eine Moschee verweigern würde.
Und nur so zur Begriffsklärung:
Ist Ihnen eigentlich der prinzipielle Unterschied zwischen einem Lokal und dem Gotteshaus einer spezifischen Religionsgemeinschaft bewußt? Oder ist das etwa dasselbe?

Mirstetta Toni
19.03.2010 15:37

nach dem urteil: beides ist für alle da! oder?

TRex30M
18.03.2010 14:53

Der Lokalbetreiber hat mittlerweile auch dazu Stellung bezogen.
Er meint, dass er ihn nicht wegen seinem Migrantenhintergrund, den Eintritt verweigert hat, sondern weil er mehrmals "ungutes Verhalten" gezeigt hat.
Der Lokalbetreiber stellt auch die berechtigte Frage, ob man ab sofort nur noch Österreicher nicht Einlassen darf und nun jeder Migrant eingelassen werden muss?
Da gebe ich ihm absolut Recht und wenn alles so passiert ist, dann ist die Geldstrafe ungerecht.
Ein Lokalbesitzer soll sich seine Gäste selbst aussuchen können und wenn jemand sich nicht benimmt auch das Recht haben, den Eintritt zu verweigern.

a lang!... hat heada...
20.03.2010 13:35

kann man den betreiber auch noch wegen verleumdung klagen?

milhouse23
19.03.2010 16:31

natürlich, haben die Türsteher auch zu mir gesagt..also in der Form " WOS WÜSTN, DU SCHLÄGERST E JEDE WOCHEN..." loool :D

Stani83
19.03.2010 16:00
Wie NAIV sind Sie?

Bin selbst dort abgewiesen worden und bin NIE NIE schlecht aufgefallen. Freund von mir die Österreicher sind sind schon mal schlecht aufgefallen, haben aber trotzdem kein Problem in der Disco ;-)

Postingname90
19.03.2010 15:26
Kenne das Diskriminierungsopfer...

persönlich und glaube kaum, dass er irgendwann ein "ungutes Verhalten" gezeigt hat, wie es so schön heißt...

Chien de Pique
19.03.2010 13:23

Das sind dann die Fälle, wo unnötige und illiberale Antidiskriminierungsgesetze dann tatsächlich zu mehr und neuer Diskriminierung führen, weil LokalbesitzerInnen es dann nicht mehr wagen können, Gäste gleich zu behandeln und heikle, unangenehme Gäste gleichermaßen, unabhängig von Religion und Anstammung etc. abzuweisen, sondern Hautfarbe etc. wird so künstlich tatsächlich zu einem bestimmenden Kriterium aufgewertet, Störenfriede etc. mit "richtigem", d.h. geschütztem Hintergrund können, aus Angst vor Skandal und strafrechtlicher Verfolgung, nicht mehr abgewiesen werden, werden also bevorzugt.

Artischoke
19.03.2010 03:17

Klar, wenn es denn stimmt...
Der richter war der meinung dass der betreiber grossen schmafu erzaehlt, ich seh keinen grund mich auf die seite des betreibers zu stellen und ihm zu glauben statt dem klaeger.

ramazotti
19.03.2010 13:10

klar, weil für dich ein diskothekenbetreiber für dich per se ein böser kapitalist ist, und besitz verwerflich ist.

Stani83
19.03.2010 16:01
NEIN! Weil erjemanden abgewiesen hat der nie negativ aufgefallen ist

Artischoke
19.03.2010 14:43

Nope, sondern weil ich daran glaube dass Eigentum manchmal Einschränkungen zugunsten Dritter unterworfen werden muss. Der Clubbesitzer hat die typische Coverstory erzählt, der Richter hat ihm nicht geglaubt, warum sollte ich es tun ohne nähere Details zu kennen?

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