Laut Wiener Staatsanwaltschaft muss sich Ernst H., Freund des Kampusch-Entführers Wolfgang Priklopil, vor Gericht wegen Begünstigung des Täters verantworten
Wien - Natascha Kampusch selbst zeigte sich von der Entscheidung der Justizbehörden ziemlich unberührt: "Eine Anklage Ernst H.‘s wegen Begünstigung ändert an dem zugrundeliegenden Verbrechen, meiner Entführung, überhaupt nichts. Deshalb kann ich dazu nichts Weiteres sagen" , ließ sie den STANDARD Montagabend durch ihren Anwalt Gerald Ganzger wissen.
Davor hatte Gerhard Jarosch, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, einen Bericht der Presse bestätigt. Demnach hat Ernst H., - jener Freund des Kampusch-Entführers Wolfgang Priklopil, der diesen am 23. August 2006 unmittelbar nach der Flucht der damals 18-Jährigen Kampusch fünf Stunden lang im Auto umherkutschierte -, eine Anklage wegen Begünstigung des Täters laut Paragraf 299 StGB zu vergegenwärtigen: Einer Strafbestimmung, die die "Absicht" voraussetzt, eine Person, die "eine mit Strafe bedrohte Handlung begangen hat" , der "Verfolgung oder Vollstreckung" der Strafe zu entziehen.
Der Strafantrag werde von der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht, sobald bürokratische Verrichtungen wie "Einjournalisierung, Gebührenbestimmung und Revisorüberprüfungen" abgeschlossen seien, sagte Jarosch. In "spätestens vier Wochen" werde H. ihn in Händen halten. Konkret wird dem 45-jährigen H. vorgeworfen, Priklopil während besagter Autofahrt - und nachdem er den Mann, der Kampusch acht Jahre lang in einem Keller eingesperrt hatte, in der Wiener Nordwestbahnstraße aussteigen ließ -, vor der Polizei geschützt zu haben. Priklopil hatte sich kurz danach auf die Schienen der Schnellbahn geworfen und war gestorben.
Drei Jahre, bis November 2009, hatte H. an der Version festgehalten, Priklopil habe ihm damals nur von Sorgen um seinen Führerschein erzählt. Nach der Wiederaufnahme der Ermittlungen im Juli 2009, die durch Mediendruck und auf Initiative des Ex-Verfassungsgerichtshofpräsidenten Ludwig Adamovich erfolgte, konzedierte H. schließlich, Priklopil habe ihm gegenüber eine "Lebensbeichte" abgelegt. Kurzfristig war er auch als Mittäter in Verdacht geraten. Im Jänner 2010 wurde dies von der Oberstaatsanwaltschaft Wien ausgeschlossen.
Adamovich sagt "gar nichts"
Adamovich wollte im Standard-Gespräch zu der Neuentwicklung "nichts, gar nichts" sagen.
Manfred Ainedter, Anwalt H.‘s, sah "den Tatbestand der Begünstigung keineswegs erfüllt" . Dafür sei "ein strenger Vorsatz nötig, der sich zum Beispiel darin zeigt, dass man jemanden vor der Polizei versteckt" - und den habe sein Mandant weder gehegt noch ausgeführt. Einem etwaigen Prozees - "ich habe wie gesagt noch keinen Strafantrag gesehen" - sehe er "gelassen" entgegen.
Kampusch-Anwalt Ganzger wiederum gab zu bedenken, "dass während der Autofahrt H.'s mit Priklopil wohl die Fahndungsaufrufe bezüglich Priklopil übers Radio gekommen sind" . Jetzt sei aber das Gericht am Wort.
Laut dem Presse-Bericht soll übrigens der Wiener Staatsanwalt Hans-Peter Kronawettter das Verfahren gegen H. führen. Nach Kampuschs Flucht hatte er den Fall innegehabt. Nach der Neuaufrollung hatte die Oberstaatsanwaltschaft Wien die Causa an sich gezogen - und sie jetzt an Kronawetter zurückgeleitet, um Strafantrag einzubringen. (bri, DER STANDARD, Printausgabe 16.3.2010)