Einem Innsbrucker Unternehmer wurde der Reisepass verweigert - Er sei "ein gesuchter Drogendealer", hieß es
Christian Mitterlehner hatte nichts Übles im Sinn, als er einen neuen Pass beantragen wollte. Die kommende Arbeitswoche würde den Unternehmer nach München und Köln führen, also sorgte er vor. Doch vorsorglich war auch die Dame am Schalter: "Zur Sicherheit", warne sie ihn schon jetzt, dass das mit dem neuen Pass nicht klappen könnte. Denn bei "verurteilten Drogendealern" gebe es ja kein Recht auf einen neuen Pass. Letztgültiges werde aber "der Chef" entscheiden.
Aus Mitterlehners Staunen wurde Entrüstung, als er nach weiterem Nachfragen erfuhr: Tatsächlich seien unter seinem Namen mit dazugehörigem Geburtsdatum mehrere Drogendelikte eingetragen. Auch eine Haftstrafe in Linz habe er bereits hinter sich, verriet die Datenbank.
Daten nicht gelöscht
Ein Anruf im Innenministerium bestätigte: Ein Drogendealer sei "mit meinem Namen in der Datenbank verknüpft", erfuhr Mitterlehner. Er sei jedoch berechtigt, diese EKIS-Daten löschen zu lassen. Das versuchte er auch - doch in einem Schreiben, das derStandard.at vorliegt, erklärt das Innenministerium lapidar, es würden "keine der Auskunftspflicht unterliegenden Daten verwendet".
"Als Dealer punziert"
Einen Reisepass hat der Fairtrade-Unternehmer nun zwar. Dennoch fühlt er sich "als Drogendealer punziert" und macht sich Sorgen: "Die Innsbrucker Beamtin kann Deutsch. Aber was ist, wenn ich in Spanien zwischenlande und nicht weiterfliegen darf, weil sie dort in die Datenbank schauen und nur ' Drogen' verstehen?"
Schlampereien
"Dass Namen verwechselt werden, passiert immer wieder", sagt Hans Zeger von der Arge Daten. Es gebe in Österreich rund 200 "echte Doppelgänger", also Menschen mit gleichen Vor- und Nachnamen sowie identem Geburtsdatum. Hinzu komme, dass Verwechslungen wegen falscher Eintragungen passieren. "Dreißig Prozent aller Einträge sind fehlerhaft", schätzt Zeger, der - trotz mehrmaliger Aufforderungen zur Richtigstellung - selbst mit einem falschen zweiten Vornamen in der Ekis-Datei geführt werde. In der Regel bleibe die Verwechslung ohne Folgen - da in den allermeisten Fällen keine Kriminellen mit dem eigenen Namen verknüpft werden. Umso dringlicher sei es, in Mitterlehners Fall rasch zu handeln, meint Zeger: "Wenn man einem Bürger nichts vorwerfen kann, dann muss man alles, was auf Vorwürfe hindeutet, löschen. Es kann nicht sein, dass man grundlos verdächtigt wird."
Warum wurden die Ekis-Daten nicht gelöscht? Laut dem Schreiben des Ministeriums sind gar keine Daten vorhanden. Hinter vorgehaltener Hand erfuhr Mitterlehner jedoch, dass "es Daten gibt, die man mir aber nicht verraten kann." Das Innenministerium habe in gewissen Fällen "das Recht zur amtlichen Lüge", erklärt Zeger - etwa, wenn eine Datenweitergabe polizeiliche Ermittlungen gefährden würde. In Mitterlehners Fall sei das besonders problematisch: "Man versucht, Schlampigkeitsfehler der Behörden auf den Bürger abzuwälzen."
"Ziemlich übler Bursche"
Mitterlehner erwägt nun eine förmliche Beschwerde bei der Datenschutzkommission. "Eigentlich hätte ich auch sonst genügend Arbeit", stöhnt er. Die inoffizielle Auskunft vom Innenministerium, dass es sich bei seinem Doppelgänger um "einen ziemlich üblen Burschen" handeln soll, hat ihn jedoch nicht gerade beruhigt. Er wird nicht so bald Ruhe finden: Bis die Kommission entschieden hat, vergeht laut Arge Daten im Schnitt ein halbes Jahr. (derStandard.at, 16.3.2010)