Vatikan überlegt Ausweitung der Verjährungsfrist und sieht keinen Zusammenhang zwischen Zölibat und Missbrauch
Rom - Papst Benedikt XVI. schweigt weiter zum sexuellen Missbrauch an katholischen Einrichtungen in Deutschland. Beim Angelus-Gebet am Sonntag in Rom ging der deutsche Pontifex mit keinem Wort auf den Skandal ein. Häufig thematisiert Benedikt bei dem Gebet am Ende der Messe durchaus aktuelle Ereignisse.
Es war der erste öffentliche Auftritt des Papstes, nachdem am Freitag eine folgenreiche Entscheidung aus Joseph Ratzingers Amtszeit als Münchner Erzbischof (1977 bis 1982) bekannt geworden war. Der spätere Papst hatte 1980 der Versetzung eines Priesters von Essen nach München zugestimmt, der zuvor einen Elfjährigen sexuell missbraucht haben soll. Später wurde der Priester wegen erneuten sexuellen Missbrauch verurteilt. Ebenfalls am Freitag hatte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Robert Zollitsch, bei einer Audienz mit dem Papst über die Missbrauchfälle gesprochen. Danach drang lediglich an die Öffentlichkeit, dass der Papst sehr erschüttert sei. Zugleich wehrte sich der Vatikan gegen Vorwürfe gegen Benedikt.
"In den letzten Tagen gab es einige, die mit einer gewissen Verbissenheit in Regensburg und in München nach Elementen gesucht haben, um den Heiligen Vater persönlich in die Missbrauchsfragen mit hineinzuziehen", wandte sich Vatikan-Sprecher Federico Lombardi am Samstag gegen direkte Angriffe auf das Kirchenoberhaupt.
Vatikan sieht keinen Zusammenhang zwischen Zölibat und Missbrauch
Die Verpflichtung der Priester zum Zölibat ist
nach Ansicht des Vatikans nicht die Ursache für die in jüngster Zeit
bekanntgewordenen Fälle von sexuellen Übergriffen durch Geistliche.
Zwischen beiden Dingen gebe es keinen Zusammenhang, erklärte Bischof
Giuseppe Versaldi am Sonntag in der Vatikan-Zeitung "L'Osservatore
Romano". Zum einen sei bekannt, dass es mehr sexuelle Übergriffe auf
Kinder durch nicht-zölibatäre Laien und Verheiratete als in der
Priesterschaft gebe, sagte Versaldi. Zum zweiten habe die Forschung
gezeigt, dass Priester, die sich schuldig gemacht hätten, die Regeln
des Zölibats schon zuvor nicht beachtet hätten.
Vatikan überlegt Ausweitung der Verjährungsfrist
Der Vatikan erwägt laut Kathpress eine Aufhebung der zehnjährigen Verjährungsfrist für Missbrauchsdelikte. Die Praxis zeige, dass "eine Zehn-Jahres-Frist dieser Typologie von Fällen nicht angemessen" sei, erklärte Charles J. Scicluna, Strafverfolger der Glaubenskongregation für schwere kirchenrechtliche Vergehen. "Es wäre wünschenswert, zum früheren System zurückzukehren, nach dem es für schwerwiegende Vergehen keine Verjährung gibt", sagte er der italienischen Tageszeitung "Avvenire" am Wochenende.
Scicluna bezog sich dabei auf das katholische Kirchenrecht vor 1898, das bis dahin keine zeitliche Begrenzung für eine kirchliche Strafverfolgung kannte. 2001 legte der Papsterlass "De delictis gravioribus" (Über schwerwiegende Vergehen) für die kirchendisziplinarische Ahndung von Verstößen gegen das klerikale Keuschheitsgebot eine Verjährung von zehn Jahren fest, bei Missbrauch von Minderjährigen beginnen die zehn Jahre mit dem Erreichen des 18. Lebensjahrs.
Der Kirchenjurist verwies darauf, dass Papst Johannes Paul II. bereits 2002 die Vollmacht erteilt habe, in begründeten Einzelfällen von der Verjährung abzusehen. Diese Ausnahme werde "normalerweise auch gewährt", so Scicluna. Zu den "schwerwiegenden Vergehen" zählen nach dem Kirchenrecht etwa auch Verstöße gegen das Beichtgeheimnis und gegen die Eucharistie. (APA)