Mildes Urteil nach dem späten Schuldgeständnis

12. März 2010, 19:17
  • Artikelbild
    foto: apa/herbert pfarrhofer

Jener Polizist, der einen jugendlichen Einbrecher tödlich verletzt hatte, wurde - nicht rechtskräftig - zu acht Monaten bedingt verurteilt

Korneuburg - "Hat sich in Ihrer Verantwortung etwas geändert?", fragt Richter Manfred Hohenecker Freitagfrüh den angeklagten Polizisten. Und des Richters eindringlicher Hinweis auf den Strafantrag hat über Nacht tatsächlich Wirkung gezeigt: "Ich bekenne mich schuldig", sagt der Polizist aus Krems. Schuldig im Sinne der Anklage, wonach er in der Nacht zum 5. August 2009 im Kremser Merkur-Markt "irrtümlich" von einer Angriffsituation ausgegangen sei, dass er "übersehen" habe, wie sich der Einbrecher abgewandt habe - und dass er deshalb "das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschritten" habe.

 

 

Am Freitag sagt der Angeklagte: "Ich habe in der Situation sicher überreagiert." Welche Schlüsse er nun daraus ziehe, fragt Hohenecker nach. "Eher vorsichtig zu sein", sagt der Polizist. Der Richter: "Ich glaube, das war ein guter Zug von Ihnen - immerhin ist ein Geständnis ein wesentlicher Milderungsgrund."

Doch vor den Schlussplädoyers und dem Urteil sind noch weitere Zeugen zu befragen. Etwa jene Sanitäter, die zum Supermarkt gerufen worden waren - wobei sich zeigt, dass es auch hier Pannen gegeben hatte: Der Kremser Notarztwagen konnte nicht kommen, jener aus St. Pölten hätte zu lange gebraucht. Während der Fahrt waren die Sanitäter dann nicht zum Krankenhaus durchgekommen, um eine Vorbereitung für die medizinische Versorgung veranlassen zu können. Der Gerichtsmediziner hatte allerdings festgestellt, dass der eine Jugendliche auch bei rascher Behandlung an den Folgen der Schussverletzung gestorben wäre.

Später dann auch die Einvernahme des Leiters der Kremser Kriminaldienstgruppe, während der sich Richter Hohenecker aufs Neue "wundern" muss. Jener Jugendliche, der im Merkur niedergeschossen worden war, "ist leider Gottes schon als Unmündiger bei uns angefallen", sagt der Abteilungsinspektor. Sachbeschädigung, Diebstahl, Körperverletzung - rund zehn bis 15 derartige Fälle habe es bereits gegeben.

Das entspreche aber nicht der Aktenlage, merkt der Richter an. Er habe auf Anfrage nur drei Fälle zugeschickt bekommen, "wie fahrlässige Brandstiftung, weil Pommes frites in der Pfanne zu brennen begonnen haben". Hohenecker hält auch nicht hinterm Berg, warum er die anderen Fälle auch gern gesehen hätte: "Ich wollte wissen, ob der Angeklagte schon einmal Ärger mit dem Jugendlichen gehabt hat".

Im Schlussplädoyer warf Staatsanwältin Magdalena Eichinger dem angeklagten Polizisten "einen Fehler" vor, "den ich als grob fahrlässig qualifiziere". Opferanwältin Eva Plaz, die die Eltern und die Brüder des erschossenen Vierzehnjährigen vertritt, warf dem Beamten hingegen vor: "Er war im Jagdfieber." Er habe dem Jugendlichen "nachgeschossen." Es sei "nicht nachvollziehbar, dass er in einer Art Blutrausch dem Einbrecher hinterher ist".

Verteidiger Rainer Rienmüller mahnte in seinem Schlusswort hingegen den Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" ein: "Ein Einbrecher, der den Polizisten zuvor schon bedroht hat, springt draußen vor ihm auf. Er reagiert mit dem Einsatz der Schusswaffe. Sein Mandant habe allenfalls "an der unteren Grenze der Fahrlässigkeit gehandelt".

Dann das Urteil: acht Monate bedingt. Die Verteidigung erbat Bedenkzeit; das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Richter Manfred Hohenecker erläuterte in seiner Begründung, er gehe "im Zweifel" davon aus, dass der Angeklagte den Tod des Jugendlichen "nicht ernsthaft für möglich gehalten hat". Allerdings merkte der Richter auch an: "Bei einer professionelleren Verhaltensweise, die von Ihnen als Polizist zu erwarten ist", wäre der 14-Jährige "noch am Leben." Und dann noch der Nachsatz: "Ich hoffe, dass Sie nicht mehr Exekutivdienst ausüben."

Der Polizist habe im Supermarkt "einfach abgedrückt und nicht auf die Beine gezielt" - und das in dem Moment, in dem sich der Jugendliche umdrehen und flüchten wollte. Der 43-Jährige habe "mehrere Sorgfaltsverstöße" gesetzt.

Richter Hohenecker kündigte an, dass er die beschlagnahmte Dienstwaffe des Polizisten nicht ihm zurückgeben, sondern dem Landespolizeikommando Niederösterreich übermitteln werde. "Ich hoffe, dass Sie Ihnen nicht mehr ausgefolgt wird." (Roman David-Freihsl/DER STANDARD, Printausgabe, 13./14. März 2010)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 862
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18
Lucky Luke 1988
12
22.3.2010, 14:56
hier nochmal wie es an dem tag

wirklich abgelaufen ist.

http://www.youtube.com/watch?v=2RrjRaFeaB0

zippy
01
16.3.2010, 12:00

Ich dachte, der Andreas K sei erst 34

berti russell
01
16.3.2010, 19:42

immer diese kriminellen inländer ...

Tschuri Cazzino
 
02
15.3.2010, 16:23
§§ 278 StGB Kriminelle Vereinigung

Bitte diesen § nicht nur auf gewaltbereite Tierschützer anwenden, sondern auch auf die katholische Kirche, bei der der Sachverhalt bei weitem eindeutiger ist. Dann wäre auch die Verjährung kein Problem mehr, denn die katholische Kirche ist auch, wenn naturgemäß die meisten der Straftaten ihrer Mitglieder verjährt sind nach wie vor eine Vereinigung die Verbrechen begeht. Auch die Verantwortlichen, die zwar selbst keine Kinder schänden, aber diese Taten vertuschen und fördern wären somit belangbar

Tschuri Cazzino
 
02
15.3.2010, 18:13
Dieses Piost gehört zu diesem Artikel

http://derstandard.at/126840280... Papstes-an

tramezzino
02
15.3.2010, 11:32
das urteil

dürfte diesen "polizisten" nicht weiter beeindruckt haben, am wochenende hat er wieder ein spiel in der ostliga als schiri gepfiffen.

ego n
00
16.3.2010, 16:57
das leben geht weiter!

Gras_frisst_Ochs?
00
15.3.2010, 16:30
"in der ostliga"

sicher nicht. Welches Spiel soll das gewesen sein?

Christ Kind
22
15.3.2010, 12:50
soll er sich in

die Ecke stellen und heulen?

Drizzle
 
02
15.3.2010, 19:34

das hat er eh vorher gemacht, aus selbstmitleid.

J. Felix
23
15.3.2010, 15:52

Wenn man ein Menschenleben auf dem Gewissen hat, wäre das nicht die schlechteste Reaktion.

ego n
01
16.3.2010, 16:58
na glauben sie,

der ist dort hingefahren mit dem vorstatz:
"juhu, ein einbruch, heute erschiessen wir einen!"
glauben sie das wirklich?

Wolfgang1974
 
00
27.12.2010, 19:04

ne das sicher nicht, aber vermutlich ist er einer jener Polizisten die am Stammtisch Ihre Geschichten erzählen und megastolz drauf sind wenn sie erzählen können wie sie mit gezogener Waffe auf Verbrecherjagd gegangen sind.
Wir alle kennen solche Sprücheklopfer und genau solche sind es auch die eine Gefahr sind.

suboptimal
 
16
15.3.2010, 14:04
Vorbild ist der keines mehr,

nicht bei der Polizei - und woanders auch nicht.

Christ Kind
01
15.3.2010, 16:29
Vorbild war er

vorher auch nicht, Spitzname "Rambo"...

Bertl Sauffdas
00
15.3.2010, 15:35
Naja, soll ein ausgezeichneter Unparteiischer sein, was man so hört.


Sicher ein Vorbild für den Nachwuchs.

Wildcat
19
15.3.2010, 00:52
wer mein kind über den jordan schickt, der folgt ihm ohne jede diskussion nach ... das ist so sicher wie das amen im gebet

ego n
00
16.3.2010, 17:00

wenn dein minderjähriges kind nach mitternacht wo einbricht, mußt normalerweise auch gleich im häfen sein!

Mc Kraken
11
15.3.2010, 17:58
na ja,

fast 01.00h; da kann man schon ein bisserl angsoffn und dann auch stark sein

Bertl Sauffdas
31
15.3.2010, 15:32
Wenn Ihr "Kind" frühmorgens in Supermärkte einsteigt

gehören Sie selbst vor den Richter.

Wolfgang1974
 
00
27.12.2010, 19:06

na deine Nicknamen nach kann man nur hoffen dass Sie keine Kinder haben.

Wildcat
14
15.3.2010, 17:46
RICHTIG - EINVERSTANDEN


bei einem nächtlichen einbruch hätte ich dann ggf. meinen rotzlöffel eigenhändig vor dem richter abgeliefert

aber die tötung durch angeblich für den dienst an der waffe qualifizierte ist vollkommen unverhältnismäßig und unmoralisch

alexanderletten
 
93
15.3.2010, 10:12
Wie in diesem Fall?

Ja Wahnsinn.
Wenn Ihr "Kind" also durch eine Notwehr-Handlung eines Polizisten stirbt, würden Sie versuchen, den Polizisten als Rache aus dem Diesseits zu befördern.

Das ist nicht nur primitiv, das ist extrem gefährlich.
Weiteres tolerieren Sie damit Straftaten wie Einbruch und folgend Widerstand gegen die Staatsgewalt, die Grund für den Einsatz gewesen sind.

"..wie das Amen.."
Auge um Auge usw.
Bin mal gespannt, ob dass noch jemand toppen kann.

Wolfgang1974
 
00
27.12.2010, 19:07

geh wieder Streife fahren oder ist es zu kalt draussen?

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 862
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.