WWF fordert EU-Stimme für weltweiten, effektiven Artenschutz
Brüssel/Wien - Die Europäische Union hat ein internationales Handelsverbot
für den vom Aussterben bedrohten Blauflossen-Tunfisch (bzw. Roten Tunfisch) verlangt. Der EU-Ministerrat in
Brüssel verabschiedete am Freitag ohne weitere Diskussion eine entsprechende
Haltung der EU für die CITES-Konferenz von 13. bis 25. März in Doha.
Die EU sei besorgt über den schwachen Artenschutz, den der Blauflossen-Tunfisch habe, hieß es in einer Erklärung des EU-Ministerrates. Unter einer Reihe von
- in der Presseerklärung nicht näher benannten - Bedingungen, die Fischern eine weitere Existenz garantieren sollen, unterstütze die EU ein internationales Handelsverbot für den Fisch. Gleichzeitig
ist die EU weiterhin gegen die Wiederaufnahme des kommerziellen
Elfenbeinhandels, "außer geeignete Maßnahmen garantieren, dass dies nicht zu
mehr illegalen Tötungen von Elefanten führt".
Der Klimawandel und der damit verbundene Verlust an Lebensraum stellt nach
Ansicht der EU die Hauptbedrohung für Eisbären dar. Angesichts dessen müssten
weitere Klimaschutzmaßnahmen in den laufenden internationalen Verhandlungen
angesprochen werden, verlangt die EU. Außerdem schlägt die Europäische Union
vor, dass striktere Kontrollen für den Korallen-Handel mit 18 Monaten
Verzögerung in Kraft treten, während gleichzeitig mögliche Folgen für
Kunsthandwerker in der EU abgemildert werden sollen.
WWF-Forderungen
Der WWF
Österreich hat am Freitag von der EU verlangt, ihr Stimmrecht im Sinne eines weltweiten,
effektiven Artenschutzes einzusetzen. Die Union dürfe sich nicht durch
kurzfristige, gewinnorientierte Handelsinteressen beeinflussen lassen. "Unzählige Arten, darunter Blauflossen-Tunfisch, zahlreiche Haiarten, Rote
Koralle, Tiger und Elefant sind darauf angewiesen, dass die EU-Staaten für deren
Schutz eintreten", so WWF-Mitarbeiter Axel Hein.
Vor allem um das Schicksal
des Blauflossen-Tunfischs wird - wie berichtet - ein hartes Tauziehen erwartet. Die hohe Nachfrage
des japanischen Marktes sei der Hauptgrund für den dramatischen
Bestandseinbruch.
Ausdrücklich begrüßt wird von der Umweltschutzorganisation ein von den USA
und der EU eingebrachter Antrag, Rote Korallen und Haie in Anhang II
aufzunehmen. Damit dürften die Tiere, ihre Bestandteile und Produkte nur noch
mit behördlicher Genehmigung und "nachhaltig" auf dem internationalen Markt
gehandelt werden. Korallen werden vor allem als Bestandteile in Medizin- und
Schmuckprodukten verwendet. (APA/red)