Ex-Mehrheitseigentümer der Kärntner Hypo könnte bei Trennung von der Tochter zu gut weggekommen sein
München/Brüssel - Der BayernLB drohen nach dem Notverkauf der maroden Hypo Group Alpe Adria (HGAA) möglicherweise neue Auflagen der EU-Kommission. Die Brüsseler Wettbewerbshüter hatten bereits im Dezember das seit Mai laufende Beihilfeverfahren gegen die Münchner Landesbank ausgeweitet, um zu prüfen, ob die selbst angeschlagene BayernLB bei der Trennung von der Tochter HGAA zu gut weggekommen ist. Dabei könnte es sich um eine möglicherweise unrechtmäßige staatliche Beihilfe handeln. Die BayernLB bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht der "Financial Times Deutschland" (Freitag).
Im Zuge der Untersuchung müssten BayernLB und HGAA "überzeugende und fundierte" Umstrukturierungspläne vorlegen, "um den sich im Zuge dieser Rettungsaktion ergebenden Herausforderungen zu begegnen und die Beihilfemaßnahmen voll und ganz mit dem EU-Beihilferecht in Einklang zu bringen", hatte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes einen Tag vor Weihnachten 2009 erklärt. Das ausführliche Schreiben an Deutschland und Österreich hatte die Kommission am Donnerstag im Internet veröffentlicht. Die EU-Kommission prüft seit Mai vergangenen Jahres die Hilfen des Freistaats an die Landesbank. Bayern hatte die Bank im vergangenen Jahr mit 10 Mrd. Euro Eigenkapital und milliardenschweren Garantien gerettet.
"Konstruktive Gespräche"
Ein Sprecher der BayernLB sagte am Freitag, der überarbeitete Plan sei mittlerweile übergeben worden. Nun führten Bank und Kommission "konstruktive Gespräche". Er gehe davon aus, dass das Verfahren in der ersten Jahreshälfte abgeschlossen sein könnte. Die BayernLB musste ihre frühere Tochter HGAA kurz vor Weihnachten 2009 notgedrungen zum symbolischen Preis von einem Euro an Österreich abtreten. Dabei verzichtete sie auf Forderungen von 825 Mio. Euro, außerdem muss der Wert der Beteiligung in Höhe von 2,3 Mrd. Euro komplett abgeschrieben werden. Den Steuerzahler hat das HGAA-Abenteuer insgesamt 3,7 Mrd. Euro gekostet. Die Umstände des Einstiegs 2007 beschäftigt in Bayern und Österreich Untersuchungsausschüsse und Staatsanwälte.
Nach dem Eklat bei der Aufarbeitung des BayernLB-Debakels pocht der Landtag darauf, dass der vom ihm bestellte Gutachter ungehindert seine Arbeit machen kann. Die Arbeit der Anwaltskanzlei "Flick Gocke Schaumburg" dürfe nicht "durch unsachgemäße Eingriffe Dritter" verfälscht werden, sagte der Vorsitzende der BayernLB-Kontrollkommission des Landtags in einer Sondersitzung des Gremiums am Freitag in München. Sei das nicht möglich, müsse man "Maßnahmen ergreifen, die das sicherstellen".
Brandbrief an den Landtag
Die Kanzlei, die im Auftrag der Kommission Schadensersatzansprüche gegen frühere Verantwortliche der Bank prüfen soll, hatte zuletzt einen Brandbrief an den Landtag geschrieben. Darin beklagte sie eine heimlich Weitergabe eigener Akten, Mails und Protokolle an eine zweite Kanzlei, die im Auftrag Fahrenschons und der BayernLB-Generalversammlung ein eigenes Haftungsgutachten schreiben soll.
Bayerns Finanzminister Georg Fahrenschon (CSU) und Vertreter der BayernLB sicherten zu, für eine Gleichbehandlung der beiden Kanzleien zu sorgen. Im vergangenen Jahr war dies über einige Monate hinweg nicht der Fall, weil die Bank zwar Unterlagen des Landtags-Gutachters an die zweite Kanzlei "Hegeler Müller" weitergab - aber nicht umgekehrt. Fahrenschon betonte, er habe ein großes Interesse daran, dass die vom Parlament bestellte Anwaltskanzlei ihr Gutachten "ohne Behinderung und ohne jegliche Beeinflussung" erstellen könne. "Ich sehe deshalb hier kein Gegeneinander, sondern ich sehe ein Miteinander." (APA)