Mildes Urteil zu Krems

Acht Monate bedingt für Polizisten

12. März 2010, 10:07

Angeklagter bekannte sich schuldig - Er habe aus Furcht geschossen: "Ich habe wahrscheinlich überreagiert" - Urteil nicht rechtskräftig

Korneuburg - Der Polizist, der in der Nacht auf den 5. August 2009 in einem Kremser Supermarkt einen 14-jährigen Einbrecher erschossen hat, ist am Freitagnachmittag im Landesgericht Korneuburg wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen schuldig erkannt worden. Richter Manfred Hohenecker verhängte dafür acht Monate Haft, die dem Beamten zur Gänze bedingt nachgesehen wurden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Rainer Rienmüller erbat drei Tage Bedenkzeit, Staatsanwältin Magdalena Eichinger gab vorerst keine Erklärung ab.

 

 

Schuldig bekannt

Der Polizist hat sich zu Beginn des dritten Verhandlungstags am Freitag schuldig im Sinn der Anklage bekannt. "Es war wahrscheinlich so, dass ich in der Situation überreagiert habe. In der Situation, wo ich ihm gegenübergestanden bin. Es wäre vielleicht eine andere Möglichkeit gewesen. Dass ich zurückgegangen wäre", sagte der 43-jährige Beamte."Oder nicht geschossen hätten", wie Richter Manfred Hohenecker hinzufügte.

Er habe "aus Furcht" geschossen, weil er bei Florian P. zuvor im dunklen Verbindungsgang zum Verkaufsraum eine Gartenharke wahrgenommen hätte, betonte der Angeklagte. In den Rücken habe er den Burschen getroffen, weil dieser im Moment eine Drehbewegung eingeleitet hatte. Der Richter quittierte das späte Geständnis mit Wohlwollen: "Das ist ein guter Zug von Ihnen."

"Tod nicht für möglich gehalten"

Richter Manfred Hohenecker ging "im Zweifel davon aus, dass der Angeklagte den Tod des Florian P. nicht ernsthaft für möglich gehalten hat", wie er in der Urteilsbegründung feststellte. Zugleich betonte er: "Bei professionellerer Verhaltensweise, die von Ihnen als Polizist zu erwarten ist, wäre Florian noch am Leben." Hohenecker bemerkte außerdem: "Ich hoffe, dass Sie nicht mehr Exekutivdienst ausüben."

Daher werde er die beschlagnahmte Dienstwaffe des Polizisten nicht diesem, sondern dem Landespolizeikommando NÖ übermitteln, kündigte der Richter an: "Ich hoffe, dass Sie Ihnen nicht mehr ausgefolgt wird."

Angriff zu befürchten

Für Hohenecker stand fest, dass der Angeklagte und seine Kollegin einen Angriff befürchten mussten, als sie in dem Supermarkt den vermummten Einbrechern begegneten. Dem Beamten wäre es darum gegangen, "einen Verbrecher auf frischer Tat festzunehmen". Er wäre Florian P. "in der Absicht, die Festnahme zu erzwingen" in den Verkaufsraum gefolgt. Dort habe er von der Dienstwaffe Gebrauch gemacht, "um einen vermeintlichen Angriff auf seine Person abzuwehren".

Dabei habe der 43-Jährige "einfach abgedrückt und nicht auf die Beine gezielt", und das in dem Moment, in dem sich der Jugendliche umdrehen wollte. Wie Hohenecker betonte, konnte das vom Polizisten behauptete "Erschrecken" über die angeblich erneute Gefahrensituation "eindeutig nicht widerlegt werden".

Der Polizist sei "im Zweifel einem Unzuständigkeitsurteil entgangen" (das der Richter fällen hätte müssen, hätte er ein Vorsatzdelikt für möglich gehalten, Anm.). Der Beamte wäre verpflichtet gewesen, "seinen Job ordentlich und sorgsam zu erledigen und dabei maßhaltend vorzugehen", hielt der Richter fest. Der 43-Jährige habe aber "mehrere Sorgfaltsverstöße" gesetzt.

Bei der Strafbemessung mildernd waren demgegenüber der bisherige untadelige Wandel des Polizisten, sein "reumütiges Geständnis, von dem ich den Eindruck hatte, dass er es ernst meint" sowie "das massive Mitverschulden des Opfers", so Hohenecker. (APA)

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Posting 1 bis 25 von 1966
zwergleviathan
00
23.3.2010, 14:47
waffeneinsatz auch gegen Falschparker!

sonst fahren die davon ohne a knöllchen mitzunehmen....

haben eh was angestellt, also egal wenns aner daschiasst

teuerzahler
02
13.3.2010, 07:09
das kreuz vor dem richter ist ein provokation

wann wird das endlich verschwinden!

ich als ausgetretener ex-katholik würde die aussage verweigern, so lange das kreuz im gerichtssaal bleibt.

hamstertier
00
13.3.2010, 12:36
an teuerzahler

das steht ihnen frei.

teuerzahler
00
13.3.2010, 13:49
ist das so?

wusste ich nicht.

hamstertier
00
13.3.2010, 19:58
an teuerzahler

na sicher, niemand kann sie dazu zwingen, auch nur ein wort vor gericht zu sagen, wenn sie nicht wollen. ob das allerdings gut für ihre sache ist, steht auf einem anderen blattl papier.

teuerzahler
00
14.3.2010, 06:23
nö. es ging darum, ob ich die entfernung des kreuzes

erzwingen kann. eben nicht. das ist für mich ein skandal.

hamstertier
00
14.3.2010, 11:07
an teuerzahler

na sie sind aber lustig. sie wollen erzwingen, dass das kreuz entfernt wird, ein anderer will dann erzwingen, dass eins aufgestellt wird, der nächste erzwingt einen halbmond.... wo bitte endet das? dabei, dass jede/r den gerichtssaal so gestalten darf, wie er/sie das gerne möchte, sonst boykottiert er/sie die verhandlung?
geh bitte, ein skandal wäre, wenn man sich von angeklagten oder zeugen zu irgendwas zwingen ließe.
ich bin übrigens nicht katholisch.

teuerzahler
00
14.3.2010, 12:00
dann eben kein rel. symbol

wie komm ich dazu?

hamstertier
00
14.3.2010, 16:13
an teuerzahler

na sie müssen's ja nicht beachten, zwingt sie ja keiner dazu. ein kerzenständer würd sie auch stören, nehm ich mal an. wenn sie nicht katholisch sind, dann hat ein kreuz auch nicht mehr bedeutung. von mir aus können die kreuze aufreihen, solange mich nicht mönche oder priester aburteilen würden, ist mir das wurscht.

daniel14643
133
12.3.2010, 23:43
eigenartig...

finde es überraschen, dass die
mehrheit gegen die polizei ist. Der
bub hätte ja nicht einbrechen
müssen. Wäre ich der polizist
gewesen und hätte familie und es
ist dunkel hätte ich wahr auch
geschossen...

Waldschrat
 
00
13.3.2010, 10:27
Ob das nun das endgültige Urteil ist,

bleibt offen. Es ist natürlich aufgrund der heiklen Sachverhalts- und Tatbestandslage sowohl für den Ankläger als auch für den Verurteilten sinnvoll das Urteil in der Instanz überprüfen zu lassen.

Verurteilt wurde der Polizist offensichtlich wegen fahrlässiger Tötung u. bes.gefährl. Umständen, also nach § 81 StGB.

Zitat aus Artikel oben: "Richter Manfred Hohenecker ging "im Zweifel davon aus, dass der Angeklagte den Tod des Florian P. nicht ernsthaft für möglich gehalten hat", wie er in der Urteilsbegründung feststellte."

Da zitiert der Richter wörtlich die Anmerkung zum
§ 80 StGB im Foregger Serini.

Allerdings hätte das zur Folge, dass dann nur fahrlässige Körperverletzung mit einem weit geringerem Strafrahmen zu Anwendung

dweit
00
13.3.2010, 01:33

der polizist ist dem buben nachgelaufen nicht umgekehrt.

Ro_bert
00
13.3.2010, 12:41

Das ist sein Job.

Drizzle
 
14
13.3.2010, 13:13

das exekutieren der todesstrafe aber nicht mehr.

hamstertier
01
13.3.2010, 12:38
an dweit

? sollte er nicht nachlaufen? also ich würd mir schon erwarten, dass die polizei einem einbrecher nachläuft.

dweit
00
13.3.2010, 16:09

ja eh. nur glaub ich nicht das der polizist dann besonders erschreckt ist. er ist dann eher im jagd-modus.

hamstertier
00
13.3.2010, 20:02
an dweit

na erschreckt im sinne von "buh" nicht, aber dass er angst hatte, von dem einbrecher verletzt zu werden, ist nicht so abwegig.

witherabbitt
 
012
12.3.2010, 23:37


Verfahrenmängel bei der Untersuchung?
Ein Richter, der die Arbeit der Staatsanwältin übernehmen muß?
Ein Polizist auf der Jagd?
Acht Monate?
Bedingt?

Erbärmlich!

the falling man
00
14.3.2010, 09:26
sehen sie es mal realistisch,

wenn der richter ein unzuständigkeits-urteil gesprochen hätte und das ganze an ein schöffengericht gegangen wäre (etwa nach § 87 stgb).) dann wäre die folge mit nicht geringer wahrscheinlichkeit ein freispruch gewesen.

wirdeinlichtleinseinamendedestunnels
01
13.3.2010, 02:25
wie wahr. auch mindestens so fragwürdig:

"Zuletzt wurde ein Polizist nach einem tödlichen Schuss 2001 verurteilt. Der Beamte hatte am 14. August 2000 auf einen flüchtenden Räuber in Gars am Kamp (Niederösterreich) geschossen. Er traf einen unbeteiligten Motorradfahrer, der Mann starb. Der Beamte wurde wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Umständen zu sechs Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt. (tob, DER STANDARD Printausgabe, 06.08.2009)"
Wenn der staat leben nicht ausreichend schützt, dann ist er nichts wert.

helicopter.pylori
00
13.3.2010, 00:05
Etwas zuviel, meine ich

... Polizist soll mit Dienstwaffe Frau bedroht haben
19. Februar 2010, 14:01
Richter will Vorwürfe genau prüfen ...
... Polizist, der unter Kollegen den Spitznamen "Rambo" tragen soll ...
http://derstandard.at/126654100... roht-haben

Harry Y.
 
23
12.3.2010, 21:33
Dazu noch ein Vermerk:

die Schuld an solcher schießwütigen Verfolgung von Einbrechern ist auch beim Innenministerium zu suchen.
Ob Platter oder Fekter oder sogar Schlögl, das ist wurscht. Der Law-und-Order Staat hat ebenfalls solche Todesfälle auf dem Gewissen, nicht nur der- oder diejenige Exekutivbeamte, der geschossen hat.

die Großmutter
10
13.3.2010, 16:07

Wurden Se schon einmal Opfer eines Gewaltverbrechens?

Harry Y.
 
00
15.3.2010, 15:15

Haben Sie Spitzendeckerln und drauf ein Hitlerbildchen?

die Großmutter
00
15.3.2010, 17:04

Die Stalinbüste, hat die bei Ihnen noch ihren Ehrenplatz ?

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Posting 1 bis 25 von 1966

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