Teilchenbeschleuniger LHC darf länger laufen

10. März 2010, 18:19

"Entdeckungspotenzial" soll vergrößert werden

Genf - Einen Monat dauert es, bis der Teilchenbeschleuniger LHC auf seine sehr kalte Betriebstemperatur gebracht wird. Und einen weiteren, bis er wieder auf Zimmertemperatur aufgetaut ist. Aus diesem Grund hat die Cern-Leitung beschlossen, die gerade begonnene Versuchsreihe, die in den nächsten Wochen 7 TeV erreichen soll, von bisher Cern-üblichen acht Monaten auf bis zu 24 Monate auszudehnen - um das "Entdeckungspotenzial" zu vergrößern, wie es in einer Cern-Aussendung vom Mittwoch heißt.

Die deutschen Verfassungsrichter fürchten sich indessen offensichtlich nicht vor dem Teilchenbeschleuniger. Sie nahmen jedenfalls eine Verfassungsbeschwerde gegen Versuchsreihen am europäischen Teilchenforschungszentrum Cern nicht zur Entscheidung an. Die Klägerin befürchtet, dass beim Zusammenprall der Teilchen im LHC schwarze Löcher entstehen, die den Planeten zerstören. (tasch//DER STANDARD, Printausgabe, 10./11. 3. 2010)

dieweise
00
21.3.2010, 23:04
vertuschungspotenzial vergrössert ;-)

die wahrheit ist, dass die draufgekommen sind, dass LHC weitere fehler im design hat und wahrscheinlich wieder kaputt geht, wenn sie auf die geplanten energien gehen. jetzt kommt natürlich der PR schmäh, dass sie von 8 auf 24 monaten gehen, um das "entdeckungspotenzial zu vergrössern" !
und die CERN-fanatiker community glaubt das natürlich und wird dem kritischen kommentar viele rote stricherln geben :-)

--: SID :--
12
11.3.2010, 10:24
Lassen wir mal den Hahn im Korb :-)

Erst muß der LHC stabil laufen, bevor wir über die Dauer reden können.

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.