Nachlese

Balluch bereits den vierten Tag am Wort

10. März 2010 15:19

Richterin wies Antrag auf Benutzung von Laptops während der Verhandlung ab

Wiener Neustadt - Der fünfte Tag im Wiener Neustädter Tierschützer-Prozess hat am Mittwoch mit einem Antrag der Verteidiger begonnen, ihren Mandanten die Benutzung von Laptops während der Verhandlung zu gestatten. Der elektronische Zugriff auf das Aktenmaterial wäre im Sinne der "Waffengleichheit" wünschenswert. Richterin Sonja Arleth wies dies unter Hinweis auf die Strafprozessordnung ab: Es gelte das Prinzip der mündlichen Verantwortung.

In der Folge wurde vor zahlreichen Zuschauern, die seit der Vorwoche dauernde Einvernahme des Erstangeklagten Martin Balluch fortgesetzt. Der Obmann des Vereins Gegen Tierfabriken (VGT) ist wie zwölf andere Aktivisten wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation nach Paragraf 278a StGB angeklagt. Sieben Personen davon werden auch andere strafrechtliche Handlungen wie Nötigung oder Sachbeschädigung vorgeworfen.

Missstände dokumentieren

Balluch wurde zu einem sichergestellten Werkzeug befragt, mit dem sich Türen ohne Beschädigung von Schlössern öffnen lassen. Ob das Eindringen in fremde Gebäude für ihn widerrechtlich sei, beantwortete der Beschuldigte nicht direkt. Es sei eher verhältnismäßig, um im öffentlichen Interesse Zu- bzw. Missstände in Tierfabriken zu dokumentieren.

Bekennerschreiben habe er nicht verfasst

Die im Strafantrag angeführten Bekennerschreiben habe er nicht verfasst, so Balluch. Die Richterin las diverse elektronisch verfasste "Anleitungen" im Zusammenhang mit Jagdsabotagen vor, wie man sich der Polizei gegenüber verhalten bzw. vor Gericht verantworten solle. Als Vereinsobmann habe er die Funktion eines Rechtsvertreters wahrgenommen, entgegnete der Angeklagte. Wieso habe er einen radikalen britischen Tierrechtsaktivisten als "alten Haberer" bezeichnet? Das sei ein "geflügeltes Wort", der Einsatz für Tierschutzanliegen schweiße einfach zusammen.

Graugänse vor Versuch im Konrad-Lorenz-Institut gerettet

Der Angeklagte hielt zu seiner nun bereits vier Tage dauernden Befragung fest, dass sich die Ermittlungen offenbar auf das Lesen von E-Mails beschränkten. "Fakten gibt es einfach nicht." Balluch verwies darauf, dass es etwa im Zusammenhang mit der Jagd-Kampagne kein Verfahren gegen den VGT gegeben habe und neun Zivilklagen gewonnen worden seien. Der VGT habe auch niemals eine SHAC-Kampagne (Stop Huntingdon Animal Cruelty) gemacht. Auf die Frage des Staatsanwalts, was SHAC sei, meinte Balluch, es sei der Name für eine Kampagne, die sich in 100 Ländern der Welt "an sich völlig legal" gegen Tierversuchsanstalten wende. Es sei sein ethisches Ideal, dass niemand mehr Tiere für Tierversuche züchtet oder tötet, betonte Martin Balluch vor Gericht in Wiener Neustadt. Eine VGT-Aktion beim Konrad-Lorenz-Institut in Grünau (Oberösterreich) bezeichnete er als friedliche, gewaltfreie Besetzung, weil damals ein "absurder" Versuch an Graugänsen geplant war. Die folgende Anklage wegen Hausfriedensbruchs habe mit Freispruch geendet.

Bekennerschreiben aus 2003 war Info-Mail

Immer wieder wurde am Mittwoch aus dem Fadinger-Forum zitiert, u.a. sprach die Richterin von einem Balluch-Bekennerschreiben aus 2003. Das sei lediglich ein Info-Mail gewesen, meinte der Angeklagte.

Staatsanwalt Wolfgang Handler zufolge habe der Angeklagte, der in den 1990er Jahren einige Zeit in England lebte und eigenen Angaben zufolge damals die Hälfte der britischen Tierrechtsaktivisten gekannt hätte, den - später inhaftierten - Gründer der ALF (Animal Liberation Front) als "Freund" bezeichnet. Das stimme nicht, so Balluch. Das habe er aber damals auf Einladung zu einem ORF-"Club 2" angegeben. "Um sich interessant zu machen?", fragte Richterin Sonja Arleth. Warum er dann 1997 aus Österreich zurückkehrte? "Aus Heimweh."

Erörtert wurden der Begriff der "konfrontativen Kampagne" und die Bedeutung des zivilen Ungehorsams. Balluch räumte ein, dass darunter auch Verwaltungsübertretungen und allenfalls auch strafrechtlich relevante Taten - minimalen Ausmaßes - fallen können.

Auf Vorhalt eines handschriftlichen Schreibens zu u.a. Jagdsabotagen erklärte Balluch, dabei habe es sich um Skizzen zu einem Vortrag vor Jus-Studenten an der Uni Wien zum Thema Tierrechte gehandelt. Handler verwies auch auf einen Vortrag eines schwedischen Aktivisten 2003 in Wien, zu dem dann zu lesen war, die "200 Zuhörer waren sich einig, dass es gerechtfertigt sei, das Gesetz zum Schutz der Tiere zu brechen und Sachbeschädigungen zu begehen." Das Zitat stammte offenbar aus den Nachrichten, meinte Balluch dazu. Auf "Fadinger" sei nichts verschlüsselt worden. Er selbst verschlüssle E-Mails, seit er die entsprechenden Programme kenne.

"Trainingslager"

Die Richterin befragte den Beschuldigten zur Formulierung einer Einladung zu "Trainingslagern", wonach man unter sich bleiben wolle, um "radikale Gedankengänge gefahrlos" zu diskutieren. Im Verfahren gehe es nur um radikale Gedankengänge, die nach seiner Auffassung in einer Demokratie erlaubt sein sollten, entgegnete Balluch. Seine Einvernahme dürfte wohl auch heute nicht abgeschlossen werden.(APA)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 110
1 2 3
zhang sanfeng
12.03.2010 08:41
thought crime

was balluch so gemacht hat weiß das hohe gericht besser als balluch selber - kunststück, wenn man jemanden jahrelang observiert und -zigtausende seiten akten zusammenträgt.
offensichtlich war nichts strafbares dabei.

vernommen wird er jetzt also schon tagelang zu den themenkreisen was er sich so denkt, und wen er so kennt...

David Seppi
 
11.03.2010 18:27
Teil 1/2

»Der Staatsanwalt wollte von DDr. Balluch wissen, ob er den angeblichen Gründer der ALF, Ronny Lee, persönlich kenne. Ja, meinte dieser, aber nicht wirklich als Bekannter. Dazu legte der Staatsanwalt ein Email von 1995 von DDr. Balluch vor, das an den Club 2 im ORF gerichtet war. Darin empfahl sich DDr. Balluch dadurch als Teilnehmer, in dem er angab, er wäre ein radikaler Tierrechtler und wäre ein Freund von Ronny Lee. Mit radikaler Tierrechtler, stand in dem Email weiter, wäre gemeint, dass er die These vertrete, dass Tiere den Menschen vergleichbare Grundrechte haben sollten.«

David Seppi
 
11.03.2010 18:27
Teil 2/2

»DDr. Balluch meinte dazu, er habe dabei übertrieben, um sich interessanter zu machen. Tatsächlich würde er Ronny Lee nicht näher kennen, sondern bestenfalls flüchtig in England getroffen haben. Der Staatsanwalt müsse sich von der Idee verabschieden, dass derartige private Emails die faktische Wahrheit enthielten. Bei solchen Emails ginge es darum, einem gewissen Adressaten eine gewisse Botschaft zu vermitteln, faktische Wahrheiten seien dabei nebensächlich.«

Spricht nicht sehr für die Glaubwürdigkeit von Balluch.

Quelle: http://tierschutzprozess.at/tierschut... /#more-149

zhang sanfeng
11.03.2010 22:57
"Spricht nicht sehr für die Glaubwürdigkeit"


also in meinen privaten emails finden sich höchstens ausnahmsweise mal faktische wahrheiten. was ich da manchmal so einem gewissen adressaten eine gewisse botschaft vermittle...

Petras
 
13.03.2010 15:00
leichte Übertreibung in E-Mails - ein Verbrechen?

Also mal ehrlich, wer von uns hat in E-Mails noch nie mal übertrieben, um z. B. irgendwo eingeladen zu werden? In Bewerbungstrainings wird einem das ja sogar empfohlen! Ein solches Verhalten ist menschlich - und nicht strafbar. Es wäre nicht einmal strafbar, tatsächlich mit einem befreundet zu sein, der strafbare Handlungen verübt hat. Schon daher spricht es für Balluch, dass er die Übertreibung zugibt.

Ich halte das, was dort veranstaltet wird, für ein ungerechtes Kesseltreiben. Selbst habe ich einmal in einem Konflikt erfahren, wie es ist, wenn ein anderer die eigenen Mails sammelt, einzelne rauspflückt und dann nach Jahren vor anderen zu diesem und jenem dazu Stellungnahmen verlangt. Ich wünsche M. B. viel Kraft!

der d
11.03.2010 13:49

eine riesige farce! die einzige kriminelle organisation ist der staat selbst!

zhang sanfeng
12.03.2010 09:09

sicher nicht die einzige kriminelle organisation - die "echte mafia", für die man den §278a angeblich gemacht hat gibt es schon auch noch.

und sicher auch nicht der staat als ganzes.
im UVS niederösterreich gibt´s zum beispiel eine richterin die es gewagt hat, tierschützer freizusprechen, weil es keine beweise gegen sie gab (und die jetzt "natürlich" dementsprechend drangsaliert wird http://derstandard.at/125431164... -Parlament )

Marie Luxemburg
11.03.2010 14:44

die katholische kirche

Desert Eagle .50
11.03.2010 14:59

staat und katholische kirche sind doch in ösistan dasselbe! "nationalsozialistisch-katholisches österreich", wie es thomas bernhard so schön benannt hat... ;-)

hnapjum
11.03.2010 13:13
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

B. Brecht

David Seppi
 
11.03.2010 17:42

Was hat das mit dem Thema zu tun?
Wo Unrecht (Sachbeschädigung, Brandanschläge etc.) zu Recht (wird von den Tierschützern gehuldigt) wird, wird Widerstand (Anklage) zur Pflicht?

Petras
 
13.03.2010 15:13
Sachbeschädigung könnte man auch normalgesetzlich bestrafen

doch darum geht es hier ja offensichtlich gar nicht. Bei Sachbeschädigung käme es nie zu einer so langen Untersuchungshaft und zermürbenden Verhören. Wenn Dr Balluch der Meinung ist, dass auch Tiere Rechte haben und eine geringe Sachbeschädigung geringer wiegt, als massenweise Tierquälerei, so ist das eine Meinung, die man äußern dürfen muss - viele denken ja so. Zudem sind die Veterinärämter überlastet und im Geheimen hinter verschlossenen Stalltüren finden viele Gesetzesübertretungen statt. Warum ahndet man nicht jene? Wie kommen diese Dinge ans Licht, wenn keine Kontrolle möglich ist? Tierschützer haben ja leider nicht einmal ein Klagerecht. B. hat sich dennoch nachweislich offen gegen Straftaten ausgesprochen.

zhang sanfeng
12.03.2010 09:34
wo recht zu unrecht wird:

* die zuständigkeit des landesgerichtes wiener neustadt kam nur durch einen verfahrens"fehler" zustande
* hausdurchsuchungen in rambo-manier: nächtens die tür aufbrechen, ein zehnjähriger muss mitansehen, wie sein vater von vermummten männern aus dem bett gezerrt und mit waffen bedroht wird
* monatelange u-haft ohne haftgründe
* verhandelt werden meinungsäußerungen...

kurz: hier wird die größte keule, die der rechtsstaat aufzubieten hat verwendet, um ein exempel zu statuieren.

David Seppi
 
12.03.2010 15:10

So viel zur U-Haft ohne Haftgründen:
http://ris.bka.gv.at/Dokument.... 8K0000_000

zhang sanfeng
12.03.2010 22:15

sind zwar nicht die ganzen 200.000 seiten, aber ist mir jetzt zu mühsam, das alles zu durchsuchen.

sagen sie mir doch, was der grund für die lange u-haft gewesen sein könnte.
verdunkelungsgefahr - nach jahrelanger überwachung, hausdurchsuchung, beschlagnahmung?
oder vielleicht tatbegehungsgefahr - nachdem sich die leute ja ausrechnen können, dass sie auch weiterhin überwacht werden?

ah, ich vergass: diese tierschützer schaffen es ja sogar, ihre organisierten verbrechen mit peilsendern im ... zu begehen.
die muss man einfach einsperren, selbst wenn man ihnen keine einzige konkrete straftat vorwerfen kann.
- ach, kommen´s.

pagat ultimo
11.03.2010 15:09
allerdings meinte brecht damit nicht fragen, die gesellschaftlich umstritten sind -

es besteht ja kein unangefochten breiter gesellschaftlicher konsens zu umfang und art des erforderlichen oder erwünschten tierschutzes.

b. meinte damit die offensichtlichen verheerungen des rechtsstaats und der menschenechte und die irrsinnigen verbrechen des nationalsozialismus.

wenn sie dieses schlagwort verwenden, um ein - wenn auch problematisches - rechtsstaatliches verfahren zu diskreditieren, sind sie als staatsbürger ziemlich dumm.

Petras
 
13.03.2010 15:16
Tierquälerei wrid von Mehrheit abgelehnt

Umfragen beweisen, dass der weitaus größte Teil der Bürger die in der Massentierhaltung alltäglichen Quälereien ablehnt. um darüber Kenntnis zu erlangen, dass diese überhaupt in diesem Umfang geschehen, muss sie jemand dokumentieren, ans Licht bringen. Und wer tut dies, wenn nicht Balluch und seine Leute?

Zenon
15.03.2010 12:40

Tierquälerei ist auch verboten. Wo ist hier das Unrecht, das zu Recht wird?

Petras
 
15.03.2010 14:37
Tierqual hinter verschlossenen Türen

Auch in Österreich existieren leider Haltungsvorschriften, die regelmäßig zu lang anhaltenden Schmerzen und Leiden der Tiere führen: Puten der bevorzugten Rassen (BUT/Big6) in konventioneller Haltung leiden fast immer unter kaputten, verrkusteten entzündeten oder verschorften Füßen und stehen mit diesen zumeist im eigenen Kot - Bakterien wird so Einlass gewährt. Ca 27% der männlichen Tiere haben zudem schmerzhafte Brustblasen, weil sie wegen des Gewichtes nicht mehr aufstehen können und auf einer Blase herumrutschen - schon mal eine Blase am Fuß gehabt? Wie weh tut das, selbst auf kurze Zeit? Stell Dir vor, Du hast das Ding an der Brust und musst wegen viel zu schwerer Zucht darauf rumrutschen? Diese Dinge müssen an die Öffentlichkeit!

wirdeinlichtleinseinamendedestunnels
18.03.2010 21:08
Wenn geld zur maxime wird

, wird leben gar zu oft als wertlos betrachtet...
change.

Henry Flower
11.03.2010 14:11
z.b. dann, wenn

einbruch, gefährliche drohung, nötigung, sachbeschädigung, geschäftsstörung, grabschändung und ein paar andere appetitliche taktiken zu "zivilgesellschaftlichen aktionsmethoden" erklärt werden.

roterbruder1
11.03.2010 13:47

und, was hat das mit diesen narren zu tun?

tramezzino
11.03.2010 13:13
an sich völlig legal...

der ist mit dem grasser verwandt.

Kra Wuzikabuzi
11.03.2010 12:58
Warum er dann 1997 aus Österreich zurückkehrte? "Aus Heimweh."

Rückblickend hätten ihm wohl viele jede Woche eine Schachtel Mozartkugeln hingeschickt, damit er nicht wiederkommt.

Toni Blaher
 
11.03.2010 12:01

Könnte man bitte die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt einsperren? DASS IST EINE KRIMINELLE ORGANSIATION!

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 110
1 2 3

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.