Polizist bekennt sich "nicht schuldig"

10. März 2010 12:18

Beamter sei von Fehlalarm ausgegangen - "Ich war in Gedanken schon wieder draußen. Da sind plötzlich zwei Personen gehockt" - Richter: "Ich behaupte: Sie waren auf Kampf"

Korneuburg - Der Polizist, der in der Nacht auf den 5. August 2009 in einem Kremser Supermarkt einen 14-jährigen Einbrecher erschossen hatte, bekannte sich zu Beginn des Prozesses am Landesgericht Korneuburg "nicht schuldig". Der 43-jährige Beamte muss sich in einem auf drei Tage anberaumten Verfahren wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verantworten. Im Fall eines Schuldspruchs drohen dem 43-Jährigen bis zu drei Jahre Haft. 

Bei Einbruch Alarm ausgelöst

Der 14-jährige Florian P. und sein 17 Jahre alter Freund Roland T. waren in der Nacht auf dem 5. August 2009 in den Supermarkt eingedrungen, weil sie nach Angaben des 17-Jährigen den Tresor aufbrechen wollten. Dabei lösten sie Alarm aus. Als die Polizei eintraf, versteckten sich die Jugendlichen zunächst in einem dunklen Gang vor dem Verkaufsraum. Dort kam es gegen 3.00 Uhr zu der Begegnung mit dem 43-jährigen Polizisten und einer weiblichen Kollegin des Uniformierten, die sich im Dunkeln von den Vermummten angegriffen fühlten. Diese hatten eine Gartenharke bzw. einen Schraubenzieher dabei. Während der Polizist einen Warnschuss abgab, feuerte seine Kollegin auf die Beine des 17-Jährigen. Das Projektil drang dem Jugendlichen in beide Oberschenkel.

Für die Beamtin bleibt ihre Schussabgabe ohne strafrechtliche Folgen. Ihr wurde zugestanden, in einer "notwehrfähigen Situation" geschossen zu haben, weshalb das gegen sie gerichtete Verfahren eingestellt wurde. Während der 17-Jährige nach dem Treffer unweit der Türe zum Verkaufsraum zusammengebrochen war, lief der 14-Jährige in den erleuchteten Raum und versteckte sich hinter einer Palette. Der Beamte folgte ihm, den Angaben des Polizisten zufolge soll er ihn neuerlich angesprungen haben, als er in die Nähe des Verstecks kam.

Entschluss Schuss abzugeben

Staatsanwältin Magdalena Eichinger gestand dem Polizisten in ihrem Eröffnungsvortrag zu, sich "erneut angegriffen" gefühlt zu haben: "Er hat sich entschlossen, einen tiefen Schuss abzugeben." Der Beamte habe auf die Beine gezielt, sich jedoch von einem Geräusch ablenken lassen und so einen "beträchtlichen Fehlschuss" getätigt.

Schuss aus Entfernung von 1,8 bis zwei Metern

Wie der Schießsachverständige Ingo Wieser und der Gerichtsmediziner Christian Reiter herausfanden, wurde der Schuss aus einer Entfernung von 1,8 bis zwei Metern abgegeben. Der Beamte dürfte sich vor der Schussabgabe nicht hingekniet haben, wie er bei der Tatrekonstruktion angegeben hatte. Vielmehr nahmen es die Gutachten als erwiesen an, dass der Polizist im Stehen dem 14-Jährigen in den Rücken schoss.

"Es war von ihm zu erwarten und ihm zuzumuten, sich rein auf die Schussabgabe zu konzentrieren. Hätte er die Sorgfalt eingehalten, wäre der Tod des Florian P. zu vermeiden gewesen", kreidete die Staatsanwältin dem Angeklagten an, sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht zu haben.

Tatrekonstruktion

Richter Manfred Hohenecker stützte die Einvernahme des Polizisten auf eine Powerpoint-Präsentation mit zahlreichen, bei der Tatrekonstruktion aufgenommenen Fotos, Bildern aus der Tatortmappe und Lageplänen vom Supermarkt.

Geglaubt es sei Fehlalarm

Der 43-jährige Beamte legte dar, er wäre von einem Fehlalarm ausgegangen, als er mit seiner Kollegin zum Supermarkt gerufen wurde. Als er im dunklen Verbindungsraum vom Fleischanlieferungs- zum Verkaufsraum plötzlich zwei vermummte Gestalten im Lichtkegel seiner Taschenlampe wahrnahm, sei er "total erschrocken".

Da sind plötzlich zwei Personen gehockt

"Ich war in Gedanken schon wieder draußen. Da sind plötzlich zwei Personen gehockt. Ich habe gesehen Kapuze, Vermummung, nur die Augen", schilderte der Angeklagte. Die Gestalten wären "aufgesprungen, in unsere Richtung. Einer hatte einen Gegenstand über dem Kopf". Florian P., der eine Gartenharke dabei hatte, habe ihn "angegriffen". Da habe er sich entschlossen, einen Warnschuss in die Ecke abzugeben, während seine Kollegin auf Roland T. feuerte, über den der Richter meinte, es wäre "höchst unwahrscheinlich, dass der etwas Waffenähnliches in der Hand gehabt hat": Der Schraubenzieher, den Roland T. eingesteckt hatte, fand sich noch in seiner Jacke, nachdem der 17-Jährige niedergeschossen worden war.

Beamtin hat beide Oberschenkel durchschossen

Beide vermummten Jugendlichen liefen aus dem Gang in den Verkaufsraum, wo Roland T. unmittelbar nach der Tür zu Boden ging: Die Beamtin hatte ihm mit einem Projektil beide Oberschenkel durchschossen. Während die Frau wie angewurzelt stehenblieb, folgte ihr Kollege Florian P., der sich im Verkaufsraum hinter einer Palette versteckt hatte.

"Ich habe Furcht und Angst gehabt"

"Sie dürften unter Adrenalin gestanden sein, kann man das so sagen. Sie sind in den Fight übergegangen", kommentierte der Richter dieses Verhalten. "Ich wollte nur raus. Aus Angst. Ich habe in mir das Gefühl gehabt, ich muss da raus. Ich habe Furcht und Angst gehabt", erwiderte der Polizist.

Richter: "Ich behaupte: Sie waren auf Kampf"

Der Richter machte deutlich, dass er dem nicht glaubte: "Ich behaupte: Sie waren auf Kampf. Sie waren auf Adrenalin und sind dem nachgegangen. Warum sagen's nicht einfach, sie wollten die festnehmen und sind mit gezogener Dienstwaffe nach? Keiner verlangt ja von einem Polizisten, dass er sich im Fleischraum verkriecht. Könnte man auch sagen, Sie waren auf der Jagd?" Der Beamte verneinte mit Bestimmtheit: "In diesem Zeitpunkt wollte ich niemanden verletzen." Er habe "Furcht und Angst vernommen".

Richter: "Die Burschen wollten einfach übersehen werden, das ist doch klar"

Der Richter bezweifelte, dass in dem Verkaufsraum für die beiden Polizisten eine ernsthafte Gefahr gegeben war. Die Einbrecher wären "auf Flucht programmiert gewesen", sagte Hohenecker: "Die Burschen wollten einfach übersehen werden, das ist doch klar."

"I hab net g'wusst, was macht der"

Der Polizist gab an den vermummten 14-Jährigen hinter einer Palette mit Getränken wahrgenommen zu haben. Florian P. sei aus seiner Deckung raus-, "in meine Richtung gesprungen", sagte der Angeklagte: "Für mich war eine Bedrohung gegeben. I hab Angst g'habt, i hab mi g'fürchtet, i hab net g'wusst, was macht der." Florian P. habe "eine Drehbewegung g'macht, i hab mir dacht, ohje, will der mit etwas hinhauen". Waffe habe er bei dem Burschen aber keine gesehen: "Er hatte die Hand unten."

"Haben Sie aus Angst geschossen?"

"Haben Sie aus Angst geschossen?", wollte der Richter wissen. Im Rahmen der Tatrekonstruktion hatte der Polizist angegeben, er habe "zur Erzwingung der Festnahme" von seiner Dienstwaffe Gebrauch gemacht. Die Frage des Richters ließ der Angeklagte unbeantwortet: "Es ist irrsinnig schnell gegangen. Es war alles eine Aktion: Aufgesprungen, Gegenüberstehen, dann hab ich eine Ablenkung gehabt".

Geänderte Aussage: Angst vor weiteren Komplizen

Im Unterschied zu seiner seinerzeitigen Angabe, dernach er sich rechts umgedreht - und damit ohne Florian P. anzusehen auf diesen geschossen habe - erklärte der Beamte heute, er habe bloß einen "Augensprung" gemacht, weil er mit einem Angriff von möglichen weiteren Komplizen der Beiden gerechnet habe.

"Wo wollten Sie ihn treffen?"

"Wo wollten Sie ihn treffen?", wollte Hohenecker wissen. "Wenn, im unteren Bereich", erwiderte der 43-Jährige. Getroffen wurde der Jugendliche schließlich in der Lunge, wobei er dem Beamten den Rücken zugekehrt hatte. "Einen halben Meter daneben schießen, wie geht das?", wunderte sich der Richter. "Das kann ich mir nicht erklären", so der Polizist. Er habe "erst im Nachhinein erfahren, dass er im Rücken getroffen wurde".

Konfrontation mit alter Aussage

Opferanwältin Eva Plaz, die die Interessen der Angehörigen des erschossenen Jugendlichen vertritt, konfrontierte den Angeklagten daraufhin mit dessen eigenen Angaben bei der Tatrekonstruktion. Dort hatte der Mann zu Protokoll gegeben, der 14-Jährige habe angesichts des vor ihm stehenden, bewaffneten Uniformierten sich einem Stapel mit Getränkeflaschen zugewandt. "Ich hab' mir 'dacht, der will in die Flaschen rein, der will sich irgendwo zuwehauen", so der Polizist Ende August 2009.

Er könne nicht ausschließen, dass dem so war, dass Florian P. "irgendwann wegwollte", räumte daraufhin der Angeklagte ein: "Das ist möglich."

"Was war der Auslöser des Schusses?", hakte die Staatsanwältin nach. "I hab mi g'schreckt", beteuerte der 43-Jährige. Zorn oder Wut wären nicht seine Beweggründe gewesen, versicherte er. Ob er seiner Ansicht nach überhaupt schießen habe dürfen? - "Diese Rechtsfrage hat sich in der Situation nicht gestellt."

Weitere Einvernahmen

Nach einer kurzen Pause wird die Verhandlung mit der Einvernahme von Roland T., dem Begleiter des getöteten 14-Jährigen, und der Kollegin des Angeklagten fortgesetzt, gegen die das Strafverfahren eingestellt wurde.(APA)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 332
1 2 3 4 5 6 7 8
bat man1234
11.03.2010 13:39

waere es ein ausländer gewesen, hätten vermutlich die meisten geklatscht und dem polizisten einen orden verliehen

bat man1234
11.03.2010 02:31

beamte die ihre position missbrauchen um zu foltern (siehe fall bakary) und verdächtige hinzurichten/exekutieren gehören mit aller härte bestraft....das kind wurde in den rücken geschossen!!!

Mirstetta Toni
11.03.2010 16:52

wenn sie hier schon von exekutieren schreiben dann bitte aber auch vom einbrecher. egal ob kind oder nicht. bei aller tragik.

bat man1234
11.03.2010 18:38

ja das kind ist eingebrochen...aber es ist immer noch ein kind. die bekannterweise die tragweite ihres handelns oft nicht ganz begreifen...deswegen haben wir ja auch ein jugendstrafrecht...

ganz abgesehen davon für einbruch gilt nicht die todesstrafe...

wollen sie amerikanische verhältnisse wo 5 jährige in handschellen abgeführt werden? oder wie in texas bei einer verkehrskontrolle abgeknallt werden weil sie mit der wimper gezuckt haben (jeder zweite von der polizei erschossene autofahrer dort ist unschuldig und unbewaffnet) die polizei wird dort nie belangt..

es gehören einfach norwegische oder britische verhältnisse her, wo streifenpolizisten nicht mit tödlichen waffen rumlaufen...

Mirstetta Toni
12.03.2010 09:14

natürlich will ich das nicht. aber bitte keine übertreibungen, denn von ami verhältnissen sind wir weit entfernt. es wird auch nicht soweit kommen, da der ami polizist in texas bei jeder verkehrskontrolle damit rechnen muss, dass der angehaltene legal bis über die zähne bewaffnet herumläuft.

das entsprich nicht unserer gesetzeslage und unserer kultur.

Hans Klade2
11.03.2010 18:02

Um nicht in die gleiche Lage wie dieser Polizist zu kommen, werden die Polizisten künftig die Verbrecher laufen lassen. Sie werden erst einschreiten, wenn die Verbrecher bereits geflüchtet sind.

Peter Hammer 06
12.03.2010 05:33
Immer wieder der gleiche Unsinn! Ein Polizist ....

...hat sich, ja muß sich gesetzeskonform verhalten.
Rückenschiessen ist nicht gesetzeskonform.
Ob in einer Kellergasse oder beim Merkur!
Applaus bekommen solche Polizisten meistens von Leuten, die meinen, Einbrecher oder Motorraddiebe gehören sowieso "weg".
Und ja, ich werde, wenn bei mir eingebrochen wird, die Polizei rufen, dafür wird diese ja auch bezahlt (u.a. auch von meinen Steuer -Cents).Das schreibe ich nur vorbeugend, es ist nämlich immer der nächste Unsinn der hier kommt.

Andres Wood
10.03.2010 20:47
... Fortsetzung

Der Bursch war 25 Minuten nach dem Schuß noch bei Bewußtsein (Er verlor es kurz vor Eintreffen beim Spital) und die ersten notfallmedizinischen Maßnahmen (Transfusion, Lungenpneu, Adrenalingabe...) wurden erst in der Notfallabteilung des KH gesetzt.

Der Tod trat 90 (!!) Minuten nach dem Schuß ein!

Keinerlei kreislaufstützende Maßnahme davor!!!

Der medizinische Gutachter meint zwar, er wäre ohnehin an der Verwundung verstorben, das klingt mir aber sehr nach Schutzbehauptung, um vom Rettungsdienst von vorneherein Klagen abzuwehren.

suboptimal
 
11.03.2010 14:38
Vor allem konnte der Rettungsdienst das VORHER gar nicht wissen,

dass der Bub eh sterben wird.

Und außerdem sind dort ZWEI schwerverletzte Schussopfer herumgelegen. Das ist ja nur ein Zufall, dass beim Oberschenkeldurchschuss vom anderen Jugendlichen keine Schlagader erwischt wurde.

Wieso das keinen Notarzt wert ist, bleibt unverständlich ....

Andres Wood
10.03.2010 20:43
Mehrere Punkte...

... ich finde es bedenklich, wie stark der Richter mit eigenen Meinungen bewertet und kommentiert.

Damit will ich den Polizisten aber nicht seiner Schuld freisprechen. Im Gegenteil: Angesichts der Fakten war das für mich ein bewußter Schuß auf den Oberkörper des Flüchtenden.

Ich weiß, daß Menschen, die das erstemal in ihrem Leben eine 9mm Pistole in die Hand nehmen, problemlos innerhalb eines 1,2 m Kreises auf 25 Meter (!) treffen. Auf die 1,8 - 2m, die der Polizist entfernt war, kannst du dir die Zehe aussuchen ;-)

Weiterer Skandal, der fast immer in den Medienberichten unterging, war die mangelnde notfallmedizinische Versorgung des Angeschossenen.

Es wurde nie ein Notarztwagen gerufen und die Rettungssanitäter verständigten...

Tascehnrechner
11.03.2010 09:03
Menschen, die das erstemal in ihrem Leben eine 9mm Pistole in die Hand nehmen


dürfen schon als Polizist auf "Verbrecherjagd" gehen, gell?

Oder wollen Sie uns weismachen, dass er die Pistole bei der Ernennung zum Polizisten als ärarisches Dienstgeschenk bekommen hat, ähnlich wie die Schlüsselbundanhänger von AUF?

rotes Herz
11.03.2010 07:42

Auf 25 Meter problemlos eine Scheibe treffend?

Entweder sind Sie vollkommen ahnungslos oder sie wollen uns für dumm verkaufen.

Rene Stangeler
11.03.2010 04:42
Aber sicher doch,

die Zehe aussuchen. Treffer mit einer Fausfeuerwaffe auf 25 m Distanz durch "Erstschiesser". Wo habens denn das beobachtet? Normalerweise flattern jedem die Hände bei den ersten Schüssen.

Zum einen werden Polizisten nicht für Schüsse auf grosse Distanz (25 m oder mehr) trainiert (Sondereinheiten ausgenommen), wozu auch? Auf derartige Distanzen werden von Polizisten keine Schüsse abgegeben, dies sind Distanzen die max. mit dem Sturmgewehr erledigt werden. Polizisten werden weltweit auf Schussabgabe im Nahbereich, maximal 10 m, eher 5 m und darunter trainiert. Eben auf Notwehr/Nothilfesituationen. Zeit zum Zielen bleibt bei Notwehr nicht, daher visierung über den Lauf bzw richten der Waffe auf den Rumpf des Angreifers.

Hairy Tongue
10.03.2010 20:43

bei aller tragik des vorfalls glaub ich nicht, dass der polizist irgendwelche mordabsichten hatte. hört sich eher so an, als sei er mit der situation einfach komplett überfordert gewesen. kein ruhmesblatt für die österreichische polizei und ihre angeblich so makellose ausbildung. es gehört m.e. jedenfalls verhindert, dass dieser mensch je wieder eine waffe trägt.

Rene Stangeler
11.03.2010 04:52
Makellose Ausbildung

der Polizisten esxistiert nur in Sonntagsreden diverser Minister. Es fehlt an Zeit (die spärliche Weiterbildung erfolgt meist nach dem Nachtdienst auf Überstundenbasis) und Geld (genau definierte Stückzahl an Patronen die jährlich verschossen werden dürfen).

Es fehlt am politischen Willen die Polizei zu professionalisieren. Entweder man nimmt ordentlich Geld in die Hand und steckt sie in die Aus-
Fort und -Weiterbildung oder man wurschtelt weiter so dahin. Solange alles gut geht passts ja eh, und die paar "Ausrutscher" werden halt in Kauf genommen.
Das ganze System ist krank.Es werden Beamte gezwungen 100 und mehr Überstunden/Monat zu machen sowie nach 20 Stunden im Dienst die volle Einsatzbereitschaft zu erbringen.

Knieriem
10.03.2010 20:41

Schön wie hier alle wissen, was der Polizist (nein, ich bin kein Polizist!) alles falsch gemacht hat und wie er in einer Extremsituation, bei der er durchaus auch um seine Gesundheit fürchten mußte, alles besser machen hätte sollen, nein, müssen. Wer je in einer Gefahrensituation war, weiß, daß es nicht so simpel ist, "wie es sich der kleine Kurti vorstellt". Die Betonung, daß es sich um einen 14jährigen gehandelt hat, ist m.E. nach sinnlos, weil mit Kapuze nicht erkennbar. Auch die Erinnerung, und dafür gibt es Studien, ist in Extremsituationen sowohl bei Betroffenen als auch bei Zeugen verändert. Welche verhaltensoriginellen Haßpostings hier abgesondert werden, ist sowieso unglaublich. Trotzdem bin ich gegen Zensur!

ewi45
10.03.2010 20:36
es ist traurig, dass ein 14jähriger kriminell wurde und zu tode kam...

..aber wenn jemand einbrechen geht, muß diese person mit allen konsequenzen rechnen.
es ist zu hoffen, dass es einen freispruch für den polizisten gibt!

Der Eli Eli
10.03.2010 20:12
Schwierige Entscheidung für den Polizisten...

Das im nachhinein alle gscheiter sind(auch der Polizist) ist klar. Das das Verhalten nicht das richtige war ist auch klar, allerdings muss festgehalten werden, dass der Polizist in einer extremen Stresssituation gewesen ist und in Sekunden(bruchteilen) Entscheidungen mit gravierenden Auswirkungen treffen musste. Hätte der Einbrecher ihn die Hacke oder Schraubenzieher ins Gehirn gerammt, hätten alle wieder gesagt "unserer Kiwara san ja wieder schee deppart". So ist er jetzt a Mörder für die Meisten. Ich denke nicht, dass er jemanden töten wollte und ihm sicherlich am liebsten wäre, wenn er an diesen Tag dienstfrei gehabt hätte.Schwierige Entscheidung für den Richter, ich persönlich würds bei einer bedingten unter 12 Mon. lassen. Lg aus Wien

käptn iglo's rache
10.03.2010 20:01
völlig verkehrte welt!

total verrückt, was da abgeht. ein polizist erschießt einen einbrecher um 03.00 uhr früh (!!), weil er angst hatte. logische reaktion, oder?

wo führt es hin, wenn das täter/opfer-prinzip umgekehrt wird? was denken die "gutmenschen", wenn einbrecher vor ihrem haus stehen?

bat man1234
11.03.2010 02:33

was denken die schlechtmenschen wenn sie erschossen werden weil sie falsch geparkt haben.

Der Eli Eli
11.03.2010 16:23
Dummer Vergleich....

Naja, ich schätz mal, wenn sie ihr Auto falsch perken wird sich der Polizist nicht in seinen Leben bedroht fühlen(ausser sie fahren soooooo schlecht..) dass er zur Waffe greift. Ich habe schon zig-mal falschgeparkt und wie sie sehen kann ich zumindest die Fingerlein noch bewegen.
Denk mal schon, dass sich ein Polizist(oder jeder andere Mensch) anders fühlt, wenn er um 3 in der früh in einen Supermarkt auf einen Einbrecher trifft als wenn er einen Falschparker aufschreibt.
Bitte a bissal denken und nicht gleich schreiben... Trotzdem viel Glück beim Perken! ;-)

bat man1234
11.03.2010 18:55

sie werdens kaum glauben aber solche sachen hat es schon gegeben...(usa)... die situation ist eskaliert (aber der falschparker war unbewaffnet)...

das beispiel ist sicher ueberspitzt...aber die essenz der sache ist...auch die polizei muss sich an die gesetze halten ob sie es nun wollen oder nicht..

und bei der romantischen verklaertheit und das idolisieren der polizei vergessen sie eins nicht...beamte sind auch menschen...und so wie ueberall gibt es auch kranke individueen unter ihnen so wie es anständige gibt....

die kriminellen unter denen gehoeren einfach aus dem verkehr gezogen und zwar in den knast...

schetzgo
10.03.2010 20:01
der richter weiß aber..

...ziemlich genau bescheid,was der polizist gefühlt hat-klingt etwas voreingenommen!

667 one step ahead of the devil
10.03.2010 19:42

Neben den ganzen emotionalen postings hier, macht mir der Rechtsstaat am meinsten Sorgen.

Atlas Shrugged
 
10.03.2010 19:35

grad im Fernsehen gehört - die Polizisten war "wie gelähmt", der Polizist "vor Angst starr" - arbeiten die nach dem Behinderteneinstellungsgesetz?

Aber wenns an Schwarzen zusammenschlagen .......

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 332
1 2 3 4 5 6 7 8

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.