Beamter sei von Fehlalarm ausgegangen - "Ich war in Gedanken schon wieder draußen. Da sind plötzlich zwei Personen gehockt" - Richter: "Ich behaupte: Sie waren auf Kampf"
Korneuburg - Der Polizist, der in der Nacht auf den 5. August 2009 in einem Kremser Supermarkt einen 14-jährigen Einbrecher erschossen hatte, bekannte sich zu Beginn des Prozesses am Landesgericht Korneuburg "nicht schuldig". Der 43-jährige Beamte muss sich in einem auf drei Tage anberaumten Verfahren wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verantworten. Im Fall eines Schuldspruchs drohen dem 43-Jährigen bis zu drei Jahre Haft.
Bei Einbruch Alarm ausgelöst
Der 14-jährige Florian P. und sein 17 Jahre alter Freund Roland T.
waren in der Nacht auf dem 5. August 2009 in den Supermarkt
eingedrungen, weil sie nach Angaben des 17-Jährigen den Tresor
aufbrechen wollten. Dabei lösten sie Alarm aus. Als die Polizei
eintraf, versteckten sich die Jugendlichen zunächst in einem dunklen
Gang vor dem Verkaufsraum. Dort kam es gegen 3.00 Uhr zu der
Begegnung mit dem 43-jährigen Polizisten und einer weiblichen Kollegin
des Uniformierten, die sich im Dunkeln von den Vermummten angegriffen
fühlten. Diese hatten eine Gartenharke bzw. einen Schraubenzieher
dabei. Während der Polizist einen Warnschuss abgab, feuerte seine
Kollegin auf die Beine des 17-Jährigen. Das Projektil drang dem
Jugendlichen in beide Oberschenkel.
Für die Beamtin bleibt ihre
Schussabgabe ohne strafrechtliche Folgen. Ihr wurde zugestanden, in
einer "notwehrfähigen Situation" geschossen zu haben, weshalb das gegen
sie gerichtete Verfahren eingestellt wurde. Während der
17-Jährige nach dem Treffer unweit der Türe zum Verkaufsraum
zusammengebrochen war, lief der 14-Jährige in den erleuchteten Raum und
versteckte sich hinter einer Palette. Der Beamte folgte ihm, den
Angaben des Polizisten zufolge soll er ihn neuerlich angesprungen
haben, als er in die Nähe des Verstecks kam.
Entschluss Schuss abzugeben
Staatsanwältin Magdalena Eichinger gestand dem Polizisten in ihrem Eröffnungsvortrag zu, sich "erneut angegriffen" gefühlt zu haben: "Er hat sich entschlossen, einen tiefen Schuss abzugeben." Der Beamte habe auf die Beine gezielt, sich jedoch von einem Geräusch ablenken lassen und so einen "beträchtlichen Fehlschuss" getätigt.
Schuss aus Entfernung von 1,8 bis zwei Metern
Wie der Schießsachverständige Ingo Wieser und der Gerichtsmediziner Christian Reiter herausfanden, wurde der Schuss aus einer Entfernung von 1,8 bis zwei Metern abgegeben. Der Beamte dürfte sich vor der Schussabgabe nicht hingekniet haben, wie er bei der Tatrekonstruktion angegeben hatte. Vielmehr nahmen es die Gutachten als erwiesen an, dass der Polizist im Stehen dem 14-Jährigen in den Rücken schoss.
"Es war von ihm zu erwarten und ihm zuzumuten, sich rein auf die Schussabgabe zu konzentrieren. Hätte er die Sorgfalt eingehalten, wäre der Tod des Florian P. zu vermeiden gewesen", kreidete die Staatsanwältin dem Angeklagten an, sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht zu haben.
Tatrekonstruktion
Richter Manfred Hohenecker stützte die Einvernahme des Polizisten auf eine Powerpoint-Präsentation mit zahlreichen, bei der Tatrekonstruktion aufgenommenen Fotos, Bildern aus der Tatortmappe und Lageplänen vom Supermarkt.
Geglaubt es sei Fehlalarm
Der 43-jährige Beamte legte dar, er wäre von einem Fehlalarm ausgegangen, als er mit seiner Kollegin zum Supermarkt gerufen wurde. Als er im dunklen Verbindungsraum vom Fleischanlieferungs- zum Verkaufsraum plötzlich zwei vermummte Gestalten im Lichtkegel seiner Taschenlampe wahrnahm, sei er "total erschrocken".
Da sind plötzlich zwei Personen gehockt
"Ich war in Gedanken schon wieder draußen. Da sind plötzlich zwei Personen gehockt. Ich habe gesehen Kapuze, Vermummung, nur die Augen", schilderte der Angeklagte. Die Gestalten wären "aufgesprungen, in unsere Richtung. Einer hatte einen Gegenstand über dem Kopf". Florian P., der eine Gartenharke dabei hatte, habe ihn "angegriffen". Da habe er sich entschlossen, einen Warnschuss in die Ecke abzugeben, während seine Kollegin auf Roland T. feuerte, über den der Richter meinte, es wäre "höchst unwahrscheinlich, dass der etwas Waffenähnliches in der Hand gehabt hat": Der Schraubenzieher, den Roland T. eingesteckt hatte, fand sich noch in seiner Jacke, nachdem der 17-Jährige niedergeschossen worden war.
Beamtin hat beide Oberschenkel durchschossen
Beide vermummten Jugendlichen liefen aus dem Gang in den Verkaufsraum, wo Roland T. unmittelbar nach der Tür zu Boden ging: Die Beamtin hatte ihm mit einem Projektil beide Oberschenkel durchschossen. Während die Frau wie angewurzelt stehenblieb, folgte ihr Kollege Florian P., der sich im Verkaufsraum hinter einer Palette versteckt hatte.
"Ich habe Furcht und Angst gehabt"
"Sie dürften unter Adrenalin gestanden sein, kann man das so sagen. Sie sind in den Fight übergegangen", kommentierte der Richter dieses Verhalten. "Ich wollte nur raus. Aus Angst. Ich habe in mir das Gefühl gehabt, ich muss da raus. Ich habe Furcht und Angst gehabt", erwiderte der Polizist.
Richter: "Ich behaupte: Sie waren auf Kampf"
Der Richter machte deutlich, dass er dem nicht glaubte: "Ich behaupte: Sie waren auf Kampf. Sie waren auf Adrenalin und sind dem nachgegangen. Warum sagen's nicht einfach, sie wollten die festnehmen und sind mit gezogener Dienstwaffe nach? Keiner verlangt ja von einem Polizisten, dass er sich im Fleischraum verkriecht. Könnte man auch sagen, Sie waren auf der Jagd?" Der Beamte verneinte mit Bestimmtheit: "In diesem Zeitpunkt wollte ich niemanden verletzen." Er habe "Furcht und Angst vernommen".
Richter: "Die Burschen wollten einfach übersehen werden, das ist doch klar"
Der Richter bezweifelte, dass in dem Verkaufsraum für die beiden Polizisten eine ernsthafte Gefahr gegeben war. Die Einbrecher wären "auf Flucht programmiert gewesen", sagte Hohenecker: "Die Burschen wollten einfach übersehen werden, das ist doch klar."
"I hab net g'wusst, was macht der"
Der Polizist gab an den vermummten 14-Jährigen hinter einer Palette mit Getränken wahrgenommen zu haben. Florian P. sei aus seiner Deckung raus-, "in meine Richtung gesprungen", sagte der Angeklagte: "Für mich war eine Bedrohung gegeben. I hab Angst g'habt, i hab mi g'fürchtet, i hab net g'wusst, was macht der." Florian P. habe "eine Drehbewegung g'macht, i hab mir dacht, ohje, will der mit etwas hinhauen". Waffe habe er bei dem Burschen aber keine gesehen: "Er hatte die Hand unten."
"Haben Sie aus Angst geschossen?"
"Haben Sie aus Angst geschossen?", wollte der Richter wissen. Im Rahmen der Tatrekonstruktion hatte der Polizist angegeben, er habe "zur Erzwingung der Festnahme" von seiner Dienstwaffe Gebrauch gemacht. Die Frage des Richters ließ der Angeklagte unbeantwortet: "Es ist irrsinnig schnell gegangen. Es war alles eine Aktion: Aufgesprungen, Gegenüberstehen, dann hab ich eine Ablenkung gehabt".
Geänderte Aussage: Angst vor weiteren Komplizen
Im Unterschied zu seiner seinerzeitigen Angabe, dernach er sich rechts umgedreht - und damit ohne Florian P. anzusehen auf diesen geschossen habe - erklärte der Beamte heute, er habe bloß einen "Augensprung" gemacht, weil er mit einem Angriff von möglichen weiteren Komplizen der Beiden gerechnet habe.
"Wo wollten Sie ihn treffen?"
"Wo wollten Sie ihn treffen?", wollte Hohenecker wissen. "Wenn, im unteren Bereich", erwiderte der 43-Jährige. Getroffen wurde der Jugendliche schließlich in der Lunge, wobei er dem Beamten den Rücken zugekehrt hatte. "Einen halben Meter daneben schießen, wie geht das?", wunderte sich der Richter. "Das kann ich mir nicht erklären", so der Polizist. Er habe "erst im Nachhinein erfahren, dass er im Rücken getroffen wurde".
Konfrontation mit alter Aussage
Opferanwältin Eva Plaz, die die Interessen der Angehörigen des erschossenen Jugendlichen vertritt, konfrontierte den Angeklagten daraufhin mit dessen eigenen Angaben bei der Tatrekonstruktion. Dort hatte der Mann zu Protokoll gegeben, der 14-Jährige habe angesichts des vor ihm stehenden, bewaffneten Uniformierten sich einem Stapel mit Getränkeflaschen zugewandt. "Ich hab' mir 'dacht, der will in die Flaschen rein, der will sich irgendwo zuwehauen", so der Polizist Ende August 2009.
Er könne nicht ausschließen, dass dem so war, dass Florian P. "irgendwann wegwollte", räumte daraufhin der Angeklagte ein: "Das ist möglich."
"Was war der Auslöser des Schusses?", hakte die Staatsanwältin nach. "I hab mi g'schreckt", beteuerte der 43-Jährige. Zorn oder Wut wären nicht seine Beweggründe gewesen, versicherte er. Ob er seiner Ansicht nach überhaupt schießen habe dürfen? - "Diese Rechtsfrage hat sich in der Situation nicht gestellt."
Weitere Einvernahmen
Nach einer kurzen Pause wird die Verhandlung mit der Einvernahme von Roland T., dem Begleiter des getöteten 14-Jährigen, und der Kollegin des Angeklagten fortgesetzt, gegen die das Strafverfahren eingestellt wurde.(APA)