Luxemburg/Brüssel - Dem weltgrößten Agrar- und Biotechnikkonzern Monsanto droht eine Niederlage im Streit um Patentrechte vor dem EU-Gerichtshof. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) schlug am Dienstag vor, dass der US-Konzern bei der Einfuhr von Sojamehl aus Argentinien kein Patentrecht aus der EU-Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen ableiten könne.

In dem Streit (C-428/08 ) geht es um eine gentechnisch veränderte Herbizid-resistente Sojabohne von Monsanto, die unter dem Namen "Roundup ready" besonders häufig in Argentinien, nicht aber in der EU angebaut wird. Während der Konzern dafür ein Patent in den europäischen Staaten Österreich, Belgien, Schweiz, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande und Schweden hat, besteht in Argentinien kein Patentschutz für die Erfindung.

Monsanto hat daher in den Niederlanden gegen verschiedene Firmen und den Staat Argentinien geklagt, weil diese durch Einfuhr von Sojamehl aus Argentinien die Patentrechte von Monsanto verletzt hätten. Nach Ansicht des Generalanwalts fällt das Sojamehl aber nicht mehr unter die Schutzbestimmung. Der Schutz, der einem Patent für eine Gensequenz garantiert werde, sei auf jene Fälle beschränkt, in denen die genetische Information gegenwärtig die im Patent beschriebenen Funktionen erfülle, erklärte er in seinem Schlussantrag. Die Meinung des Anwalts ist für die EU-Richter nicht bindend, sie folgen ihm aber üblicherweise in vier von fünf Fällen. (APA)