Wer sein Quartier ablehnt oder die Ordnung gefährdet, verliert Grundversorgung
Klagenfurt - Die blauen Freiheitlichen in Kärnten (FPK) wollen das Kärntner Grundversorgungsgesetz für Asylwerber verschärfen. Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK) kündigte am Montag eine diesbezügliche Novellierung an, die noch im heurigen Frühjahr von der FPK-ÖVP-Koalition beschlossen werden könnte.
Demnach sollen Asylwerber weder ein bestimmtes Quartier, dem sie zugewiesen worden sind, noch die dort angebotenen Leistungen ablehnen dürfen. Bisher war es so geregelt, dass Asylwerber bei etwaigen Missständen oder ungünstiger Lage eine Überstellung in ein anderes Quartier beantragen konnten. Wer sich künftig beschwert oder die Unterkunft verlässt, dem kann die Grundversorgung entzogen werden.
"Das ist ja schon bisher so gehandhabt worden, wie etwa im Fall der umstrittenen Sonderanstalt auf der Saualm. Jetzt wird das halt gesetzlich legitimiert", bedauert Siegfried Stupnig vom Flüchlingsverein Aspis. In dem neuen Gesetzesentwurf, der dem Standard vorliegt, ist die Einschränkung oder Einstellung der Grundversorgung allerdings nur als Kann-Bestimmung festgeschrieben. Stupnig: "Damit ist der Willkür Tür und Tor geöffnet."
Das neue Grundversorgungsgesetz sieht auch den Entzug der Grundversorgung vor, wenn jemand sein Quartier ohne Begründung und Erlaubnis länger als drei Tage verlässt oder durch sein Verhalten "Sicherheit und Ordnung in ihrer Unterkunft gefährdet". Dasselbe gilt für Asylwerber, die strafrechtlich verurteilt oder "Adressaten" einer Wegweisung beziehungsweise eines Betretungsverbotes nach dem Sicherheitspolizeigesetz 1991 sind. "Damit haben wir das strengste Grundversorgungsgesetz österreichweit", frohlockt Dörfler. Gravierende Auswirkungen befürchtet Asylanwalt Farhad Paya für all jene, deren Asylverfahren negativ sind. Sie müssten die Grundversorgung bei Gericht einklagen, da das Land weitere Rechtsmittel in Hinkunft auslagert. Paya: "Die abgelehnten Asylwerber dürfen nicht arbeiten und haben kein Geld für Gerichtsverfahren." Sie würden daher regelrecht in die Illegalität gezwungen. (Elisabeth Steiner/DER STANDARD, Printausgabe, 9.3. 2010)