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Barbara Rosenkranz in den 1990ern. Neben ihr sitzt Hans Jörg Schimanek.

Foto: Heinz-Peter Bader REUTERS

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1. September 2003.

Foto: Herwig Prammer REUTERS

Rosenkranz und Strache im April 2005.

Foto: Standard/cremer

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Im März 2008 freut sie sich über den Wahlerfolg in Niederösterreich.

APA-FOTO: HERBERT PFARRHOFER

8. März 2010: Barbara Rosenkranz unterschreibt eine eidesstattliche Erklärung.

Foto: Standard/cremer

Barbara Rosenkranz hat sich nun also von ihren umstrittenen Aussagen zum Nationalsozialismus und Verbotsgesetzt distanziert. Damit ist aber nicht alles vom Tisch, was sie in ihrer 17-jährigen Politikerlaufbahn gesagt hat. derStandard.at bringt Aussagen der FPÖ-Präsidentschaftskandidatin und zitiert Medienberichte aus den vergangenen Jahren.

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Barbara Rosenkranz, die Kandidatin Nummer fünf auf der FPÖ-Wahlliste für die niederösterreichische Landtagswahl, glaubt "überhaupt nicht", daß die politischen Aktivitäten ihres Mannes, die tief ins rechtsradikale Lager hineinreichen, ihre Kandidatur beeinträchtigen könnten. "Ich kann nur sagen, daß Eheleute ja nicht unbedingt füreinander haften", sagt sie im Standard-Interview gleich zu Beginn. "Ich mache meine Sachen, mein Mann seine." (Standard, 3.4.1993)

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"Ich kann nicht sehen, daß mein Mann etwas Ehrenrühriges macht", sagt sie. "Er ist weder verurteilt worden, noch hat er eine Verhandlung gehabt. Insofern sei sie "sehr zufrieden, daß ich mit meinem Mann verheiratet bin", der ein von ihren sieben Kindern "heißgeliebter Vater ist". (Standard, 3.4.1993)

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Der Standard: "In den Fakten wird die Abschaffung des Verbotsgesetzes gegen nationalsozialistische Wiederbetätigung gefordert. Teilen sie diese Forderung?"
Antwort: "Dazu muß man sagen, und das ist ja nicht nur meine Meinung, das haben auch Beamte des Justizministeriums so gesehen, daß es keine günstige Lösung ist, Meinungen zu verbieten."
Später sagt sie, daß sie "ein radikal-liberales Verständnis von Meinungsfreiheit habe". Damit sei "alles gesagt". Es sei auf jeden Fall "günstiger, Handlungen zu bestrafen, als Meinungen zu bestrafen". (Standard, 3.4.1993)

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"Gelegentlich" habe sie "schon etwas gelesen", was ihr Mann verlege. Was sie davon halte? "Ich kann nicht päpstlicher sein als der Papst. Nachdem der Staatsanwalt nichts dran findet, kann ich auch nichts dran finden." Wenn die Fakten zu Spenden für inhaftierte Neonazis aufrufe, sei das "strafrechtlich nicht relevant". Mehr könne sie dazu nicht sagen. (Standard, 3.4.1993)

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Zu den rechtsextremen Aktivitäten ihres eigenen Familienoberhauptes Jakob Horst Rosenkranz meint die "sachpolitisch Tätige", der hätte sich "nie was zuschulden kommen lassen". Das von ihm schriftgeleitete Hetzblättchen Fakten kenne sie nur, weil sie ihm ab und zu "Punkt- und Beistrichfehler" ausbessere. (Standard, 21.4.1993)

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"Ich bin der Meinung, dass das Verbotsgesetz so wie es ist, also wie auch Juristen darlegen, ausufernd, schwammig, dem Missbrauch Tür und Tor öffnend, nicht im Einklang mit unserer Verfassung, die ja Meinungsfreiheit gewährt, steht." (Zeit im Bild 2, 30.10.2007 Beitrag: "Wochenzeitschrift 'Zur Zeit' feiert 10-Jähriges Bestehen)

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Im April 2004 verteidigte Rosenkranz den RFJ-Bundesobmann Johann Gudenus, als dieser von "systematischer Umvolkung" sprach. Bei einer Sonnwendfeier im selben Jahr forderte sie, "die Gesetze, die in der Natur zu finden sind (...), der Gestaltung unseres Gemeinschaftslebens" zugrunde zu legen. Demnächst wird sie in Innsbruck über die "Gefahr der Gender-Ideologie" sprechen. (www.profil.at, pd. 3.11.2007)

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Stadler lobt den Beitrag von Barbara Rosenkranz zum Volkserhalt bei Sonnwendfeier-Rede
"Ich war daher stolz, als mich die Barbara gefragt hat, für euch heute die Feuerrede halten zu dürfen. Ich tue das auch in einer familiären Solidarität, weil ich es zwar nur auf fünf Kinder gebracht habe, weil unser fünftes in vier Wochen von uns erwartet wird, und nicht auf zehn Kinder wie die Familie Rosenkranz. Ich tue das aber im Wissen, wie notwendig es ist, dass wir unseren Volkserhalt durch gesunde, starke und kinderreiche Familien selbst organisieren und nicht durch Zuwanderungsexperimente es anderen Völkern überlassen, unser Volk zu erhalten, das wird nicht funktionieren, liebe Kameradinnen und Kameraden, liebe Festgäste." (Stadler-Rede zur Sonnwendfeier, 21.6.2002)

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Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes: Bezeichnung als Kellernazi ist rechtens
Hans-Henning Scharsach durfte in einem "News"-Artikel 1995 über die Politik der FPÖ die FPÖ-Politikerin Barbara Rosenkranz als "Kellernazi" bezeichnen, heißt es in einem vorläufigen Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichts (EMRG) in Straßburg, das am Donnerstag veröffentlicht wurde. Wegen seiner zu Unrecht erfolgten Verurteilung steht im Schadenersatz zu. (APA 613, 13.11.2003)

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Scharsach hatte sich darauf berufen, dass der frühere FPÖ-Chef Norbert Steger den Begriff geprägt habe und damit Menschen bezeichne, die privat aber nicht öffentlich nationalsozialistischem Gedankengut nahe stünden und ein ambivalentes Verhältnis dazu hätten. Die österreichischen Gerichte ließen dies nicht gelten und urteilten, dass der normale Leser diese Definition nicht kennen könne und dass die Bezeichnung "Kellernazi" daher Rosenkranz aktuelle Neo-Nazi Aktivitäten unterstelle, für die es aber keine Beweise gebe. (APA 613, 13.11.2003)

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Rosenkranz müsse sich als Politikerin mehr gefallen lassen als Normalbürger. Daher habe im Gesamtzusammenhang des konkreten Artikels die Bezeichnung "Kellernazi" nicht den akzeptablen Rahmen gesprengt. Die nationalen Gerichte hätten die Meinungsfreiheit mehr eingeschränkt, als in einer demokratischen Gesellschaft nötig. Zugleich spricht der EMRG Scharsach und "News" Schadenersatz zu: 12,646.83 Euro für materielle Verluste, 6,424.94 als Ersatz für Kosten und Ausgaben. Außerdem soll Scharsach 5.000 Euro für immateriellen Schaden erhalten. Österreich muss auch für alle Steuern aufkommen, die auf diesen Schadenersatz erhoben werden. Die Zahlung ist binnen drei Monaten nach endgültigem Urteil zu leisten. (APA 613, 13.11.2003)

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"So habe ich auch das Verbotsgesetz als Symbol für die Abgrenzung vom Nationalsozialismus niemals in Frage gestellt habe und werde es auch nicht in Frage stellen." Eidesstättige Erklärung von Präsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz (8. März 2010 APA-OTS0115)

(red, derStandard.at, 8.3.2010)