Deutsches Gericht lehnt Verschiebung der Mobilfunkfrequenz-Auktion ab

08. März 2010 15:04

Kabel Baden-Württemberg scheitert mit Eilantrag - Unternehmen befürchtet Störungen im Kabelnetz durch neue Nutzung

Der deutsche Kabelnetzbetreiber Kabel Baden-Württemberg ist mit einem Eilantrag gegen die für den 12. April vorgesehen Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen im Bereich von 800 Megahertz gescheitert. Das Unternehmen hatte vor dem Verwaltungsgericht Köln geltend gemacht, dass es durch die geplante neue Nutzung der Frequenzen zu Störungen im Kabelnetz kommen könne. Doch lehnte das Gericht am Montag eine vorläufige Aussetzung der Frequenzauktion ab. Über Eilanträge anderer Unternehmen wurde bisher nicht entschieden.

Der Beschluss ist unanfechtbar

Das Gericht betonte, die befürchteten Störungen rechtfertigten nicht die Aussetzung des Vergabeverfahrens für die Frequenzen. Die geplante neue Frequenznutzung sei nicht als von vorneherein unverträglich mit den Kabelnutzungen anzusehen. Falls erforderlich, könne auftretenden Störungen auch noch mit späteren Maßnahmen begegnet werden. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Der Hintergrund des Streits: Kabel Baden-Württemberg, sowie andere Kabelnetz und Rundfunkbetreiber befürchten aufgrund verschiedener Studien, dass die neue Nutzung der Frequenzen im Bereich von 800 Megahertz zu Störungen in ihrem Kabelnetz, insbesondere bei den daran angeschlossen Kabelmodems, Receivern und Set-Top-Boxen führt. Das Unternehmen hält die Vergabe der Frequenzen deswegen für rechtswidrig, solange nicht sichergestellt ist, dass solche Störungen nicht eintreten.

Aus diesem Grunde hat der Kabelnetzbetreiber gegen geplante Versteigerung Klage erhoben. Über dieses Hauptsacheverfahren ist noch nicht entschieden. Das Verwaltungsgericht lehnte lediglich den zeitgleich gestellten Antrag auf Verhinderung der Versteigerung ab. Das juristische Ringen geht aber auf jeden Fall weiter. Beim Verwaltungsgericht Köln sind fünf weitere Klagen von Kabelnetzbetreibern und Rundfunkveranstaltern gegen die Frequenzversteigerung anhängig, die auf befürchtete technische Störungen gestützt sind.

Kagen

Sechs weitere Klagen von Unternehmen, die sich an der Versteigerung beteiligen wollen, diese aber gleichwohl vollständig oder jedenfalls wegen einzelner Versteigerungsbedingungen für rechtswidrig halten, hat das Gericht für den 17. März 2010 zur mündlichen Verhandlung terminiert. Auch diese Unternehmen haben Eilanträge gestellt, über die noch nicht entschieden wurde.

Die Bundesnetzagentur hat vier Unternehmen für die am 12. April stattfindende Auktion zugelassen. Um die Frequenzen streiten werden sich die vier großen Mobilfunkanbieter T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2.

Unter den Hammer kommt dabei auch die sogenannte Digitale Dividende, ein besonders begehrter Frequenzbereich, der es ermöglicht, mit relativ wenigen Funkstationen vor allem die schnelle Internetversorgung in ländlichen Regionen voranzutreiben. Der Frequenzblock ist durch die Umstellung auf die digitale Fernsehtechnik frei geworden. (APA)

 

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