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Der katholischen Kirche werden erneut Missbrauchsvorwürfe zum Verhängnis

Foto: AP Photo/Joerg Sarbach

Der Skandal um eine Reihe von Missbrauchsvorwürfen innerhalb der katholischen Kirche zieht weite Kreise. Wie eine Mitarbeiterin der Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern gegenüber der Süddeutschen Zeitung gesagt hat, soll ein Geistlicher mit einer Unterlassungserklärung gegen derartige Vorwürfe vorgegangen sein. Offenbar handelt es sich dabei um keinen Einzelfall, wie nun Telepolis berichtet. Auch ein Blogger aus Marburg sei abgemahnt worden, nachdem er einen Handelsblatt-Artikel über den Umgang des Bistums Regensburg mit einem pädophilen Priester zitiert hatte.

Abmahnung

Bastiaan Zapf habe in seinem Blog "Brights Marburg" eine Behauptung aus dem Handelsblatt aufgegriffen, die laut einer vom Bistum beauftragen Anwaltskanzlei nicht stimme. Das Blatt hatte berichtet, dass das Bistum einen angeblich wegen Kindesmissbrauchs vorbestraften Geistlichen trotz Warnung wiedereingestellt habe, der dann rückfällig geworden sei. Über die Anwälte habe das Bistum den Blogger aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und innerhalb eines Tages zurückzuschicken.

Einstweilige Verfügung

Zapf habe sich mit der Kanzlei in Verbindung gesetzt und angemerkt, dass die Behauptung im Handelsblatt noch immer nachzulesen sei und er davon ausgehe, dass diese richtig sei. Auf die Forderungen und die kostenpflichtige Abmahnung sei er daher nicht eingegangen. Kurze Zeit später sei ihm daraufhin eine Einstweilige Verfügung durch das Landgericht Hamburg zugestellt worden. Unter Androhung einer hohen Strafe sei ihm damit die Wiederholung der Behauptung verboten worden.

Druckmittel

Zapf hat den entsprechenden Blogeintag mittlerweile abgeändert. Das Handelsblatt sei laut Bericht allerdings nicht durch die Kanzlei abgemahnt worden und der Artikel ist noch immer online. Das deute darauf hin, dass die Abmahnung als Druckmittel gegen eine finanziell schwächere Parteie eingesetzt worden sei. Der Blogger sieht darin eine Bedrohung der Redefreiheit. (red)