Fall F.

"Sex-Sklavin" ist "objektiv": Oberlandesgericht entscheidet für "Superillu"

5. März 2010, 17:52

Schon zuvor lehnte das Oberlandesgericht Wien Entschädigungen für die deutlich dezentere Berichterstattung der Qualitätszeitung "Frankfurter Rundschau" ab

"Ist Josef F. ein Monster?" und „Das Abgründige in Josef F." titelte die Superillu und schrieb den Namen aus. Hubert Burdas Boulevard-Illustrierte für den Osten Deutschlands nannte das Opfer "Sex-Sklavin im Bunker", ebenfalls mit vollem Namen.

Das Wiener Landesgericht für Strafsachen verurteilte das Magazin und seine Onlineausgabe zu 1000 und 2000 Euro Entschädigung. Der Verlag berief dagegen - und bekam nun vom Oberlandesgericht Wien Recht. 

Nicht "sensationslüstern"

Begründung: Der Anwalt des Opfers nannte dessen Namen in der Öffentlichkeit und schilderte die familiären und sozialen Folgen der Tat. Dessen Aussagen seien dem Opfer "zuzurechnen". Daher "konnten und durften Journalisten davon ausgehen", Elisabeth F. "sei mit der sachbezogenen, ohne sensationslüsterne Preisgabe intimer Details erfolgenden Veröffentlichung des Tathergangs (...) einverstanden". Darunter falle auch die Bezeichnung "Sex-Sklavin", die das Geschehene vermittle. F. sei zudem wegen Sklaverei verurteilt. Superillu konnte also auch annehmen, F. wäre "mit dieser - objektiven - Art der Berichterstattung einverstanden".

Schon zuvor lehnte das Oberlandesgericht Wien Entschädigungen für die deutlich dezentere Berichterstattung der Qualitätszeitung Frankfurter Rundschau ab. Die erste Instanz hatte einem der Opfer von Josef F. in diesem Verfahren 500 und 1000 Euro für Zeitungs- und Onlinebericht zugesprochen, weil die Schilderungen "zweifellos den höchstpersönlichen Lebensbereich" beträfen. Das Oberlandesgericht argumentierte auch hier mit den Aussagen des Opferanwalts dagegen. (fid, DER STANAR;D Printausgabe, 6./7.3.2010)

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15 Postings
Heavyweather
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Gibt es eigentlich jemanden der noch nicht den vollen Namen kennt?

Toeris
20

Mir fehlt hier die Wahrung der würde der Opfer, denn es war ja nicht nur die Tochter, deren Kinder waren genau so Opfer.
Und die wird mit solchen Formulierungen, aus meiner Sicht, in den Dreck gezogen.
Aber ich gebe zu, ich bin da sehr sensibel, wenn es um Menschen-Würde geht, was jetzt irgendwie generell aus der Mode zu kommen scheint. In Österreich ist sie ja nicht mal im Grundgesetz verankert.

flotter denker
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Die Menschenwürde des Opfers wurde vom Täter verletzt

Und zwar schwerstens. Wenn über den Fall dann einigermaßen Objektiv berichtet wird, dann mag das zwar immer noch unangenehm für das Opfer sein, aber eben keine weitere Verletzung der Menschenwürde.

Toeris
01

Das sehe ich nicht so.
Es kann nicht sein, dass ein Opfer auch noch zur Sensationsgeilheit von Hirnis die so etwas brauchen mangels eigenem Leben, herhalten müssen.

Mein Hund, die arme Sau, heißt Hojac.
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Anfangen tut es ja schon mit dem Streitwert.

Wenn das nur ein paar Euro sind, würde ich vorschlagen, die Sache unter den Tisch fallen zu lassen. Die Gerichte können auch so nicht über zu wenig Arbeit klagen.

bad user
01
Streitwert: Strafverfahren vs. Zivilprozess

Ich bitte den Unterschied des Streitwertes in Strafverfahren bzw. Zivilprozess selbst zu "googlen" ...

Mein Hund, die arme Sau, heißt Hojac.
30

Danke für den Hinweis, bin kein Jurist, ist mir ehrlich gesagt und nicht bös gemeint Blunzn.

Was ich meinte: Einen Prozess zu führen um Unternehmen mit x000.000 Euro Jahresbudget symbolisch abzustrafen ist ein Joke und eine Verschwendung knapper Ressourcen.

Zufrieden?

bad user
01
Nicht zufrieden!

Wenn jemanden etwas "Blunzn" ist, sollte man diesbezüglich vielleicht die "Papn holtn".

Wenn Sie gegoogelt hätten, wären Sie recht schnell darüber informiert gewesen, das ein niedriger (symbolischer) Streitwert die Abwicklung vor Gericht sehr beschleunigen kann, da nur über die Schuld, Teilschuld oder Unschuld zu entscheiden ist.

Etwaige, teils ewig andauende Streitigkeiten über die Höhe des Schadenersatzes / Schmerzensgeld können nach der prinzipiellen Klärung im Strafverfahren im Zivilprozess geltend gemacht werden.

Sie hätten auch erkannt, dass die knappen Ressourcen auf diesem Weg auf das wesentliche konzentriet bleiben.

Ab heute dürfen Sie Google zu mir sagen, Sie fauler Sack :)

Mein Hund, die arme Sau, heißt Hojac.
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Halt die Luft an, Kamerad.

Und wenn der letzte Jurist umgeschult ist, dann wird diese Welt eine bessere sein.

Yasin Pelikan
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kann schon sein, dass sie das meinten, aber es geht am kern der sache völlig vorbei.

über den fall F wurde hunderttausendfach berichtet und frau F bzw. die übrigen mitglieder der opferfamilie gehen gegen jeden einzelnen artikel vor, in dem der name genannt wurde. wenn dann für jeden verstoß ein nur betrag von € 1000.-- festgesetzt wird (der mögliche rahmen geht bis € 20.000,--) dann können sie sich selbst ausrechnen, dass das alles andere als symbolisch ist.

Mein Hund, die arme Sau, heißt Hojac.
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Noch schlimmer, Obergscheiter.

Ich kenne Leute deren Existenz an nicht durchgezogenen Gerichtsverfahren hängt.

Zum Kotzen.

Yasin Pelikan
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mein vater pflegte zu sagen: wer überall seinen senf dazugibt, kommt leicht in verdacht ein würstel zu sein.

nun da sie ihren senf offenbar mit vorliebe zu themen geben, von denen sie nicht die geringste ahnung haben, scheint das perfekt auf sie zuzutreffen.

besonders lustig, dass sie dann andere die ihr schlichtes weltbild zurechtrücken als "obergscheit" bezeichnen. das sagt einiges über sie aus, unbelehrbare dumpfbacke!

und um die frau F brauchen sie sich erst recht keine sorgen zu machen, der wurde nämlich verfahrenshilfe für alle prozesse gewährt.

nina yankow
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ja, gar nicht sensationslüstern..

Wolf X
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Nein!

Nur weniger sensationslüstern als der Anwalt der F.

ndaa
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kann sie noch den eigenen Anwalt klagen und dann das Verfahren wiederaufrollen?

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