Wiener Neustadt - Die erste Verhandlungswoche im Prozess gegen 13 Tierschützer am Landesgericht Wiener Neustadt ist am Freitag zu Ende gegangen. Bisher standen die Vorträge der Staatsanwaltschaft und der Verteidigern sowie die Einvernahme des Erstangeklagten Martin Balluch am Programm. VGT-Obmann Balluch ist wie zwölf andere Aktivisten wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation angeklagt. Seine Einvernahme wird am Montag fortgesetzt.

Erst in dieser Woche wurde ein Anschlag auf eine Kleider Bauer Filiale in Wien-Favoriten verübt - der erste seit Anfang 2008. Drei Auslagenscheiben und die Eingangstüre wurden eingeschlagen, berichtete Staatsanwalt Wolfgang Handler. 

Balluch: Kein Brandanschlag

Balluch betonte, dass er nie Brandanschläge verübt habe. Informationen und mit ALF (Animal Liberation Front) gezeichnete Bekennerschreiben seien auf seinem Computer gefunden worden, weil er generell alles über den Tierschutz in Österreich sammle und dokumentiere. Das Material brauche er auch für seine wöchentliche Radiosendung. Mit der ALF will Balluch nichts zu tun haben: "Ich distanziere mich von der ALF und habe auch keinen persönlichen Zusammenhang", betonte er.

Am Nachmittag ging es um die Beziehung zwischen den Angeklagten bzw. den Konflikt zwischen den Vereinen VGT und BAT (Basisgruppe Tierrechte). Auch ein Bekennerschreiben und ein handschriftlicher Kalender des Erstangeklagten, in dem sämtliche Tierschutzaktionen und auch zumindest eine Sachbeschädigung festgehalten wurden, waren Gegenstand des Verfahrens. Balluch verteidigte sich: "Ich nehme nicht an, dass Sie glauben, dass ich an einem Tag zweimal in Wien und in Linz bei Demonstrationen war." Auch diese Aufzeichnungen dienten der Dokumentation, sagte er.

Laptops im Gerichtssaal

Zwei der Angeklagten verwendeten Laptops und wurden deswegen von der Richterin abgemahnt. Um Absprachen zwischen den Betroffenen zu verhindern, seien solche Geräte verboten, erläuterte sie. Die Beschuldigten beklagten daraufhin mangelnde Verteidigungsrechte. Um sich in dem tausende Seiten umfassenden Akt zurechtzufinden und schnell verteidigen zu können, brauche es digitaler Unterstützung.

Die Richterin vertrat die Meinung, es sei außerhalb der Verhandlung genügend Zeit, Dinge nachzurecherchieren und löste damit Unmut unter Angeklagten und Zusehern aus. "Tendenziös"-Rufe wurden laut. Anwältin Alexia Stuefer beantragte daraufhin die Verwendung der Computer, die anderen Verteidiger schlossen sich dem an. (APA)