Anzeige gegen Rosenkranz wegen Wiederbetätigung

4. März 2010, 18:58

Rechtsanwalt brachte Sachverhaltsdarstellung an Staatsanwaltschaft ein - Rosenkranz: Nicht für Verbotsgesetz-Abschaffung

Wien - Der Wiener Rechtsanwalt Georg Zanger hat eine Strafanzeige gegen die freiheitliche Bundespräsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz eingebracht. Er ist der Ansicht, dass die Ablehnung des NS-Verbotsgesetz durch die FPÖ-Politikerin zumindest eine "Vorbereitungshandlung" zur Wiederbetätigung darstellt. Es sei "offensichtlich, dass Frau Rosenkranz damit spekuliert, dass durch ihre Forderung die Sinnhaftigkeit der Verfolgung neonazistischer Wiederbetätigung infrage gestellt werden soll", so Zanger.

Rosenkranz: Nicht für Verbotsgesetz-Abschaffung

Inzwischen hat Rosenkranz bestritten, die Abschaffung des NS-Verbotsgesetzes gefordert zu haben. Entsprechende Meldungen wies sie in einer Aussendung als "irreführend und falsch" zurück.

Vielmehr habe sie auf Nachfrage festgestellt, dass die Teile des Gesetzes, die Meinungsäußerungen beträfen, dem Recht auf Meinungsfreiheit widersprechen würden.

FPÖ-Vizebundesparteiobmann Norbert Hofer ortete eine "beispiellose Menschenhatz" auf die Kandidatin und ihre Familie und bezweifelte, dass das Verbotsgesetz und die rechtstheoretische Diskussion darüber den Menschen in Österreich wirklich unter den Nägeln brenne.

In der Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien von Anwalt Zanger hieß es, dass Rosenkranz' Forderung nach Abschaffung des Verbotsgesetzes in der Vergangenheit sei "ein Begehren, das eine zentrale Forderung der extrem rechten Szene darstellt".

"Vorbereitungshandlung"

Zanger argumentiert in seiner Sachverhaltsdarstellung, dass eine Ablehnung oder Forderung nach Abschaffung des Verbotsgesetzes als Akt der Wiederbetätigung, zumindest aber als "Vorbereitungshandlung" angesehen werden müsse. Daran ändere es auch nichts, dass sich Rosenkranz auf die Meinungsfreiheit beruft, da auch die Proponenten der sogenannten Auschwitz-Lüge sich auf ihre "Verfassungsfreiheiten" berufen hätten, ungeachtet dessen aber strafrechtlich verurteilt wurden, "weil nach Meinung des OGH und der einschlägigen Rechtsmeinung in Österreich, die Freiheit dort ihre Grenzen hat, wo sie gegen Normen des Verbotsgesetzes verstößt".

FPÖ antwortet mit Disziplinaranzeige und Verleumdungsklage 

Die FPÖ hat sich vorgenommen, mit allen denkbaren rechtlichen Mitteln gegen den Wiener Rechtsanwalt Zanger vorzugehen. Nach einer Disziplinaranzeige bei der Rechtsanwaltskammer kündigte FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl auch noch eine Verleumdungsklage gegen Zanger an.

Die Abschaffung oder Änderung eines Gesetzes, und zwar auch des Verbotsgesetzes, zu diskutieren, könne in einer Demokratie nicht im Zusammenhang mit Wiederbetätigung stehen, meint Kickl. Gerade ein Rechtskundiger müsse dies wissen. Daher sei davon auszugehen, dass Zanger Rosenkranz wissentlich verleumde.

Vize-Parteichef Norbert Hofer hatte zuvor bereits angekündigt, eine Disziplinaranzeige bei der Rechtsanwaltskammer einzureichen. Es sei mit dem Berufsbild eines Rechtsanwaltes unvereinbar, "unbescholtene Bürger mit juristisch unhaltbaren Vorwürfen anzupatzen, nur um sich selbst ins mediale Licht zu rücken", hieß es in einer Aussendung. (APA)

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Posting 1176 bis 1225 von 1504
Was wollens machen!?!???

Weiter still dasitzen und zuschauen!??

Zumindest handelt einer und der ist nichtmal verantwortlich, denn eigentlich ist das Aufgabe von Verfassungsschutz und Innenministerium, es könnte glatt der Eindruck entstehen die sympathisieren auch noch mit dem braun - blauen Rand.

Haha

Man merkt, wie sich 1) im ÖVP-Lager nunmehr langsam das Bewusstsein der eigenen Erbärmlichkeit, keinen Kandidaten aufgestellt und damit das Profilierunfsfeld der FPÖ überlassen zu haben und 2) im linksextremen Lager das Bewusstsein, Hei-Fi werde einen nicht ganz so glatten Durchmarsch starten können und als amtierender Präsident mit lediglich 70% bei der Wiederwahl recht alt aussehen, manifestiert.

Zudem zeigt sich wieder einmal die jeder wahrhaft demokratischen und rechtsstaatlichen Gesinnung Hohn spottende Einstellung der Linksextremen gegenüber jeglichen Andersdenkenden. Die Wahl wird ein Fanal - Krone sei dank.

Na, da schau!

Da hat der Pseudo-Adelige aber sein eigenes Wort nicht gehalten.
Wie hattest du 2008 noch so großmundig verkündet: "Werde jetzt dazu übergehen, nur mehr die Presse zu lesen. Die einzige Zeitung in Österreich, welche die Meinungsfreiheit wirklich hochhält und dies nicht nur im Munde führt"

fischer als linksextrem?

wie weit im rechten eck muss man denn für diese "einteilung" beheimatet sein?

andersdenkende

die es immer wieder schaffen sich als einer ideologie nahestehend zu präsentieren, die millionen menschen das leben gekostet hat, welche die republik österreich ablehnen und sie als teil eines deutschen reiches betrachten, die sich dafür ausprechen die leugnung der industriellen vernichtung von millionen juden und anderer "systemfeinde" straffrei zu stellen sind keine demokraten und haben in höchsten ämtern unseres staates nichts verloren.

dass sich ausgerechnet jene, die im umgang mit (neo-)nazis so wenig sensibilität zeigen wie die effen, immer wieder auf meinungsfreiheit und demokratie berufen ist ein schlechter witz...

im linksextremen Lager

wen meinen sie damit?

Wäre die gute Frau Rosenkranz nicht die erste, die sich vor einer Abschaffung des Verbotsgesetzes fürchten müsste? :-D

Eigentlich ja ...

den sie verliert damit reibefläche, die extreme rechte erwartet sich dann klare ansagen .... und die wären für einen grossteil der FPÖ wähler dann doch zuviel ...

ich fürchte eher dass es einem grossteil der wähler nicht zuviel sondern soagr noch "zuwenig" ist.

ich hoffe ich habe unrecht - aber angst habe ich...

Mit dem Namen wird's bezüglich des Ahnenpasses sicher schwierig.

Primitiv, nur primitiv

Outing

"Sie habe das Geschichtsbild, das ihr zwischen 1964 und 1976 in der Schule vermittelt worden sein und das bis zum heutigen Tag keine Änerung erfahren haben soll". So oder ähnlich gab sie das in einem Interview zum besten. Und damit hat sie sich wohl selbst geoutet als eine Person, die seit ihrem Schulabgang nichts mehr gelernt hat. Oder habe ich da vielleicht etwas nicht richtig verstanden?

Mein Geschichtsbild

wurde mir zwischen 1962 und 1975 vermittelt.
Und da mache sich doch jemand Gedanken darüber, wie es kommen konnte, daß ich anno 70 am Schottenring einer Rede des nachherigen Finanzministers lauschte und Werbegeschenke der SPÖ verteilte und bei der nächsten anstehenden Wahl Rosenkranz wählen werde.
Ich finde meine Entwicklung trotzdem konsequent, österreichisch patriotisch und vor allem am Gemeinwohl interessiert. Das dürfte ja zwischenzeitlich out sein.

sie hat selbst geschichte studiert

aber nur bis zum mittelalter(frauenrolle), da ist sie dann steckengeblieben und hat abgebrochen

"So oder so ähnlich"

Zwischen "So" oder "so ähnlich" ist aber ein haushoher Unterschied.
"Oder habe ich da vielleicht etwas nicht richtig verstanden?" Ganz offensichtlich.

Geschichtsbild der 60er und 70er Jahre

ich hatte eine großartige Geschichtsprofessorin (Jüdin), lernte Zeitgeschichte mit allem drum und dran, maturierte in Wien - um das richtigzustellen, wie in den 60er- und 70er-Jahren gelehrt wurde.

..und eben deshalb würden sie nie solche Aussagen wie Fr Rosenkranz vom Stapel lassen..
lei lei

noch schlimmer stellt sich diese aussage dar, wenn man bedankt, dass diese frau seit 1976 geschichte studiert (lt. ihres eigenen lebenslaufes).

"... geoutet als eine Person, die seit ihrem Schulabgang nichts mehr gelernt hat. ..."

Wie auch?!?
War sie doch seit ihrem 21sten Lebensjahr (+/-) fast durchgehend schwanger. :-)

Wollen sie damit ausdrücken

dass Schwangere per se nichts lernen können?

Ein erbärmliches Frauenbild haben sie!

Die Frage ist bloss...

in welchem Nazistollen die zwischen 64' und 76' dann wohl in die Schule gegangen sein mag.

Auch auf die Gefahr hin das sich hier alle über mich aufregen: Ist die Vermischung von Politik und Justiz in diesem Fall nicht etwas kontraproduktiv?

Einen Kandidaten - gleich welchen - zu kriminalisieren indem man ihm/ihr unterstellt durch Forderung zur Abschaffung eines Gesetzes das Gesetz zu brechen erinnert zumindest mich an Diktaturen.

Und schon wieder bekommt eine Person mediale Aufmerksamkeit OHNE das diese etwas dafür tun muss.

Wenn sie es abschafft, braucht sie es nicht zu brechen

Nur angenommen, ich möchte das Gesetz, das Mord verbietet abschaffen, würde man mir Dummheit unterstellen, oder dass ich jemanden ermorden möchte?

nein, ist sie nicht.

jemand, der als kandidat einer rechtsnationalen partei die abschaffung des verbotsgestzes fordert, ist sehr eindeutig *für* das, was dieses gestz verbietet. diese forderung hat überhaupt nichts mit meinungsfreiheit zu tun, sondern hauptsächlich mit der straffreien verbreitung dieses gedankengutes.

diese "person" hat übrigens mit ihrer stellungnahme die mediale aufmerksamkeit auf sich gezogen, falls sie das nicht so ganz mitbekommen haben.

naja, wenn man jemanden anzeigt, gilt auch wie immer die Unschuldsvermutung. das ist doch klar...

Das Gesetz in einer Zeit wie dieser in Ö abzuschaffen grenz schon stark an die genannte Vorbereitungshandlung zur Wiederbetätigung.

die mediale bühne, die ihr geschaffen wird, ist natürlich ein problem, allerdings steht sie dieser tage aufgrund ihrer kandidatur und ihrer aussagen ohnehin konstant im rampenlich.
unter diesen umständen finde ich es mehr als gerechtfertigt, dass zanger - als privatperson, falls ich das richtig verstanden habe - sich dieser immer weiter aufkeimenden nazi-verharmloserei entgegenstellt. haider und strache haben unter mithilfe der beiden großparteien schon viel zu viel gift versprüht, es wird zeit, dass wieder deutlich gemacht wird, dass nationalsozialismus und revisionismus nicht einfach andere meinungen sind.

Das ist nur oberflächlich gesehen richtig. Hier stellt sich aber auch die Frage, ob man ein Staatsoberhaupt zur Wahl zulassen soll, das vom Gedankengut her den Staat gar nicht will - zumindest in der gegenwärtigen Form

Gab es bei George Orwell's 1984 nicht den Begriff "Gedankenverbrechen"?

die anzeige erfolgte nicht wegen verstoßes gegen das verbotsgesetzes, sondern wegen wiederbetätigung. das ist ein anderes gesetz.

Unsinn ...

... das Verbotsgesetz setzt die „Betätigung im nationalsozialistischen Sinne“, umgangssprachlich auch als Widerbetätigung bezeichnet, unter Strafe.
Es gibt kein „Wiederbetätigungsgesetz“

meinem Eindruck nach ist das Verbot der Wiederbetätigung sehr wohl Teil des Verbotsgesetzes.

Artikel I, Paragraph 3 des BGBl 13/1945

Selbst Freiheitliche haben keine Narrenfreiheit in Österreich.

großartig! zumindest ein paar leute haben noch rückgrat! das übel gehört im keim erstickt!!!

Sehr gut! Endlich wird man aktiv!

ich bin für die abschaffung des bundesrates und der bundesländer. mach ich mich jetzt strafbar?? schließlich sind das verfassungsmäßige einrichtungen.......

nein, weil damit verstößt du nicht gegen ein gesetz.

Doch gegen ein wenn die Diskussion um ein Verfassungsgsetzt

bereits ein Verstoßt gegen eben dieses ist - dann hat er ein Gesetz gebrochen

Auch Sie

verwechseln Redefreiheit mit Verbotsgesetz...

<sacrasm> Ein wirklich sehr treffender Vergleich </sarcasm>

Gesetze sind da, um geändert zu werden. Es werden jedes Jahr in Österreich hunderte Gesetze beschlossen/geändert, darunter auch immer wieder Verfassungsgesetze.

Selbstverständlich kann jedermann auch die Änderung des so genannten Verbotsgesetzes fordern.

Ein Zitat: "Eine Demokratie zeichnet sich dadurch aus, dass sie auch ihre eigene Abschaffung zulässt" (Erwin Lanc, SP-Linker, in den 80er-Jahren bei einer Diskussion über ein allfälliges NPD-Verbot).

es ist aber ein unterschied,

ob eine einzelperson mit öffentlicher wirkung die sinnhaftigkeit des verbotsgesetzes bezweifelt - oder ob, z.B. auf hinarbeiten von expertengruppen, parteiorganisationen etc. hin, in einem abgesicherten und legitimen legislativen prozess änderungen gesetzlich beschlossen werden! wozu sonst hätten wir denn sonst so ein gesetz, wenns eh wurscht ist und jedeR hiasl seinen inhalt öffentlich anzweifeln kann?

nachdem die Gesetze alle Bürger betreffen, sollte sie auch jeder anzweifeln können. Auch ein Hiasl.

ja, aber so lange dieses gesetz gilt, kann man auch danach angezeigt und bestraft werden.

Im Verbotsgesetz gibt’s keinen Paragraphen, der die Forderung nach Abschaffung des Verbotsgesetzes unter Strafe stellt.

nein, das hat auch niemand behauptet.

Nein - der Unterschied ist Folgender:

Sie begeht keinen Bankraub, sondern sie fordert, dass Bankräuber künftig nicht bestraft werden sollen.

Diese Forderung kann man stellen, das gehört wohl zur Meinungsfreiheit.

im falle des bankraubes stimmt dein argument. aber es gibt auch kein gesetz, dass es verbietet, banküberfälle gut zu heißen oder zu verharmlosen.
bei nationalsozialistischer propagangda ist dies aber sehr wohl der fall. deshalb passt dien vergleich nicht.

Dann könnte man auch gleich ein Gesetz erlassen, das lediglich seine eigene Abschaffung verbietet und unter Strafe stellt. Das ist ungefähr genauso sinnvoll und erinnert irgendwie an die Zirkelschlüsse, die von manchen Gruppierungen so gerne verwendet werden.
Gerade bei Ihnen hätte ich gedacht, daß Sie das erkennen.

nein, du verstehst den sinn des verbotsgesetzes nicht. jede propaganda für die ideologie des nationalsozialismus ist unter strafe gestellt. wenn die aufhebung des verbotsgesetzes offensichtlich zu diesem zwecke gefordert wird (nämlich, dass nazis wieder ungehindert propaganda machen können), dann kann man das schon zu recht als akt der wiederbetätigung sehen.

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Posting 1176 bis 1225 von 1504

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