Anzeige gegen Rosenkranz wegen Wiederbetätigung

4. März 2010, 18:58

Rechtsanwalt brachte Sachverhaltsdarstellung an Staatsanwaltschaft ein - Rosenkranz: Nicht für Verbotsgesetz-Abschaffung

Wien - Der Wiener Rechtsanwalt Georg Zanger hat eine Strafanzeige gegen die freiheitliche Bundespräsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz eingebracht. Er ist der Ansicht, dass die Ablehnung des NS-Verbotsgesetz durch die FPÖ-Politikerin zumindest eine "Vorbereitungshandlung" zur Wiederbetätigung darstellt. Es sei "offensichtlich, dass Frau Rosenkranz damit spekuliert, dass durch ihre Forderung die Sinnhaftigkeit der Verfolgung neonazistischer Wiederbetätigung infrage gestellt werden soll", so Zanger.

Rosenkranz: Nicht für Verbotsgesetz-Abschaffung

Inzwischen hat Rosenkranz bestritten, die Abschaffung des NS-Verbotsgesetzes gefordert zu haben. Entsprechende Meldungen wies sie in einer Aussendung als "irreführend und falsch" zurück.

Vielmehr habe sie auf Nachfrage festgestellt, dass die Teile des Gesetzes, die Meinungsäußerungen beträfen, dem Recht auf Meinungsfreiheit widersprechen würden.

FPÖ-Vizebundesparteiobmann Norbert Hofer ortete eine "beispiellose Menschenhatz" auf die Kandidatin und ihre Familie und bezweifelte, dass das Verbotsgesetz und die rechtstheoretische Diskussion darüber den Menschen in Österreich wirklich unter den Nägeln brenne.

In der Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien von Anwalt Zanger hieß es, dass Rosenkranz' Forderung nach Abschaffung des Verbotsgesetzes in der Vergangenheit sei "ein Begehren, das eine zentrale Forderung der extrem rechten Szene darstellt".

"Vorbereitungshandlung"

Zanger argumentiert in seiner Sachverhaltsdarstellung, dass eine Ablehnung oder Forderung nach Abschaffung des Verbotsgesetzes als Akt der Wiederbetätigung, zumindest aber als "Vorbereitungshandlung" angesehen werden müsse. Daran ändere es auch nichts, dass sich Rosenkranz auf die Meinungsfreiheit beruft, da auch die Proponenten der sogenannten Auschwitz-Lüge sich auf ihre "Verfassungsfreiheiten" berufen hätten, ungeachtet dessen aber strafrechtlich verurteilt wurden, "weil nach Meinung des OGH und der einschlägigen Rechtsmeinung in Österreich, die Freiheit dort ihre Grenzen hat, wo sie gegen Normen des Verbotsgesetzes verstößt".

FPÖ antwortet mit Disziplinaranzeige und Verleumdungsklage 

Die FPÖ hat sich vorgenommen, mit allen denkbaren rechtlichen Mitteln gegen den Wiener Rechtsanwalt Zanger vorzugehen. Nach einer Disziplinaranzeige bei der Rechtsanwaltskammer kündigte FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl auch noch eine Verleumdungsklage gegen Zanger an.

Die Abschaffung oder Änderung eines Gesetzes, und zwar auch des Verbotsgesetzes, zu diskutieren, könne in einer Demokratie nicht im Zusammenhang mit Wiederbetätigung stehen, meint Kickl. Gerade ein Rechtskundiger müsse dies wissen. Daher sei davon auszugehen, dass Zanger Rosenkranz wissentlich verleumde.

Vize-Parteichef Norbert Hofer hatte zuvor bereits angekündigt, eine Disziplinaranzeige bei der Rechtsanwaltskammer einzureichen. Es sei mit dem Berufsbild eines Rechtsanwaltes unvereinbar, "unbescholtene Bürger mit juristisch unhaltbaren Vorwürfen anzupatzen, nur um sich selbst ins mediale Licht zu rücken", hieß es in einer Aussendung. (APA)

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Was die diesbezügliche Niedertracht von Rosenkranz und Gesinnungsgenossen


bei den Nachkommen der Opfer auslöst,
wird von den (einfacher gestrickteren Vertretern der) Nachkommen der Täter natürlich nicht verstanden.

Wenn da (weiter unten) eine subintellektuelle "Prettljausn" allen Ernstes meint, man müsse in unserem Land jemanden vom Sinn des Verbotsgesetzes erst "überzeugen" - da ist moralisch und zivilisatorisch jeglicher Hopfen und Malz verloren.

Lächerlich

was du da von Nachkommen faselst. Genauso könnte man schreiben:

Was die diesbezügliche Niedertracht von Moscheen und Minaretten bei den Nachkommen der Opfer der Türkenbelagerung auslöst, wird von den (einfacher gestrickten Vertrettern der) Nachkommen der Täter natürlich nicht verstanden.

...wird von den einfacher gestrickteren Vertretern ... natürlich nicht verstanden...


Quod erat demonstrandum.

Oje schon wieder Sie.

Sie meinen mit Ihrer Logik, wer gegen das NS-Verbotsgesetzwegen der Meinungsfreiheit ist, der muss auch gegen alle anderen Grenzen der Meinungsfreiheit sein, geben Sie Rosenkranz der Lächerlichkeit preis.

Leider ist es wenig überzeugend, jemanden nur lächerlich zu machen. Es braucht schon handfestere Gründe, um ihn davon zu überzeugen, warum wir das NS-Verbotsgesetz brauchen.

DeR Unterschied

zwischen dem Hinterfragen eines Gesetzes, und der Einbringung einer Klage wegen Hinterfragung eines Gesetzes geht dir wirklich nicht ein?

Hätte der Herr Rechtsanwalt nur "hinterfragt", wäre es, zumindest meiner Meinung nach, ok gewesen.

Der Unterschied

zwischen einer Klage und einer Sachverhaltsdarstellung geht Ihnen wirklich nicht ein?

MERKE: Lesen bildet (sofern man des Lesens mächtig ist).

Und wo genau

wird von einer Sachverhaltsdarstellung gesprochen? Ich lese überall von einer Anzeige, weil Rosenkranz das Verbotsgesetz hinterfragt hat.

Eine Anzeige ist eben kein "hinterfragen" mehr! Darum ist es auch Blödsinn, wenn du schreibst das der Rechtsanwalt hinterfragt hat, und das nicht als Meinungsfreiheit ausgelegt wird.

Rosenkranz


Ich denke sie wird unter 15% bleiben.

bei der nr-wahl waren es 30% braunwähler


in koroska 45%

jedes % ist ein % zuviel

Noch mehr solche sinnlose Aktionen wie vom Zanger

und es werden 30. Reicht doch schon, dass die Krone für die R. schreibt. Bei diesem Zanger soll man sich nie sicher sein, ob er nicht ausschließlich an seinem eigenen wirtschaftlichen Vorteil interessiert ist. Wenn nicht, dann soll er uns erklären, für welche Straftaten schon die Vorbereitungshandlung dazu strafbar ist.

Dann wissen wir wenigstens genau wie viele Nazis Österreich noch hat.

man kann doch nicht davon ausgehen, daß es keine Äffen gebe..

Sorry für mein pessimistische Österreich-Bild, aber ich denke jeder Wert unter 30% ist ein Erfolg für die demokratischen Kräfte im Land.

wir hoffen, wir hoffen...

also mir ist das auch schon zu viel, zB 13%, die ein rechtsextrmes staatsoberhaupt wollen....weiß nur schon wieder nicht, wohin auswandern

wie wär's mit den niederlanden?
oder frankreich? tschechien? ungarn? italien? schweiz? spanien? usa? belgien?


;))

Super vom Zanger. Wenn schon die Staatsanwaltschaft vom Justizministerium eingeschläfert ist, muss ein Privater deren Arbeit machen.

Na ja...

...sagen wir, ein KPÖ-Anwalt...

Ist die Störtebeker - Seite Ihre Lieblingslektüre?

Kenne ich leider nicht.

Wenn Ihnen zum Thema.....

..."Anzeige der Frau R. wegen Wiederbetätigung"
nur " Naja, sagen wir ein KPÖ-Anwalt" ( fehlt nur noch "und en Jxde") einfällt, müssen Sie die Seite kennen.

Gut, dann sage ich:

Ich kenne das nicht und habe auch keine Lust im "google" nachzusehen.

Ihr "LEIDER" ist bezeichnend ! Googlen...

..könnte helfen, dort sind Sie dann richtig.

Lächerlich

Wiederbetätigung sehen, wenn jemand die Aufhebung eines Absatzes im Verbotsgesetz fordert, ist schon übertrieben.

lg
Dimple

Nein, denn nichts zeigt den Wunsch nach NS-Wiederbetätigung deutlicher an.

Kein Demokrat und kein anständiger Mensch würde das wollen.
Rechtsextremismus ist eine Form von krankhaft rücksichtlosem und gewaltsamem Egoismus und muss schon im Vorfeld verhindert werden. Prävention ist besser als Gewalt, Verbrechen und Krieg. Das kann nur durch strenge Strafverfolgung geschehen, doch genau das geschah zuletzt viel zu wenig. Wenn hier jeder tun könnte was er glaubt und will, wären diese gewaltbereite Rechtsextremen die Ersten die anderen die Köpfe einschlagen.

Was soll daran strafrechtlich relevant sein ...

ueber die Abschaffung eines Gesetzes nachzudenken oder es gaz zu fordern? Ich kann laut ueber die Abschaffung des Mordparagraphen nachdenken und werde nicht wegen Mordes oder ueberhaupt sonst etwas angeklagt.
Diese Anklage ist absurd.

Wenn Sie das fordern würden, läge nichts näher als der Gedanke, dass sie eben straffrei morden wollen. Warum sollte man darüber debattieren? Man debattiert nicht mit Mordlustigen. Vor Leuten die solche Bedürfnisse äußern schützt man die Gesellschaft gewöhnlich, indem man sie in forensischen Abteilungen unterbringt. Dort sind sie weniger gefährlich.

Wenn ein Politiker mit einer mehrfach verurteilten Mörderin zusammenlebt und dann öffentlich die Rehabilitierung von Mördern fordert, käme dir das nicht seltsam vor?

Anzeige nicht Anklage.

Danke

Verschreibser

Aber irgendeine Reaktion muß auf eine sollche Provokation wohl folgen, und ich muß sagen sie gefällt mir.

mein gott,

jetzt muss ich den witz mit den hundert rechtsanwälten am meeresgrund drastisch korrigieren... ;-)

Haaaaa-Ha!

Und wieder sind wir mitten im braunen Sumpf gelandet

und das nur, weil Medien, Politiker und Anwälte glauben, ein wenig Kleingeld zu lukrieren. Das ganze ist für Österreich äusserst beschämend, wenn nicht gar als staatsfeindlich einzustufen. Das Verbotsgesetz muss unbedingt auch auf alle Betätigungen der Parteien ausgeweitet werden.

Wander nach Nordkorea aus....

Dort passt du besser hin....

Wander selber aus.

Nein gar nicht, der Mahner sollte hier bleiben, offenbar haben schon zu viele den Verstand verloren.

Ich halte die Abschaffung des Verbotsgesetztes für

einen ganz wesentlichen Schritt zur Lösung der Probleme der Österreicher. Es freut mich Fr. Rosenblatt, daß Sie das auch so sehen. Damit zeigen Sie, wie nahe Sie den Menschen sind und welch großer Geist Ihnen innewohnt. Selten gibt es Probleme die so dringend und wichtig zugleich sind.

Sprechen Sie sich nur aus - wen wollen Sie mit diesem Freibrief ermorden können?

ist ein bissi zu subtil für sarkasmus?!

Vorsicht mit Ironie!

Da man hier den Tonfall nicht hört, mit dem Sie Ihre Worte sagen, warne ich vor sanfter Ironie. Was sie satirisch meinen, muss ganz klar ausgedrückt sein, sonst versteht es die Hälfte der Menschen nicht. Nicht weil sie dumm wären, sondern weil sanfte Ironie Interpretationsspielraum zulässt.

Also wenn hier keiner Sinn für Ironie hat, dann kriegen´s jetzt von mir ein grünes Stricherl.

Die Frau RosenBLATT war die Frau .....

...vom Herrn Rosenblatt, dem Tarockpartner vom Fleischhacker Bockerer ( ... Ihr Blatt, Herr Rosenblatt).
Und der Bockerer wäre mit Ihrer hochverehrten Frau RosenKRANZ "Schlitten" gefahren.

Inwiefern sollen damit Probleme gelöst werden?
Das Verbotsgesetz hat schon seinen grund.
Wenn es Rosenkranz im rechten Arm juckt soll sie ihn sich amputieren.

Na,da kanns nimmer Hausfrau sein,weisst eh,Euthanasie und so!!!!lol

Die wären direkt unterhaltsam,diese Nationalidioten,wenns net so viele wären...........

Verklausulierte Hetze per Gesetzesantrag

Juristisch ist das eine höchst interessante Frage. Kann die Forderung nach einer Gesetzesänderung bereits ein Gesetzesbruch sein? Es wird auf den Tonfall ankommen, wie diese Forderung formuliert wird. Es ist schließlich möglich, Hetze gegen Minderheiten bzw. das Leugnen von Gaskammern in einer Gesetzesinitiative zu verklausulieren. Ich denke, dass die Forderung nach einer Legalisierung der ausgelebten Pädophilie (wie in Holland geschehen) oder nach einer Abschaffung des Gesetzes, das Vergewaltigung in der Ehe zur Straftat erklärt (CDU/CSU), bereits als Aufruf oder zumindest als Begünstigung von Gewalt gesehen werden kann. Frau Rosenkranz hat jedenfalls schon öffentlich zu verstehen gegeben, dass sie an den Nazi-Gaskammern zweifelt.

"Frau Rosenkranz hat jedenfalls schon öffentlich zu verstehen gegeben, dass sie an den Nazi-Gaskammern zweifelt."

Wo bitte? Dazu wäre eine Quelle sinnvoll.

na endlich

dass hier einmal klar stellung bezogen wírd. wie kann man so eine person überhaupt zu einer bundespräsidentenwahl zulassen.

Fragen Sie den Gesetzgeber, warum er das erlaubt und warum er einen Rechtsextremen zum Nationalratspräsidenten wählt. Machen Sie eine parlamentarische Anfrage. Fragen Sie vor allem die ÖVP was das in einer Demokratie zu bedeuten hat.

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