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Wien - Der Wiener Rechtsanwalt Georg Zanger hat eine Strafanzeige gegen die freiheitliche Bundespräsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz eingebracht. Er ist der Ansicht, dass die Ablehnung des NS-Verbotsgesetz durch die FPÖ-Politikerin zumindest eine "Vorbereitungshandlung" zur Wiederbetätigung darstellt. Es sei "offensichtlich, dass Frau Rosenkranz damit spekuliert, dass durch ihre Forderung die Sinnhaftigkeit der Verfolgung neonazistischer Wiederbetätigung infrage gestellt werden soll", so Zanger.
Rosenkranz: Nicht für Verbotsgesetz-Abschaffung
Inzwischen hat Rosenkranz bestritten, die Abschaffung des NS-Verbotsgesetzes gefordert zu haben. Entsprechende Meldungen wies sie in einer Aussendung als "irreführend und falsch" zurück.
Vielmehr habe sie auf Nachfrage festgestellt, dass die Teile des Gesetzes, die Meinungsäußerungen beträfen, dem Recht auf Meinungsfreiheit widersprechen würden.
FPÖ-Vizebundesparteiobmann Norbert Hofer ortete eine "beispiellose Menschenhatz" auf die Kandidatin und ihre Familie und bezweifelte, dass das Verbotsgesetz und die rechtstheoretische Diskussion darüber den Menschen in Österreich wirklich unter den Nägeln brenne.
In der Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien von Anwalt Zanger hieß es, dass Rosenkranz' Forderung nach Abschaffung des Verbotsgesetzes in der Vergangenheit sei "ein Begehren, das eine zentrale Forderung der extrem rechten Szene darstellt".
"Vorbereitungshandlung"
Zanger argumentiert in seiner Sachverhaltsdarstellung, dass eine Ablehnung oder Forderung nach Abschaffung des Verbotsgesetzes als Akt der Wiederbetätigung, zumindest aber als "Vorbereitungshandlung" angesehen werden müsse. Daran ändere es auch nichts, dass sich Rosenkranz auf die Meinungsfreiheit beruft, da auch die Proponenten der sogenannten Auschwitz-Lüge sich auf ihre "Verfassungsfreiheiten" berufen hätten, ungeachtet dessen aber strafrechtlich verurteilt wurden, "weil nach Meinung des OGH und der einschlägigen Rechtsmeinung in Österreich, die Freiheit dort ihre Grenzen hat, wo sie gegen Normen des Verbotsgesetzes verstößt".
FPÖ antwortet mit Disziplinaranzeige und Verleumdungsklage
Die FPÖ hat sich vorgenommen, mit allen denkbaren rechtlichen Mitteln gegen den Wiener Rechtsanwalt Zanger vorzugehen. Nach einer Disziplinaranzeige bei der Rechtsanwaltskammer kündigte FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl auch noch eine Verleumdungsklage gegen Zanger an.
Die Abschaffung oder Änderung eines Gesetzes, und zwar auch des Verbotsgesetzes, zu diskutieren, könne in einer Demokratie nicht im Zusammenhang mit Wiederbetätigung stehen, meint Kickl. Gerade ein Rechtskundiger müsse dies wissen. Daher sei davon auszugehen, dass Zanger Rosenkranz wissentlich verleumde.
Vize-Parteichef Norbert Hofer hatte zuvor bereits angekündigt, eine Disziplinaranzeige bei der Rechtsanwaltskammer einzureichen. Es sei mit dem Berufsbild eines Rechtsanwaltes unvereinbar, "unbescholtene Bürger mit juristisch unhaltbaren Vorwürfen anzupatzen, nur um sich selbst ins mediale Licht zu rücken", hieß es in einer Aussendung. (APA)
bei den Nachkommen der Opfer auslöst,
wird von den (einfacher gestrickteren Vertretern der) Nachkommen der Täter natürlich nicht verstanden.
Wenn da (weiter unten) eine subintellektuelle "Prettljausn" allen Ernstes meint, man müsse in unserem Land jemanden vom Sinn des Verbotsgesetzes erst "überzeugen" - da ist moralisch und zivilisatorisch jeglicher Hopfen und Malz verloren.
was du da von Nachkommen faselst. Genauso könnte man schreiben:
Was die diesbezügliche Niedertracht von Moscheen und Minaretten bei den Nachkommen der Opfer der Türkenbelagerung auslöst, wird von den (einfacher gestrickten Vertrettern der) Nachkommen der Täter natürlich nicht verstanden.
Sie meinen mit Ihrer Logik, wer gegen das NS-Verbotsgesetzwegen der Meinungsfreiheit ist, der muss auch gegen alle anderen Grenzen der Meinungsfreiheit sein, geben Sie Rosenkranz der Lächerlichkeit preis.
Leider ist es wenig überzeugend, jemanden nur lächerlich zu machen. Es braucht schon handfestere Gründe, um ihn davon zu überzeugen, warum wir das NS-Verbotsgesetz brauchen.
zwischen dem Hinterfragen eines Gesetzes, und der Einbringung einer Klage wegen Hinterfragung eines Gesetzes geht dir wirklich nicht ein?
Hätte der Herr Rechtsanwalt nur "hinterfragt", wäre es, zumindest meiner Meinung nach, ok gewesen.
wird von einer Sachverhaltsdarstellung gesprochen? Ich lese überall von einer Anzeige, weil Rosenkranz das Verbotsgesetz hinterfragt hat.
Eine Anzeige ist eben kein "hinterfragen" mehr! Darum ist es auch Blödsinn, wenn du schreibst das der Rechtsanwalt hinterfragt hat, und das nicht als Meinungsfreiheit ausgelegt wird.
und es werden 30. Reicht doch schon, dass die Krone für die R. schreibt. Bei diesem Zanger soll man sich nie sicher sein, ob er nicht ausschließlich an seinem eigenen wirtschaftlichen Vorteil interessiert ist. Wenn nicht, dann soll er uns erklären, für welche Straftaten schon die Vorbereitungshandlung dazu strafbar ist.
Kein Demokrat und kein anständiger Mensch würde das wollen.
Rechtsextremismus ist eine Form von krankhaft rücksichtlosem und gewaltsamem Egoismus und muss schon im Vorfeld verhindert werden. Prävention ist besser als Gewalt, Verbrechen und Krieg. Das kann nur durch strenge Strafverfolgung geschehen, doch genau das geschah zuletzt viel zu wenig. Wenn hier jeder tun könnte was er glaubt und will, wären diese gewaltbereite Rechtsextremen die Ersten die anderen die Köpfe einschlagen.
ueber die Abschaffung eines Gesetzes nachzudenken oder es gaz zu fordern? Ich kann laut ueber die Abschaffung des Mordparagraphen nachdenken und werde nicht wegen Mordes oder ueberhaupt sonst etwas angeklagt.
Diese Anklage ist absurd.
Wenn Sie das fordern würden, läge nichts näher als der Gedanke, dass sie eben straffrei morden wollen. Warum sollte man darüber debattieren? Man debattiert nicht mit Mordlustigen. Vor Leuten die solche Bedürfnisse äußern schützt man die Gesellschaft gewöhnlich, indem man sie in forensischen Abteilungen unterbringt. Dort sind sie weniger gefährlich.
und das nur, weil Medien, Politiker und Anwälte glauben, ein wenig Kleingeld zu lukrieren. Das ganze ist für Österreich äusserst beschämend, wenn nicht gar als staatsfeindlich einzustufen. Das Verbotsgesetz muss unbedingt auch auf alle Betätigungen der Parteien ausgeweitet werden.
einen ganz wesentlichen Schritt zur Lösung der Probleme der Österreicher. Es freut mich Fr. Rosenblatt, daß Sie das auch so sehen. Damit zeigen Sie, wie nahe Sie den Menschen sind und welch großer Geist Ihnen innewohnt. Selten gibt es Probleme die so dringend und wichtig zugleich sind.
Da man hier den Tonfall nicht hört, mit dem Sie Ihre Worte sagen, warne ich vor sanfter Ironie. Was sie satirisch meinen, muss ganz klar ausgedrückt sein, sonst versteht es die Hälfte der Menschen nicht. Nicht weil sie dumm wären, sondern weil sanfte Ironie Interpretationsspielraum zulässt.
Juristisch ist das eine höchst interessante Frage. Kann die Forderung nach einer Gesetzesänderung bereits ein Gesetzesbruch sein? Es wird auf den Tonfall ankommen, wie diese Forderung formuliert wird. Es ist schließlich möglich, Hetze gegen Minderheiten bzw. das Leugnen von Gaskammern in einer Gesetzesinitiative zu verklausulieren. Ich denke, dass die Forderung nach einer Legalisierung der ausgelebten Pädophilie (wie in Holland geschehen) oder nach einer Abschaffung des Gesetzes, das Vergewaltigung in der Ehe zur Straftat erklärt (CDU/CSU), bereits als Aufruf oder zumindest als Begünstigung von Gewalt gesehen werden kann. Frau Rosenkranz hat jedenfalls schon öffentlich zu verstehen gegeben, dass sie an den Nazi-Gaskammern zweifelt.
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