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Das Ende der Privatsphäre sehen die Gegner der Vorratsdatenspeicherung. Nun haben sie einen Teilsieg errungen. Die deutschen Verfassungsrichter haben das bestehende Gesetz aufgehoben.

 

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Wer sich illegal Musik aus dem Internet lädt, dem kann das deutsche Bundesverfassungsgesetz auch nicht helfen. Denn wenngleich die Höchstrichter die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung (siehe Grafik) für "insgesamt verfassungswidrig und nichtig" erklärt haben - bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzern sehen sie kein großes Problem.

Einzelne Abfrage ohne richterlichen Beschluss

Die einzelne Abfrage, von welchem Computer die Dateien kommen und wo sie hingehen, soll weiterhin ohne richterlichen Beschluss möglich sein. Ganz anders der Hauptteil der Entscheidung. Dort wird die seit dem Jahr 2008 geltende Gesetzeslage zerpflückt. Sie seien mit dem Grundgesetz "schlechthin unvereinbar", das Telekommunikationsgeheimnis werde durch die anlasslose Speicherung der Daten verletzt. Die vorhandenen seien umgehend zu löschen. Dazu mangle es an der Datensicherheit, und es gebe keine konkreten Angaben, für die Aufklärung welcher Straftaten sie gebraucht werden sollen.

Das Detail ist entscheidend

35.000 Bürger hatten gegen das Gesetz geklagt, darunter die amtierende Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Allerdings: Grundsätzlich sei die Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungswidrig, die entsprechende EU-Richtlinie zulässig. Nur dürfe der Staat nicht automatisch auf die Gesamtheit der Daten zugreifen dürfen, diese müssten bei den Anbietern bleiben, um eine Zentraldatei zu verhindern. Zwei der acht Richter halten das Gesetz überhaupt für in Ordnung.

Keine unmittelbare Auswikrung auf Österreich

In Österreich versichert man im Verkehrsministerium, dass das Urteil keine unmittelbaren Auswirkungen habe. "Es bestätigt unsere Linie, da unser Gesetzesentwurf viel weniger Delikte umfasst", sagt Susanna Enk, Sprecherin von Ministerin Doris Bures (SPÖ). Es sei maximal ein zusätzliches Argument gegen Begehrlichkeiten, auch bei leichteren Straftaten Zugriff zu bekommen. Überhaupt will man sich hierzulande so lange wie möglich Zeit lassen. Frühestens im Sommer soll es eine Gesetzesvorlage geben, Kritikpunkte aus dem Begutachtungsverfahren werden eingearbeitet.

Übermittlungsverbot für bestimmte Daten

"Wir überlegen uns ein Übermittlungsverbot für bestimmte Daten an die Sicherheitsbehörden. Vor allem bei Gesprächen mit Ärzten oder etwa der Aids-Hilfe ist das ein Problem." Umstrittene Bankdaten Ein anderes Datenproblem plagt die EU. Die Innenkommissarin Cecilia Malmström hat dem Parlament bis Februar neue Vorschläge für das kürzlich geplatzte Abkommen EU/USA zum Bankdatenaustausch bei der Terrorbekämpfung ("Swift") versprochen, aber nicht vorgelegt. Man sei bereit, ein neues Abkommen bis zum Sommer auszuverhandeln. Rechtsschutz Betroffener, eine Begrenzung der Datenmengen und Definitionen für deren Verwendung seien unabdingbar, sagten die Abgeordneten Manfred Weber (CDU/CSU) und Ernst Strasser (ÖVP) für die größte Fraktion, die Christdemokraten.(Michael Möseneder/Thomas Mayer/DER STANDARD, Printausgabe vom 3.3.2010)