In jedem Bundesland gibt es ein eigenes Jugendschutzgesetz - Minister Mitterlehner tritt für eine Vereinheitlichung ein
Wien - In Österreich gibt es in jedem Bundesland ein eigenes
Jugendschutzgesetz. Der zuständige Minister Reinhold Mitterlehner (ÖVP)
will den Jugendschutz nun vereinheitlichen und lud am Mittwoch zu einer
Enquete ins Ministerium. Bei seinen Parteifreundinnen in Tirol und
Vorarlberg stieß er dabei aber auf Widerstand.
Als Vorbild sieht Mitterlehner Deutschland: "Deutschland hat, salopp
gesprochen, 80 Millionen Einwohner und dort ist ein einheitlicher
Jugendschutz gang und gäbe und kann auch gelebt werden." Der Minister
betont, nicht nur einheitliche, sondern auch allgemeinverständliche
Regeln anzustreben. Erreichen will er das mit einem einheitlichen
Jugendschutzgesetz, über das er bis zum Sommer eine Einigung mit den
Ländern verhandeln will.
"Meine Priorität liegt bei einem bundeseinheitlichen Gesetz", betont
Mitterlehner. Als Zugeständnis an die Länder plant er einen
Expertenbeirat zur Weiterentwicklung des neuen Gesetzes, bei dem sich
die zuständigen Ländervertreter einbringen sollen. "Sollte das nicht
gelingen, wäre die zweitbeste Lösung eine 15a-Vereinbarung (also ein
Bund-Länder-Vertrag, Anm.), die sollte jedenfalls erreichbar sein", so
der Minister.
Einheitliches Mindestalter für Alkoholkonsum
Mitterlehner will unter anderem auch ein
einheitliches Mindestalter für Alkoholkonsum einziehen. (Zu den einzelnen Regelungen in den Bundesländern siehe help.gv.at). Als Richtwert
schweben Mitterlehner 16 Jahre vor, da ab diesem Alter auch gewählt
werden kann und die Altersgrenze in den meisten Bundesländern auch bei 16 Jahren liegt, wie Mitterlehner bei der Jugendschutz-Enquete sagte. Gegenüber der APA räumte Mitterlehner ein, dass es hier
Widerstand aus Tirol geben könnte. Dort ist der Konsum von hartem
Alkohol erst ab 18 vorgesehen. Dass diese Regel in in Tirol lückenlos eingehalten wird, glaubt
Mitterlehner allerdings nicht: "Ich glaube, dass sie in der Praxis
nicht weniger harte Getränke trinken, wenn ich mir die Skigebiete
ansehe."
Kritik aus Tirol und Vorarlberg
Die ÖVP-Landesrätinnen von Tirol und Vorarlberg, Patrizia Zoller-Frischauf und Greti Schmid, sind generell gegen die Vereinheitlichung des Jugendschutzes. Schmid kann sich lediglich eine Harmonisierung mittels 15a-Vertrag vorstellen, die die Traditionen der Länder berücksichtige. Jugendschutz sei Landeskompetenz "und so soll es auch bleiben", betonte Schmid.
Ähnlich Zoller: Eine Entrümpelung der Jugendschutzbestimmungen sei wünschenswert, "aber ich wünsche mir jetzt nicht gerade ein Bundesgesetz". Außerdem will die Tiroler Landesrätin etwa beim Alkoholkonsum am expliziten Verbot von Schnaps und "Alkopops" für unter 18-Jährige festhalten und befürchtet, dass ein einheitliches Gesetz eine "Nivellierung nach unten" bringen würde.
BJV für einheitliches Gesetz
Die Bundesjugendvertretung hat heute abermals gefordert,
die Jugendschutzgesetze zu vereinheitlichen. Mit T-Shirts und einem
Transparent wurde auf die unterschiedlichen "Zeitzonen" in Österreichs
Bundesländern aufmerksam gemacht. Auf den T-Shirts waren die
unterschiedlichen Ausgehzeiten für 15-Jährige abgebildet. Außerdem
demonstrierten die Jugendlichen mit zahlreichen läutenden Weckern.
BZÖ und Grüne drängen nach der Enquete im Wirtschaftsministerium auf ein einheitliches Jugendschutzgesetz. BZÖ-Jugendsprecher Stefan Markowitz sieht Mitterlehner aber bereits "kläglich gescheitert". "Die Bremser in Tirol und Vorarlberg, sind an einer echten Einigung offensichtlich nicht interessiert", so Markowitz in einer Aussendung. Die Grüne Jugendsprecherin Tanja Windbüchler-Souschill fordert von Mitterlehner die Einbindung des Parlaments und eine klare Kompetenzverlagerung weg von den Ländern. "Jugendschutz muss Bundesangelegenheit werden", so die Abgeordnete.
(red, APA, derStandard.at, 3.2.2010)