Infrastrukturministerin arbeitet trotzdem an Umsetzung weiter, um Strafzahlungen zu verhindern - Auch FPÖ und Grüne erfreut über deutsches Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
Infrastrukturministerin Doris Bures sieht im Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtshofs zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung eine Bestätigung ihres eigenen Wegs. "Im Unterschied zu Deutschland habe ich eine weitaus restriktivere Umsetzung vorgeschlagen", meinte sie am Dienstag in einer Aussendung. Trotzdem müsse weiter an dem Gesetz gearbeitet werden, um Strafzahlungen zu vermeiden. Auch die FPÖ und die Grünen zeigten sich erfreut über das deutsche Urteil.
Abwarten
"Wir haben uns bewusst Zeit genommen, den Entwurf sehr gründlich von unabhängigen Menschenrechtsexperten erarbeiten lassen und ihn in einem langen Begutachtungsverfahren zur Diskussion gestellt", so Bures, die eine minimale Umsetzung der EU-Richtlinie zur Speicherung von Telekommunikationsdaten in Österreich anstrebt. "Maximaler Datenschutz und maximaler Schutz der Grundrechte müssen die Leitlinien sein."
Grenzen
"Ich kann versprechen, dass die Grenzen, die der deutsche Verfassungsgerichtshof mit seinem heutigen Urteil gezogen hat, bei der österreichischen Umsetzung auf jeden Fall eingehalten werden", betonte Bures. Die Richtlinie gelte allerdings unverändert, um Strafzahlungen zu vermeiden, bleibe derzeit keine andere Möglichkeit für Österreich, als weiter an der Umsetzung zu arbeiten. Bures plädiert dennoch erneut dafür, dass auf EU-Ebene eine Neubewertung der Richtlinie erfolgen soll, insbesondere nachdem die EU-Grundrechtecharta für alle Mitgliedsstaaten verbindlich geworden ist. Daher hat Bures Justizministerin Claudia Bandion-Ortner und Innenministerin Maria Fekter (beide V) ersucht, das Thema wieder auf die Tagesordnung des EU-Rats zu bringen.
Freude
"Das ist ein guter Tag für den Datenschutz", begrüßte die
Europaabgeordnete der Grünen, Eva Lichtenberger, das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Die Kritiker in Österreich
könnten sich bestätigt fühlen, da das Oberste Gericht in Deutschland
vergleichbare Argumente verwendet hat. "Damit kann man sich auf das
berechtigte deutsche Urteil beziehen und eine Umsetzung des
Vorratsdatenspeicherungsgesetzes verhindern."
BZÖ-Justizsprecher Ewald Stadler fordert die österreichische Bundesregierung nach dem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtshofs zum Boykott bei der Vorratsdatenspeicherung auf. "Österreich soll und darf diese EU-Richtlinie nicht umsetzen und damit in ganz Europa ein deutliches Zeichen gegen den Überwachungsstaat und seine Auswüchse setzen", hieß es am Dienstag in einer Aussendung. Dass die zuständige Ministerin Doris Bures (S) weiterhin auf einer Umsetzung beharrt, ist für Stadler "nur mehr das Spiegelbild der absoluten EU-Hörigkeit der Bundesregierung".
In der FPÖ herrschte "große Erleichterung" über das Urteil des deutschen Verfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. "Somit ist das Projekt vorerst gestoppt, die EU zu einem Orwell'schen Überwachungsstaat umzubauen", sagte Verfassungssprecher Harald Stefan. "Jetzt muss endlich auch Infrastrukturministerin Bures die Umsetzung der Richtlinie in Österreich stoppen", forderte Werner Herbert, Freiheitliches Mitglied im Datenschutzrat. (APA)