Konkrete Umsetzung sei "Verstoß gegen das Grundgesetz" - Allerdings keine prinzipielle Ablehnung- Bereits erhobene Daten müssen gelöscht werden
Die Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt worden. In ihrer konkreten Ausgestaltung verstießen die Regelungen gegen das im Grundgesetz verankerte Telekommunikationsgeheimnis, urteilten die Richter in Karlsruhe am Dienstag. Sie seien daher verfassungswidrig und nichtig. Die erhobenen Daten seien unverzüglich zu löschen.
Keine Verhältnismäßigkeit
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird aus Sicht der Verfassungsrichter nicht gewahrt. Außerdem mangele es an einer Sicherheit für die Daten, und es gebe keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden sollen. Ferner kritisierten die Richter eine mangelnde Transparenz des Gesetzes. Das Verfassungsgericht gab mit dem Urteil drei Verfassungsbeschwerden statt. Insgesamt 35.000 Bürger hatten gegen die Bestimmungen geklagt.
Einschränkung
In der Urteilsbegründung heißt es allerdings auch, dass eine Speicherpflicht nicht von vornherein verfassungswidrig sei. Die in Deutschland gewählte Regelung ginge aber weit über das in der EU-Richtlinie geforderte Maß hinaus. Eine Klärung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) sei aus diesem Grund nicht nötig, da die die EU-Richtlinie ohne Verstoß gegen deutsches Recht umgesetzt werden könne.
Überwachung
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde im Dezember 2007 verabschiedet. Es regelt, dass alle Telefonunternehmen ein halbes Jahr lang die Daten speichern müssen, wer wann von wo aus mit wem telefoniert hat. Auch SMS- oder E-Mail-Verkehrsdaten werden gespeichert. Der Inhalt der Gespräche oder Mails wird jedoch nicht erfasst. Bei Straftaten oder zur Gefahrenabwehr konnten Staatsanwaltschaften, Polizei oder Geheimdienste auf die Daten bei den Telefonunternehmen zurückgreifen.
Einschränkungen
In Einstweiligen Anordnungen hatten die Karlsruher Richter bereits 2008 das Abrufen der Daten durch staatliche Stellen erschwert. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache durften sie demnach nur noch bei schweren Straftaten wie Mord und Totschlag, aber auch Kinderpornografie, Urkundenfälschung oder Bestechung genutzt werden. Das illegale Herunterladen von Musik dagegen ist seitdem kein Grund mehr für eine mögliche Nutzung der Daten. (APA/Reuters/red)