EU: Vorratsdaten­speicherung soll neu geprüft werden

1. März 2010, 10:37
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Justizkommissarin Viviane Reding sieht potentielle Einschränkung der Privatsphäre - Deutscher Verfassungsgerichtshof mit "Grundsatzurteil" am Dienstag

In den vergangenen Wochen ist wieder deutlich Bewegung in die Diskussion um die umstrittene Vorratsdatenspeicherung gekommen.  Vor allem die Neubesetzung der EU-Kommission könnte hier nun noch einmal nachhaltige Auswirkungen haben, so lässt die neue Justizkommissarin Viviane Reding in einem aktuellen Spiegel-Interview mit recht kritischen Aussagen zur EU-Richtlinie aufhorchen.

Prüfung

Immerhin kündigt sie darin an, die Vorratsdatenspeicherung noch dieses Jahr auf den "Prüfstand" stellen zu wollen. Dass es dabei nicht nur um Detailfragen geht, verdeutlicht eine weitere Aussage von Reding: Die - zumindest - sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten könne das Grundrecht der BürgerInnen auf Privatsphäre erheblich einschränken, zeigt sich die Justizkommissarin besorgt.

Alternativen

Insofern wolle man prüfen, inwiefern die Vorratsdatenspeicherung überhaupt notwendig sei, oder ob nicht andere, weniger einschneidende Maßnahmen ausreichend seien.  Auch die Länge der vorgeschriebenen Datenspeicherung soll neu geprüft werden. Zusätzlich gelte es herauszufinden, ob die Vorratsdatenspeicherung überhaupt mit der mit Dezember verbindlichen Grundrechtscharta der EU kompatibel ist.

Grundsatzurteil

Mit Spannung wird in dieser Causa derzeit aber auch nach Deutschland geschaut: Soll doch dort am Dienstag der Bundesverfassungsgerichtshof sein Urteil zur Vorratsdatenspeicherung verkünden. Der scheidende Präsident der Behörde, Hans-Jürgen Papier, hebt dabei schon im Vorfeld die Erwartungen an, gegenüber der DPA kündigt er ein "Grundsatzurteil zu der Massenspeicherung von Telefon und E-Mail-Verbindungsdaten" an, das für internationale Beachtung sorgen solle. (red, derStandard.at, 01.03.10)

Wennso Weitergeht...
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Hoffentlich

machen die Deutschen keinen Blödsinn. Ich glaube, je nach dem in welche Richtung die das Steinchen runterrollen lassen, in die Richtung geht die Lawine los.

Freigeist
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die "neue" EU überrascht mich bereits zum 2. mal

erst das nein zu SWIFT und nun ein ernsthaftes überdenken der vorratsdatenspeicherung.

zumindest manche scheinen bürgerrechte ernst zu nehmen und sehen nicht in allen europäern terroristen.

ich freue mich in diesen punkten, einen persönlichen irrtum gegenüber der EU eingestehen zu müssen.

es wäre äusserst erfreulich, wenn die nationalstaaten bis zu einer endgültigen entscheidung der EU die speicherung aussetzen würden.

maruh
10

swift war ne trotzreaktion nichts weiter.

vds wird dann halt geheim kommen. wobei die dank facebook eigentlich gar nicht nötig wäre....

Christoph ************
01

Das stimmt so nicht. Das EP hat nicht erst seit SWIFT eine deutliches Interesse daran, die Privatsphäre der Bürger nicht unnötig einzuschränken, auch nicht im sogenannten "Kampf gegen den Terror".

Es mag schon auch andere Gründe gegeben haben für die Ablehnung des SWIFT Abkommens, aber es passt sich nahtlos in die bisherigen Positionen des Parlaments.

//\\//\\(())(())TT
 
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DANKE!

GevatterTod
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mein Dank an den CCC (D)

die Leute von ChaosComputerClub haben mit viel persönlichem Einsatz und auch Risiko immer wieder auf die Gefahren und Probleme der gesamten IT und nicht nur der Vorratsdatenspeicherung hingewiesen.

Vorratsdatenspeicherung = Verfassungswidrig!
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JA!!!! Abschaffen!

sonst werden homeuser verklagt, weil kriminelle ihr wlan nutzen.

die kriminellen werrden jedoch nicht gefasst.

dazu: klagen der unterhaltungsindustrie, weil es zu "lecks" kommen wird, dass die industrie jemandem 10K eur zahlt um die Protokolle eines Monats zu bekommen.

Michael ....
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Braucht sie nicht, weil sie ganz legal an die daten kommen wird.

Verfolgung schwerer Straftaten, alles > 1 Jahr und somit:

Bei gewerblichen Urheberrechtsvergehen, die mit Haftstrafen von bis zu zwei Jahren bedroht sind, wird es nach Meinung von Rechtsexperten aber sehr wohl eine Auskunftspflicht geben.

http://futurezone.orf.at/stories/1633214/

... und es ist sicher genügend Spielraum vorhanden, was nun gewerbliche Urheberrechtsverletzung ist.

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