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Ein Schwurgericht hatte Honsik im April 2009 wegen zahlreicher Verstöße gegen Paragrafen 3g des Verbotsgesetzes schuldig erkannt. Ihm droht nun ein weiteres Verfahren.

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Auf die publizistischen Ergüsse des Revisionisten anspielend, bemerkte der Richter: "Ich würde mich freuen, Sie hier nicht mehr zu sehen. Schreiben Sie Tagebücher!"

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Wien - "Schreiben Sie Tagebücher. Geben Sie diese niemandem zum Anschauen. Schreiben Sie nix, was herausgeht" , rät Richter Christian Dostal dem Verurteilten. Und zumindest am Montag ging von Gerd Honsik nichts heraus: Er schwieg während der Berufungsverhandlung nach seiner Verurteilung wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung. Und er wurde milde behandelt: Der Berufungssenat des Oberlandesgerichtes reduzierte den Strafrahmen von fünf auf vier Jahre.

Holocaust-Leugner Honsik war 1992 schon einmal wegen seines Buches Freispruch für Hitler? als Wiederbetätiger zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Doch statt die Haftstrafe anzutreten war er nach Spanien geflüchtet, wo er weiter publizierte und in seiner Zeitschrift Halt! unverdrossen weiter nationalsozialistisches Gedankengut verbreitete.

 Honsiks "Befreiungslüge"

Wegen dieser Beiträge war Honik schließlich 2007 aufgrund eines europäischen Haftbefehls festgenommen und nach Verbüßung der ersten Haftstrafe im April 2009 neuerlich in Wien der Prozess gemacht worden. Auch während dieser Verhandlung hatte Honsik immer wieder versucht, die Waffen-SS als "ritterliche" , "ehrenhafte" Organisation darzustellen oder die "Befreiungslüge" zu belegen.

Das darauf folgende Urteil von fünf Jahren Haft ist nun vom Berufungssenat als "zu viel" eingestuft worden - der Vorsitzende Richter Dostal meinte abschließend: "Sie haben sich Ihr ganzes Leben mit diesen Dingen beschäftigt. Ob Sie damit Ihre Lebensqualität verbessert haben, weiß ich nicht. Ich würde mich freuen, Sie hier nicht mehr zu sehen."

Diese Vorfreude könnte nun allerdings von der Wiener Staatsanwaltschaft getrübt werden. Denn nach dem Urteil in erster Instanz hatte nicht nur Honsik Berufung angemeldet - sondern auch Staatsanwalt Stefan Apostol, dem bereits das Urteil von fünf Jahren als zu milde erschien.

Jetzt, nachdem das Urteil sogar abgemildert wurde, könnte die Staatsanwaltschaft Wien allerdings noch einmal gegen den 68-Jährigen vorgehen. Denn Honsik hatte in Spanien nicht nur seine Halt!-Postille publiziert, sondern auch noch zwei einschlägige Bücher veröffentlicht. Und diese beiden Werke waren im Zuge der erstinstanzlichen Verhandlung vomVerfahren ausgegliedert worden. Jetzt liege es an Staatsanwalt Apostol, ob Honsik wegen dieser beiden Publikationen noch einmal angeklagt wird, betätigte Staatsanwaltssprecher Gerhard Jarosch Montagnachmittag im Standard-Gespräch.

Und nicht nur das: Offen ist derzeit auch noch, ob gegen Herbert Schaller, der Honisk im ersten Rechtsgang verteidigt hatte, Anklage erhoben wird. Denn Schaller hatte während des Prozesses erklärt: "Feine und anständige Ausländer" hätten als Erste die Existenz der Gaskammern bezweifelt. Darauf hatte der vorsitzende Richter Andreas Böhm gefragt: "Herr Verteidiger, leugnen Sie jetzt schon wieder die Existenz der Gaskammern?" Schaller hatte zwar geantwortet, dass er "gar nichts" leugne, aber: "Wahrheit muss Wahrheit bleiben." Daraufhin hatte Böhm protokollieren lassen: "Festgehalten wird, dass der Verteidiger die Existenz der Gaskammern bezweifelt oder Personen zitiert, welche die Existenz der Gaskammern bezweifeln."

Schon davor hatte Schaller Richter Böhm aufgefordert, er möge Honsik erlauben "nachzuweisen" , dass 1945 "dem deutschen Volk keine Befreiung zuteil wurde, sondern ihm ein Völkermord zuteil wurde" . Und nicht nur das: Schaller hatte auch nachweisen wollen, dass "Hitler nicht der Motor des Holocausts war" . Oder dass die in Auschwitz gezeigte Gaskammer "eine Attrappe" sei. Oder "dass es die Verbrechen des Antifaschismus tatsächlich gegeben hat" .

Ob es allerdings zu einem Prozess gegen Schaller kommen wird, ist nicht zuletzt auch eine biologische Frage. Am Montag ist der 87-Jährige Ex-Anwalt nicht mehr als Verteidiger Honsiks in Erscheinung getreten - dem Vernehmen nach aus gesundheitlichen Gründen. (Roman David-Freihsl, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 01.03.2010)