Straßburg/Brüssel - Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat am Donnerstag eine Anhörung zu einer Klage gegen das in Österreich geltende Verbot der Homo-Ehe stattgefunden. In dem Fall gehrt es um zwei in Wien lebende Österreicher, die im September 2002 vor dem Standesamt heiraten wollten.

Dem Antrag des homosexuellen Paares wurde von seiten des Magistrates Wien nicht stattgegeben, mit der Begründung, dass Ehen nur zwischen Personen unterschiedlichen Geschlechts geschlossen werden könnten. Die beiden Männer - Jahrgang 1962 und 1960 - fochten darauf die Entscheidung vor dem Wiener Bürgermeister und letztlich vor dem Verfassungsgericht an. Sie argumentierten, dass sich der Begriff der Ehe gewandelt habe, und dass das Zeugen und Aufziehen von Kindern kein bestimmender Faktor mehr dafür seien. Die Berufungen waren nicht erfolgreich.

Diskriminierung und finanzielle Nachteile

Das homosexuelle Paar beruft sich in dem Verfahren vor dem EMRG auf Artikel 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Eheschließung). Beide Männer machen außerdem geltend, dass sie aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert würden, da sie (nach Rechtslage zur Zeit der Beschwerde, also vor Einführung der eingetragenen Partnerschaft für Homosexuelle, Anm.) keine andere Möglichkeit hätten, ihre Beziehung zu legalisieren. Im Vergleich zu heterosexuellen Paaren hätten sie außerdem finanzielle Nachteile in Kauf zu nehmen. (APA)