Verhör wegen "Schwarz-Surfens" in offenem WLAN

24. Februar 2010, 14:37

Einem Bayern droht eine Geldstrafe, weil er über ein unverschlüsseltes, fremdes Netzwerk surfte

Wer ein unverschlüsseltes WLAN entdeckt und darüber kostenlos im Web surft, könnte eine böse Überraschung erleben. Denn offenbar kommt es mittlerweile öfter vor, dass das "Schwarz-Surfen" ein rechtliches Nachspiel hat. In Deutschland hat das Amtsgericht Traunstein eine Hausdurchsuchung angeordnet und das Netbook eines Mannes beschlagnahmt, der zuvor ein frei zugängliches WLAN genutzt hatte, berichtet Anwalt Jens Ferner in seinem Blog.

Netbook beschlagnahmt

Der Mann habe sich von seinem Auto aus mit seinem Netbook in ein unverschlüsseltes WLAN eingewählt. Zwei Polizisten hätten den Vorgang beobachtet und den Mann gefragt, was er macht. Der User habe wahrheitsgemäß geantwortet, was die Polizisten veranlasst habe seine Personalien aufzunehmen. Etwa einen Monat später habe er eine Vorladung der Polizei erhalten. Bei der Vernehmung habe er jedoch nichts ausgesagt, weshalb eine Hausdurchsuchung und die Beschlagnahmung des Netbooks angeordnet worden seien.

"Sozialadäquate Verhaltensweisen kriminalisiert"

In welches WLAN sich der Betroffene eingewählt hatte, sei zum Zeitpunkt der Durchsuchung noch nicht festgestanden. Ob der Zugriff also überhaupt gegen den Willen des Betreibers stattgefunden habe, ist unbekannt. "Dies zeigt schon deutlich, dass das Schwarz-Surfen zunehmend von Behörden auch ohne Veranlassung durch die Berechtigten verfolgt wird. Gerade vor dem Hintergrund, dass es ja viele Menschen gibt, die ihr WLAN bewusst offen lassen damit andere es nutzen, werden hier in kritikwürdiger Weise sozialadäquate Verhaltensweisen kriminalisiert", heißt es in dem Blog-Eintrag.

Fälle häufen sich

Die Ermittler berufen sich laut Golem auf Paragraf 89 des deutschen Telekommunikationsgesetzes, wonach der Missbrauch von Telekommunikations-Anlagen unter Strafe steht. Der Strafbestand des "Schwarz-Surfens" existiere laut Jens Ferner in dieser Form gar nicht. Es sei allerdings zu beobachten, dass derartige Fälle immer öfter vorkommen. 2007 war ein Altenpfleger in einem ähnlichen Fall zu einer Geldstrafe verurteilt worden. (red)

 

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 236
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Vorratsdatenspeicherung = Verfassungswidrig!
24
26.2.2010, 18:47
wer sein wlan nicht absichert...

ist selber schuld.

einerseits kann man nicht wissen, ob ein offenes wlan ein hotspot ist, oder nicht, andererseits verbinden die geräte in der regel automatisch zu offenen wlans.

wer sein wlan offen hat, ist selbst schuld!
bzw: wer wlan hat, ist selbst schuld -> das gute alte kabel wird IMMER sicherer und schneller sein, als wlan.
wer sich nicht mal zum klo gehen von facebook und co trennen kann, sollte sein leben überdenken.

zippy
01
27.2.2010, 23:04

Ich hab meines immer offen, wenn es in Betrieb ist. Wo liegt das Problem?

Vorratsdatenspeicherung = Verfassungswidrig!
13
28.2.2010, 00:03
wo das problem ist?

1) es ist in österreich nicht verboten zu einem (offenen) wlan zu verbinden und über dieses zu surfen.
Wenn man verbindet und nichts einstellen muss, kann ein wlan als FREIER HOTSPOT angesehen werden.
Solange man kein sicherheitssystem umgehen muss, um ins internet zu kommen, ist das fremdsurfen ebenfalls nicht verboten.
(es werden einige etwas anderes behaupten - dies ist jedoch wunschdenken)

2) Sie haften für alles, was über ihre internetverbindung passiert.

Wenn ich jetzt über ihren internetanschluss kinderpornos laden würde, dabei unvorsichtig vorgehen würde und die behörden meine... ach sorry IHRE IP-Adresse bekommen, werden SIE für meine Verbrechen geradestehen müssen.

wollen Sie das wirklich?

will-alles.at
00
18.3.2010, 09:47


Darf ich um Quellenangabe zu Ihrer unter Punkt 2) angeführten Behauptung ersuchen?

Danke!

Schlappstruller
00
28.3.2010, 06:13
heise.de lesen

und du brauchst nicht mehr nach Quellen fragen.
Es ist richtig dass durchweg alle deutschen Gerichte ( und i.d.regen folgen die Ö-Gerichte diesen kranken Entscheidungen deutscher Gerichte ) die so genannte Mitstörerhaftung anwenden. Entweder du sagst wer´s war, oder du bist dran.

In Frankfurt war der WLAN-Owner nachweislich im Urlaub. Interessierte aber die Richtersau nicht.

Unsere Rechtssysteme kacken ab !!

system1
00
da bin ich aber gespannt....

seit wann bin ich für irgendeine (meine?) IP adresse verantwortlich? habe ich einen pc-führerschein gemacht der mich als einzigen besitzer ausweist? ich denke nicht, jeder kann meinen pc nutzen. das ist wohl nicht verboten.

zippy
00

Na, darauf bin ich wirklich neugierig.

itzibitzistriezi
00

wo wohnen sie ? bitte um genaue adresse ..

wie heisst ihr wlan ?

Peter Pichler
 
22
28.2.2010, 14:21
Das stimmt nicht....

... man kann nicht wegen Kinderpornographie verurteilt werden, wenn es Dritten gelingt meinen Internet-Anschluss zu nutzen...

Schuld muss bei uns noch bewiesen werden... (man kann dadurch in ein Ermittlungsverfahren involviert werden, was auch unangenehm ist... was aber sowieso immer passieren kann).

A. E. Neumann
00

Ja, es stimmt - Schuld muss bewiesen werden. Es wird schon so sein, dass Sie am Ende vom Gericht für unschuldig befunden werden. Am Weg dorthin aber hat die Polizei ihr Equipment beschlagnahmt und durchschnüffelt und Sie wurden angeklagt und mussten einen Anwalt zur Verteidigung engagieren.

So viel ist mir das Angebot, einen anderen über meinen Anschluss gratis surfen zu lassen, nicht wert. Denn den Typen findet man vielleicht gar nicht und ich hatte durch ihn nur Scherereien.

Vorratsdatenspeicherung = Verfassungswidrig!
10
28.2.2010, 14:49
die schuld ist bewiesen...

da sobald die behörden an die serverlogfiles der kipo-seite kommen, steht IHRE ip adresse in den logfiles!

wieder: es kommt eig. nicht vor, dass serverbetreiber = kipo domain inhaber ist.

es zu beweisen, dass jemand fremdgesurft hat, ist mit normalen home geräten, wie netgear, linksys usw nicht möglich.

viel spaß...

Peter Pichler
 
00
11.3.2010, 16:37
Stellen Sie sich mal vor...

... ich würde keinen offenen W-LAN Router betreiben, und jemand würde meine Computer-Infrastruktur benutzen, um etwas illegales zu machen...

...., dann hätte ich ein Beweis-Problem...

... mit einem offenen W-LAN Router ist es keine Schwierigkeit zu belegen, dass eine Anfrage mit meiner IP-Adresse kein Beweis dafür ist, dass ich die entsprechende Abfrage getätigt habe....

... so einfach ist das...

»Pythagoras«
00

es ist seltsam, dass es in diesem fall zu einer beweislastumkehr kommen soll (nämlich dass der/die beschuldigte nachweisen soll dass jemand anderer die leitung genutzt hat). worauf beruht das?

di`Luca
00
es gibt ausser der ip auch eine computerkennung oder?

nur die ip allein ist zu wenig

Mathias
 
00
naja

ob da die MAC Adresse mitprotokolliert wird wage ich zu bezweifeln. Was protokolliert der Heimrouter denn alles? Wo speichert er das ab? Oder ist das nur auf "senden und empfangen" gestellt ;-)

di`Luca
00
zumindest hätte man eine argumentation

dass man einem den gegenbeweis erst bringen muss, obs das verbotene material auch tatsächlich auf dem eigenen computer abgespeichert wurde.

im umkehrschluss kann man ja den besagten computer nach diesen daten scannen lassen denn eine festplatte "vergisst nie".

Metusalem
 
01
fuer solche Faelle....

gibt es in Deutschland die sogenannte "freie Beweiswuerdigung" des Richters. Damit der groesste Depp richten kann.

Vorratsdatenspeicherung = Verfassungswidrig!
00
Bei geschlossenen netzen könnte es eine erkennung geben.

Nicht oder nur mangelhaft gesicherten wlans sind als hotspot anzusehen.
==> der betreiber haftet.
auch wenn betreiber = privatperson.


beim eindringen in ein geschlossenes wlan, ist das ganze eine andere sache.

Hier kann auch zb. der Useragent, sowie die protokolle des Opfer-gerätes hinzugezogen werden.

Wenn ich jetzt mein Opfer jedoch in Probleme bringen will und mich ein bisschen auskenne, kann ich die identifikation des Opfers 1:1 kopieren und dann zb. Kinderpornos laden.

wenn ich dabei "unvorsichtig" bin und mich "erwischen lasse", hat mein opfer pech, da ich ihn 1:1 kopiert hab und eine mögliche "computererkennung" nichts bringt.

Wlan ist unsicher, langsam und auch vermutlich gesundheitsschädlich.
==> nimm das kabel!

RS69
 
60
27.2.2010, 07:51

Kabel ist nicht immer sicherer.

Ein gtu gesichertes WLAN ist jedenfalls weniger anfällig als ein ungeschützter PC direkt am Telekabel.

Beim WLAN haben sie in der Regel auch nur mit Gelegenheitssurfern - die um's Eck sitzen müssen - zu tun; Kabelseitig mit jedem Hacker weltweit.

Schlappstruller
00
28.3.2010, 06:18
RS 69

Dieser Beitrag ist Müll

Eine Kreatur
02
28.2.2010, 13:02
ich will ihnen nicht zu nahe treten, aber ich mache mir ernsthaft sorgen um sie

sie wissen schon, was das internet ist?

und sie wissen schon, dass sie sich mit "dem internet" verbinden, egal ob sie lokal mit kabel oder mit wlan einsteigen?

ob sie zu ihrem router über wlan oder mit kabel in verbindung stehen, die "hacker weltweit" haben sie bei beiden am hals ..

die kabelverbindung hat den vorteil, dass sie eine direkte leitung zu ihrem router haben - der ja auch mit direkten leitungen zu anderen verbunden ist - wobei beim wlan mit allen teilnehmerInnen in einem bestimmten umkreis kontakt aufgenommen werden kann ..

es ist unwahrscheinlich, dass wer in ihre wohnung eindringt und ihr kabel zum router manipuliert .. aber jedeR mit fähigkeiten und kenntnissen in der nähe ihrer wohnung kann ins wlan eindringen ..

RS69
 
10
28.2.2010, 13:12

Genau das schreibe ich ja. Der WLAN Teil ist nur sehr lokalen angriffen ausgesetzt, Kabelseitig kann global jeder hin angreifen.

Weniger PRofis machen sich die Mühe in meine Gegend zu kommen, um in mein WLAN einzusteigen. Um über's Kabel anzugreifen braucht man nicht vonm Schreibtisch aufzustehen.

Sicherheit bietet nicht der Verzicht auf das WLAN sondern ein gut umgesetztes Sicherheitskonzept. Beim WLAN ist das zumindest eine gute Verschlüsselung, beim Kabel mehr, inklusive Firewall etc.

goatz
 
00

es tut mir leid ihnen sagen zu müssen das sie da etwas nicht verstanden haben in diesem ganzen prinzip, glauben sie ernsthaft ein hacker kann nicht über ihren router der ja eigentlich im i-net ist auf ihren rechner der übers wlan angeschlossen ist??

Ich habe auch W-LAN aber ich würd mal sagen auf maximaler sicherheitsstufe wie mac basierend (muss ich direkt freischalten) langer sicherheitsschlüssel und für die normalos eine unsichtbare SID.

RS69
 
00

Möglicher weise haben Sie mien Posting nicht verstanden:

Ich schreibe, das WLAN nicht unsichererist als Kabel - Relevant ist, wie gut abgesichert Ihr Netzwerk ist, nicht ob Kabel oder Funk.

Direkt auf's WLAN können Sie nur aus der Nähe zugreifen (vbeschränkte Reichweite), über's Kabel sind sie überall hin verbunden.

DH - WLAN-seitig müssen Sie gegen lokale Angriffe absichern. Kabelseitig gegen mehr.

Genau wie SIe schreiben - die Gefahr ist in den Sicherheitslücken durch unkundige Nutzer, nicht durch die Technologie.

goatz
 
00
Tut mir Leid is kapierens immer noch nicht,

mit W-LAN kommt ein unsicherheitsfaktor dazu, wie soll ich ihnen das am besten erklären.

sehn sie mal her, ihr Router auf dem W-Lan läuft ist auch mit kabel an der jeweiligen telefondose verbunden damit dieser ins Internet kann, dieser router der ja über W-LAN verfügt strahlt für alle in der umgebung signale aus die sie dann als WLAN benutzen können (bzw. andere ausnutzen), bei einem normalen router der nur über kabelverbindung verfügt ist eine direkte verbindung zum PC also kann keiner überfunk in ihr netzwerk.

Übers Inet kann sich jeder hacker in ihren WLAN router der mit kabel angeschlossen is reinhacken sowie bei einem Kabelrouter. Ergo: WLAN hat einen zusätzlich unsicherheitsfaktor zu kabel.

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