Kasernierung

Kein Mittel gegen "Schlepperindustrie"

22. Februar 2010 19:36

Anwesenheitspflicht für Asylwerber wäre laut Experten nutzlos

Wien - Es gelte, der "Schlepperindustrie" Einhalt zu bieten. So begründet Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) ihre Forderung nach einer Aufenthaltspflicht für Asylwerber während des Aufnahmeverfahrens, die sie auch nach dem Scheitern des Eberauer Erstaufahmezentrumsprojekts aufrechterhält. Asylexperten hingegen verstehen nicht, wie die geplante Flüchtlingskasernierung zu besserem Zugriff auf kriminelle Schleuser führen soll.

Im Ministerium präzisiert ein Fekter-Sprecher die Notwendigkeit des Kasernierungsplanes unter Hinweis auf einen konkreten Fall: Von 64 kurdischen Flüchtlingen, die Anfang Jänner 2010 in einem türkischen Pkw aufgegriffen worden sind, hätten 58 einen Asylantrag gestellt - und seien tags darauf aus der Erstaufnahmestelle wieder verschwunden: "Der Asylantrag hat ihnen die nötige Bewegungsfreiheit zum Untertauchen beschafft." Mit Anwesenheitspflicht wäre das nicht möglich gewesen.

Mit Anwesenheitspflicht wären die Kurden "eben ein paar Tage oder Wochen später abgetaucht", meint dazu Herbert Langthaler von der österreichischen Asylkoordination. Überhaupt: "Unter den EU-weit herrschenden gesetzlichen Bedingungen - keine Visa, keine legalen Einwanderungsmöglichkeiten - schaffen es Flüchtlinge praktisch nicht mehr ohne Schlepper nach Europa."

Abschottung hilft nicht

Wer also dem Schlepperwesen als Ganzes den Kampf ansage, sage den Flüchtlingsbewegungen, wie sie heutzutage seien, den Kampf an, erklärt Karl Kopp, Europareferent der deutschen NGO pro asyl. "Im Grunde fördert die sich abschottende EU, die Schlepperei, die sich natürlich überall korruptionsanfälliger Personen bedient."

Trotzdem müsse zwischen Schleppern, die sich ihren Kunden gegenüber relativ vertragstreu verhalten und jenen, die die Flüchtlinge unter sklavenähnlichen Bedingungen nach Europa bringen, unterschieden werden. Laut Kopp werden etwa die Fluchtrouten aus Afghanistan "reisebüroähnlich" betrieben. Um rund 5000 Euro schafften die Schlepper die Flüchtlinge von Hand zu Hand.

Ganz anders sei der Umgang der Schlepper auf den Routen aus Indien und Nepal sowie aus Afrika: Hier gebe es Berichte von Folterungen, von Zwang zu Prostitution und kriminellen Handlungen.

Fest steht, dass sich Flüchtlinge, die sich schleppen lassen, nicht strafbar machen. Die unter dem Eindruck der Judenverfolgung 1951 verkündete Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) stellt in Artikel 31 die "unrechtmäßige Einreise" explizit straffrei. Einzige Bedingung: Der Betreffende muss sich "unverzüglich bei den Behörden melden". Die GFK gilt auch in Österreich.

Die Tätigkeit der Schlepper wiederum - sowie jene ihrer Helfer - wird in der EU zunehmend kriminalisiert. Sogar Taxifahrer, die Flüchtlinge über offene Grenzen - etwa von Polen nach Deutschland - gefahren haben, wurden bereits einschlägig verurteilt. (Irene Brickner/DER STANDARD-Printausgabe, 23.2.2010)

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10 Postings
Onkel Tom
23.02.2010 17:26

Die Logik von Herrn Kopp ist atemberaubend - analog schafft jede Norm erst ihre mögliche Übertretung: wäre es nicht verboten z.B. Banken zu überfallen, müsste niemand als Bankräuber belangt werden...

Helmut-S
23.02.2010 17:15
Häh?

Ich versteh den Satz nicht:

"Unter den EU-weit herrschenden gesetzlichen Bedingungen - keine Visa, keine legalen Einwanderungsmöglichkeiten - schaffen es Flüchtlinge praktisch nicht mehr ohne Schlepper nach Europa."

Jemand mit Asylanspruch braucht doch kein Visa und kann bei der Grenzkontrolle um Asyl ansuchen - oder irre ich da?

Vierter Mann
23.02.2010 10:26

Eine andere Expertin schrieb kürzlich im Standard dau: "Die Folge wird unter anderem sein, dass die Zahl der Asylwerber stark sinkt: niemand flüchtet an einen Ort, wo er oder sie als Willkommensgruß eingesperrt wird."
Demnach wäre die Anwesenheitspflicht sehr wohl ein geeignetes Mittel, um Schlepperaktivitäten einzubremsen.
Wie bei jedem Thema gehen die Expertenmeinungen ausseinander.

Hubert Ungeist
23.02.2010 15:20
Das halte ich für ein Gerücht..

unsere Standardposter schreiben ja immer wie xenophop und asylfeindlich die Österreicher sind, und wie schlecht die Österreicher für Asylwerber sorgen (Keine Arbeitserlaubnis, nur Grundversorgung + 40 Euro Taschengeld) - wir sind also faschistisch. Das scheint aber niemanden abzuhalten.

Jambala Magdalena
23.02.2010 09:33

Man kann sehr wohl legal nach Österreich kommen, entweder als Schlüsselkraft oder vorübergehend als Gastarbeiter. Mehr bietet Österreich derzeit eben nicht. Und wir brauchen keinen einzigen Asylwerber aufnehmen, weil wir von Schengenstaaten umgeben sind. Das ist einmal Tatsache. Aber das ist noch lange kein Grund, illegal einzureisen. Es wird sich jetzt zeigen, ob die Asyllobby mitsamt den Schlepperbanden, die offenbar pro Person 5000 Euro steuerfrei kassieren, wieder die Oberhand gewinnen.

prinzgemahl
23.02.2010 17:00

na geh, was sie nicht sagen. wir brauchen keine asylwerber aufnehmen ... die dublin verordnung besagt, dass jenes land in der eu zuständig ist, in dem zum ersten mal um asyl angesucht wurde. sie verwechseln das mit der liste der sicheren drittstaaten - sorry.

im fall, der im artikel beschrieben ist, wäre also sehr wohl österreich zuständig für diejenigen, die hier zum ersten mal um asyl angesucht haben.

und gerade der fall zeigt, wie undurchdacht diese bestimmungen alle sind.

Der Ätzer
23.02.2010 06:59
Weil eine Kasernierung wirksam wäre, wird das von Gutmenschen bekämpft, weil die Schlepper christlich sind?

Nein, weil Geld mit den Scheinasylanten verdient wird.

Wenn von 64 Aufgegriffenen 58 untertauchen, ohne Einkommen, dann ist Einbruch, Diebstahl, etc. anzunehmen.

Einzig die Opfer verdienen Mitleid.

ma-cher
 
23.02.2010 11:00
Freut mich,

dass Sie einen so klaren Begriff von Opfer haben. Da muss man endlich nicht mehr differenzieren, gell?

hansimglueck3
22.02.2010 23:34
die

GFK gilt aber auch in den ländern von denen die "flüchtlinge" nach österreich einreisen.. gilt das als unverzüglich bei den behörden melden wenn sie bereits durch 5 länder geschleppt wurden?

torch
 
22.02.2010 20:54
Die Tätigkeit der Schlepper wiederum - sowie jene ihrer Helfer - wird in der EU zunehmend kriminalisiert. Sogar Taxifahrer, die Flüchtlinge über offene Grenzen - etwa von Polen nach Deutschland - gefahren haben, wurden bereits einschlägig verurteilt.

Sogar Taxifahrer, die Flüchtlinge über offene Grenzen ... gefahren haben, wurden bereits einschlägig verurteilt.

Na so was passt nicht in das Weltbild der Frau Brickner, dass es rechtsstaatliche Regelungen gibt und die auch einzuhalten sind.

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