Lockerbie-Attentäter

Opposition nennt Freilassung "schwerwiegendes Fehlurteil"

21. Februar 2010 13:25

Sechs Monate nach Begnadigung wird Freilassung in Schottland zunehmend bereut Forderung nach Offenlegung aller medizinischen Gutachten über al-Megrahi

London/Edinburgh - Sechs Monate nach der Begnadigung des todkranken Lockerbie-Attentäters wird seine Freilassung in Schottland zunehmend bereut. Schottische Oppositionspolitiker fordern von der Regierung, alle medizinischen Gutachten offenzulegen. Sie wollen wissen, auf Grundlage welcher Erkenntnisse die Regierung Abdel Basset al-Megrahi im vergangenen August freigelassen hatte. "Nach sechs Monaten macht Schottland der Anblick der Rückkehr eines 'Helden' nach Tripolis noch immer krank", sagte der Chef des schottischen Justizausschusses, Bill Aitken, am Sonntag.

Ärzte hatten Al-Megrahi damals attestiert, er habe nur noch drei Monate zu leben. Noch am Tag der vorzeitigen Freilassung wurde der Libyer in seine Heimat ausgeflogen. Britische Medien berichteten in den vergangenen Tagen, der Zustand des krebskranken 57-Jährigen habe sich nach einer Chemo-Therapie verschlechtert, er sei aber am Leben. Al-Megrahi hat demnach das Krankenhaus vor mehreren Wochen verlassen und lebt derzeit bei seiner Familie in einer Luxusvilla in Libyen.

Die Oppositionspolitiker verlangen nun eine Veröffentlichung aller Details, welche die Regierung zu einer Begnadigung bewogen hat. Justizminister Kenny MacAskill hatte die Prognose der verbleibenden Lebenszeit des krebskranken 57-Jährigen in den Mittelpunkt seiner Entscheidung gerückt. Zuvor hatte Tripolis mit dem Ende von Öl- und Handelslieferungen gedroht, sollte Al-Megrahi im Gefängnis sterben.

"Schwerwiegendes Fehlurteil"

Die Freilassung Al-Megrahis sei ein "schwerwiegendes Fehlurteil" gewesen, sagte der schottische Labour-Chef Iain Gray. "Sechs Monate später ist auch klar, dass es ein völlig stümperhafter Vorgang war." Der Justizminister hätte angesichts der Schwere der Tat ein zweites medizinisches Gutachten einfordern müssen, sagte Gray. Die Opposition zitiert nun Ärzte, nach denen die Dauer einer unheilbaren Krebserkrankung in diesem Stadium gar nicht vorausgesagt werden kann.

Das Justizministerium wies die Beschuldigungen zurück. Das Gutachten des Gesundheitsdirektors der schottischen Justizanstalten sei auf der Internetseite des Ministeriums zugänglich, sagte eine Sprecherin. Dieses Gutachten, das MacAskill für seine Entscheidung zitierte, enthält aber keine Hinweise verschiedener Berater und Spezialisten, die Al-Megrahis Gesundheitszustand bewerteten. Laut "Daily Telegraph" hat Libyen das medizinische Gutachten bezahlt. In Schottland können Gefangene aus Mitgefühl freigelassen werden, wenn sie weniger als drei Monate zu leben haben.

Bei dem Anschlag auf eine Maschine der US-Fluglinie PanAm über dem schottischen Ort Lockerbie im Dezember 1988 waren 270 Menschen ums Leben gekommen. Al-Megrahi wurde 2001 für die Tat zu lebenslanger Haft verurteilt. Er selbst hatte seine Schuld stets bestritten. (APA)

zimbo
 
22.02.2010 11:17
Schwere der Tat ein zweites medizinisches Gutachten ?

Agesehen, dass er, wie einige beim Prozess anwesenden Juristen sagten, unschuldig sei, ist doch eher ein Öldeal gewesen.

Brücke
21.02.2010 14:05

M.E. wurde Al-Megrahi freigelassen ,
weil das Urteil gegen Al-Megrahi ein politisches Urteil war und gegen Al-Megrahi nie ausreichend Beweise vorgelegt wurden .

saratoga
22.02.2010 19:08
Richtig!

Al-Megrahi , war nach allen schon damals vorliegenden Fakten unschuldig. Es gibt da zuviele falsche Dinge, die eher nach einer CIA Operation aussieht. Man muss immer sehen, wer von sowas profitiert.

Fritz Wunderlich
22.02.2010 08:36

nein, nicht deshalb

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.