Gesetz macht Asylwerber zu Illegalen

19. Februar 2010, 18:47
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    foto: privat

    Auf der Rückseite von Asylverfahrenskarten ist die neue Gebietsbeschränkung vermerkt

Wegweisungen nehmen auf neue Gebietsbeschränkung keine Rücksicht

Traiskirchen/Wien - Für den ehrenamtlichen Obdachlosenhelfer Klaus Steiner war es eine aufreibende Nacht. „Vor einer Woche um 22 Uhr sind plötzlich zwölf junge Männer vor der Tür unserer Organisation in Wien gestanden. Deutsch haben sie nicht verstanden - aber sie haben mir nur ihre weißen Asyl-Verfahrenskarten sowie kopierte Zettel gezeigt."

Nach einigem Französischradebrechen - zwei der Hereingeschneiten waren aus einem nordafrikanischen Staat - stellte sich heraus, dass diese aus der Erstaufnahmestelle Traiskirchen weggewiesen worden waren: ganz offiziell, per Betretungsverbot laut Paragraf 56 Sicherheitspolizeigesetz. Damit standen die Männer ohne Unterkunft und Versorgung da.
Nach einem neuen Dach über den Kopf hätten sie von Rechts wegen eigentlich im Bezirk Baden suchen müssen - war doch auf der Rückseite ihrer Asylwerberkarten kurz und bürokratisch: „Aufenthalt auf Gebiet Bezirk Baden beschränkt" vermerkt. So wie es die im Jänner in Kraft getretene Gebietsbeschränkung für Asylwerber im Aufnahmeverfahren vorsieht. Nur, dass es im Bezirk Baden eben keine geeigneten Obdachloseneinrichtungen gibt. Also hatte ein mitdenkender Mensch aus dem Traiskirchener Lagerbereich den Männern Zettel mit möglichen Unterkunftsadressen in Wien ausgehändigt. Doch widerrechtliches Verlassen des Bezirks kann Sanktionen bis hin zur Schubhaft zur Folge haben.

Obdachlosenhelfer Steiner gelang es nur mit Mühe, die „Ex-Traiskirchener" in Wiener Notschlafstellen unterzubringen. Das wiederum „mit der Befürchtung im Nacken, dass wir bei Ungesetzlichem mitmachen".

Hier beruhigt Innenministeriumssprecher Rudolf Gollia: „Wer in der Erstaufnahmestelle mit einem Betretungsverbot belegt worden ist, muss die Gebietsbeschränkung nicht mehr einhalten. Er muss sich vielmehr eine neue Meldeadresse suchen, sonst wird sein Asylverfahren eingestellt."
Der Wiener Anwalt und Asylrechtsexperte Georg Bürstmayr sieht das anders: „Das Betretungsverbot gilt nur für die Erstaufnahmestelle. Das heißt noch lange nicht, dass man den Bezirk straffrei verlassen darf." Vielmehr - so Bürstmayr - zeige sich am Beispiel der zwölf Gestrandeten, „dass wir beim Thema Asyl derzeit die Entrechtlichung eines Rechtsbereichs miterleben. Einfacher gesagt: Die linke Hand weiß nicht mehr, was die rechte tut."

Gollia meint hingegen: Wer aus der Erstaufnahmestelle gewiesen werde, habe sich „eindeutig nicht an die Regeln gehalten". Was mit solchen Personen passiert, „kann nicht das primäre Problem des Innenministeriums sein".

Die beiden Nordafrikaner waren nach einer Auseinandersetzung ohne Verletzte oder Sachschaden verbannt wurden. Von den zwölf Männern ist inzwischen übrigens kein Einziger mehr in Wien auffindbar. Sie sind untergetaucht, leben jetzt also vielleicht illegalisiert im Land. (Irene Brickner/DER STANDARD, Printausgabe, 20./21.2.2010)

Kommentar posten
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KlassenfeindIn
11
22.2.2010, 16:20

Die SPÖ wird ihren Widerstand gegen die Anwesenheitspflicht früher doer später aufgeben müssen, wenn sich Fälle wie der obige häufen.

system1
00
22.2.2010, 10:00
das grundproblem ist

dass bei uns irgendwelche leute irgendwelche regeln (gesetze) aufstellen ohne die praxis zu bedenken. regeln können nur sinnvoll sein, wenn sie auch praktisch umgesetzt werden können. unseere beamtenhorden verursachen somit steuergeldverschwendung hoch drei!!! das beste beispiel ist das oben genannte, auch im wirtschaftsrecht gibts sowas ohne ende..... an der kompetenz unserer staatsvertreter ist in letzter zeit vermehrt zu zweifeln....

minus maius
46
21.2.2010, 11:17

Die Richtlinie soll die Genfer Konvention sein. Diese ist nach wie vor anwendbar, und jeder, der da nicht reinfällt, ist auszuweisen. Wir befinden uns in einer Zeit der Rekordarbeitslosigkeit - mir ist es völlig unverständlich, wie sich momentan Leute für Wirtschaftsflüchtlinge à la Zogaj stark machen können. Politisch nachweislich Verfolgten soll man helfen, die Restlichen sollen bitte dort bleiben, wo sie hergekommen sind.

friedrich orter :: live aus der bombe
00
22.2.2010, 14:17
"...die Restlichen sollen bitte dort bleiben, wo sie hergekommen sind...."

also im bezirk baden?

o_lok
20
22.2.2010, 09:43

das kann ich ihnen erklären:
ich hätte kein Problem damit gehabt, wenn bei einer Familie, wie zB den Zogajs, nach, sagen wir, einem Jahr festgestellt wird, dass es kein Recht auf Asyl gibt u die Familiezurückgeschickt wird.
ok.
aber, wenn eine derartige Entscheidung nach so vielen Jahren ergeht, dann stimmt etwas nicht. und nein, dass sich die Verfahren so lange hinziehen, ist nicht ausschließl Schuld der Asylwerber, sondern primär des Gesetzgebers, der es nicht schafft ein Gesetz zu schaffen, das (nicht zuletzt für die eigenen Behörden) verständlich u exekutierbar ist.

o_lok
10
23.2.2010, 20:26

womit wir erst recht wieder beim Punkt sind, dass der Gesetzgeber es nicht schafft ein durchsetzbares Gesetz zu schaffen. ich kann den Zogajs nicht den Vorwurf machen, dass sie's immer wieder auf's Neue versuchen, wenn das Gesetz dierart eklatante Lücken hat. denke, sie würden's auch versuchen (od kommt jetzt die Antwort: nein, ich hätte die Entscheidung sofort akzpetiert?!)

zur Selbstmordgefährdung: es gibt unabhängige Gutachten, die das belegen. od glauben den Gutachtern nur, wenn sie traumatisierte Asylwerber als nicht traumatisiert einstufen?

blackhawk
03
23.2.2010, 17:36

Die Zogajs wurden nach kürzer Zeit als 1 Jahr darüber informiert, dass sie nach Hause müssen - Ergebnis: weiterer Antrag, weiterer Antrag, weiterer Antrag, weiterer Antrag, weiterer Antrag, weiterer Antrag,...
Das geht bereits seit Jahren; auf jede Ablehnung folgt ein weiterer -leicht geänderter- Antrag; aktuell sollen Mutter+Tochter ja krank, selbstmordgefährdet, oder ähnliches sein; es gab/gibt ja schon wieder einen Antrag.....

Samhain
11
21.2.2010, 21:53

Und was hat das jetzt mit diesem Fall zu tun? Bleiben Sie beim Thema.

momodeluxe
00
21.2.2010, 09:13

welche regeln beschreiben denn, daß eine "Auseinandersetzung ohne Verletzte oder Sachschaden" zur abschiebung führt?

H. Kienhammer
02
21.2.2010, 13:17
Es geht nicht um Abschiebung sondern um Wegweisung.

Bei letzterer Muss man nicht darauf warten, bis es ein paar Tote oder Verletzte gibt, sondern sie wird prophylaktisch ausgesprochen, wenn das Verhalten des Aggressiven darauf schließen lässt, es stehe ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit eines Mitbewohners bevor.

Ernst Kratochwil
10
21.2.2010, 12:56
Und wieso werden aus den zwei Verbannten

plötzlich zwölf Verbannte?

139
44
21.2.2010, 03:15

"Einfacher gesagt: Die linke Hand weiß nicht mehr, was die rechte tut."

Die Rechte erhebt sich wohl grade zum alten Gruße, oder bestellt zumindest 3 Bier.

ken_park
13
21.2.2010, 00:53

dass alle untergetaucht sind spräche ja wieder für eine internierung..

Blanc de Blancs
46
20.2.2010, 22:10

Wie man sieht ist das Problem der Schubhaft, dass sie zu selten verhängt wird.

Heimwerkerking
 
712
20.2.2010, 17:01
Unkenntnis schützt nicht vor dem Gesetz.

Wer von den Asylerzwingern (von Werbern zu reden ist ja wohl ein Euphemismus) sich nicht an die jeweils aktuellen Regeln des Gastlandes hält, hat die Folgen zu tragen. Das müssen wir ja auch. 1003 Ausreden die nichts nützen, spielts halt nicht nur für Schwarzfahrer sondern für alle Gesetzesübertreter.
Gut wäre es, wenn endlich die Schlepperbanden auch Kurse für ihre Kundschaft anbieten würden "Mein Zielland und seine Regeln- wie verhalte ich mich richtig?"

Knieriem
05
21.2.2010, 17:48
Kurse für Geschleppte?

Das wird doch eh gemacht. "Wenn sie dich erwischen, schrei laut Asyl!"

o_lok
12
21.2.2010, 12:25

oh welch ein Schwachsinn!
das Problem ist aber gerade, dass die Gesetze so idiotisch sind, dass es mittlerweile praktisch unmögl ist nicht eine Gesetzesübertretung zu begehen.
ein Staat muss dafür sorgen, dass seine Gesetze einhaltbar sind, nicht einmal die österr Behörden kennen sich mittlerweile bei diesem Labyrinth aus, wie sollen es dann Asylwerber?

Heimwerkerking
 
00
22.2.2010, 09:32
nicht einmal die österr Behörden kennen sich mittlerweile bei diesem Labyrinth aus, wie sollen es dann Asylwerber?

Die österr. Behörden übertreten auch keine Gesetze. Wie soll das auch sein, wo doch die Behörde die Gesetze durchführt?
Ausserdem kann der Richter nachschauen, wenn er sich wo nicht auskennt. Das können die Asylanten nicht da sie kaum lesen und schreiben können und schon gar kein deutsch. Daher müssen sie sich auf Anhieb daran halten. Immerhin wollen sie ins Land und nicht die Behörde, die ist ja schon da.

o_lok
00
22.2.2010, 10:03

sie missverstehen die Pointe:
1. wenn schon die österr Behörden sich bei den Gesetzen nicht auskennen, wie soll das dann ein sylwerber, dem auch noch durch die neuen Aufenthaltsbeschränkungen es erschwert wird Hilfe (NGOs, Anwälte) zu finden, auskennen?
2. es ist durchaus sehr wichtig, ob sich die Behörden auskennen. würden sie das nämlich, u wären die Gesetze nicht ein Dschungel an unverständlichem u nicht exekutierbarem WirrWarr, dann würden die Verfahren auch nicht so lange dauern. denn die Länge der Verfahren ist nicht einfach Schuld der Asylwerber, sondern primär die des Gesetzgebers, der es nicht schafft (schaffen will?) ordentliche, durchschaubare, durchsetzbare Regelungen zu setzen. was eigentl seine Verpflichtung wäre.

RoJa
 
25
21.2.2010, 17:49
zu: o_lok // Regeln gegen Wegweisung (leicht erklärt):


Du nix:

-) schlagta
-) zapzarap (stehlen)
-) Ainbruch
-) nemta Messa und fragta nach Handy und Geld
-) erpressta Kollega
-) Beschädigen andere Aigentum
-) machen S*x mit Frauen was nicht wollta
-) fälschen Papiera / valirata Papiera
-) kommen nix richtig Zayt (Anwesenheit)
-) tauchta unta und spielta U-Boot
-) spielen Apotheker in Wr. U – Bahn / Badner Bahn
-) kaufta Puffn od. Messa und
-) schißta od. stechta Kollega

Du nix lügta bay Beamta und sagta kommta von (z.B.) Tschetschenien mit U-Bahn nach Austria

Du nix wissta von aigen Land, - du „nix“ bista willkommta, - kapirta..!????!

Du gut Mann, - bekommta nach Prüfung Asyl (wenn nix lügta) - Papiera füa Asyl......

Ganz einfach - oder doch nicht??

belgma
 
10
22.2.2010, 15:41

sie haben resetarits nicht wirklich verstanden, gell?

nemta brav medizin und nixta schreibta mehr!!!

RoJa
 
10
23.2.2010, 01:41
zu: belgma



Übrigens: Die von mir angegebenen österreichischen Paragraphen, - beruhen auf dem Verständnis eines normal entwickelnden Weltenbürgers. Da kein § mehr als das Mindestverständnis der „ZEHN GEBOTE“ hergibt und „Selbige“ gibt es auch in „ALLEN“ anderen Religions/ sowie demokratierechtlichen Verfassungen sowie allen anderen der „Ethik“ vertretbaren „Gebilden“ auf diesem Planeten.
P.S.: Die Regelung zwischen zivilisierten Mensch wird niemand umbringen können. Nicht einmal die ungestüme und sorgenlose Jugend – auch diese mag ihr Ende in der Weisheit des Alters zu bekünden haben…….

Sagt Dir wer?

Ein lebenserfahrener Mensch......


P.P.S.: Denk darüber nach........

MfG. RoJa

RoJa
 
10
23.2.2010, 01:01
zu: belgma


Rese – Resi – wer // Tschuschnkapelle im Integrationshaus Dr. Ostbahn?
Da Kurti als lebender Zeck? Für Bildungsresistente mit Hang zum belgischen Schäferhund - langsam zum mitschreiben:

StGB: (§§)

-) 83, 84, 85, 86, 87, - inkl. 91;
-) 127, 128;
-) 129, 130, 131, - inkl. 136;
-) 142, 143;
-) 144, 145; inkl. 278;
-) 125, 126 [Abs.1 Z. 7 & Abs. 2];
-) 201, 202, 205, 206, 207, 209 leider aufgehoben, 211, 212;
-) 223, 224, 225 [Abs. 1 – 3] // sowie 229
-) (Anwesenheit im Verfahren ldt. SPG) Punkt 1 + 2
-) (Suchtmittelgesetz)
-) (illegale Waffen ldt. Waffengebrauchsgesetz)
-) 75, 76, 87;

MfG. RoJa

o_lok
01
22.2.2010, 10:03

ihre Probleme möchte ich nicht haben...

Samhain
32
21.2.2010, 21:56

Sie? Idiota?

Ganz einfach - oder doch nicht?

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