Österreich gerät in der Causa Mensdorff-Pouilly ins Visier der Korruptionsbekämpfer - Vorabprüfung beim EuGH sei "merkwürdig"
Wien - Kein Verständnis für die Überlegungen von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, in der Causa Mensdorff-Pouilly den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzurufen, hat der OECD-Korruptionsexperte Mark Pieth. Im Gespräch mit dem Standard meint er, das Vorhaben "zeugt von einer gewissen Hilflosigkeit" .
Die Pläne seien "merkwürdig" und überhaupt handle es sich um eine Frage der Staatsanwaltschaft: "Wir sind bei der Justizministerin am falschen Ort", sagt Pieth, der auch auf Uno-Ebene diverse Einsätze zur Korruptionsbekämpfung durchgeführt hat. In der Waffenbestechungsaffäre rund um Alfons Mensdorff-Pouilly habe sich die britische Behörde SFO lediglich mit British Aerospace verglichen. Der Fall Mensdorff hingegen sei "Sache der Österreicher", interpretiert Pieth die Entscheidung in London.
Aus diesen Gründen ist er der Ansicht, dass das Doppelbestrafungsverbot, dessen Anwendbarkeit eben vom EuGH geprüft werden soll, nicht gelte. Österreich rät er in der Causa: "Nur Mut." Für Mensdorff-Pouilly gilt die Unschuldsvermutung.
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Standard: Justizministerin Claudia Bandion-Ortner erwägt, in der Sache Mensdorff-Pouilly den Europäischen Gerichtshof anzurufen. Er soll vorab klären, ob eine allfällige Verfolgung nach der Einstellung der britischen Ermittlungen mit dem Doppelbestrafungsverbot kollidiert. Wie beurteilen Sie diesen Vorgang?
Pieth: Es ist schon merkwürdig, wenn ein Land eine Vorabprüfung will. Das bedeutet, dass die Ministerin mit dem, was sie vom anderen Land gehört hat, nicht einverstanden ist, und zeugt auch von einer gewissen Hilflosigkeit. Es handelt sich um eine Rechtsfrage, und das kann der Staatsanwalt in Österreich klären, das braucht nicht die Justizministerin zu machen. Wir sind bei der Justizministerin am falschen Ort. Sie ist die Aufsichtsinstanz, und zuerst soll der Staatsanwalt arbeiten. Aber jetzt misch ich mich bereits in österreichischen Angelegenheiten ein.
Standard: Die Staatsanwaltschaft ressortiert zum Justizministerium. Ist es bei Zweifeln nicht naheliegend, den EuGH zu befassen?
Pieth: Ich bin erstaunt, dass die Justizministerin sich überhaupt mit dem Thema befasst. Als Aufsichtsinstanz kommt sie nur infrage, wenn etwas dramatisch schiefläuft. Der erste Zuständige ist der Staatsanwalt von Wien.
Standard: Und wenn die Staatsanwaltschaft diesen Schritt setzt?
Pieth: An sich sollte die Staatsanwaltschaft aufgrund der Unterlagen, die sie aus Großbritannien erhält, entscheiden können, ob sie zuständig ist. Das ist etwas, das sie selbst entscheiden soll. Nur Mut bitte. Ich meine, die Leute müssten ja nicht das Recht im Ausland erfahren.
Standard: Die Vorlage von europarechtlich relevanten Fragen an den Europäischen Gerichtshof ist in Österreich gängige Praxis.
Pieth: Aus meiner Perspektive ist es eine relativ klare Frage, die man so oder so entscheiden muss, und die Basis der Entscheidung ist zunächst mal der Sachverhalt. Ich habe es bewusst so gemacht, dass ich in der Vermittlung zwischen den beiden Staaten gesagt habe, lasst mich außen vor, ich bin nicht der Vermittler in dem Sinne. Das ist Sache der beiden Staaten.
Standard: Noch einmal zum Grundproblem. Es geht ja um die Frage, ob der Vergleich der britischen Antikorruptionsbehörde SFO mit British Aerospace (BAE Systems) einer Aburteilung Mensdorffs entspricht und er somit nicht noch einmal wegen des gleichen Delikts verfolgt werden kann.
Pieth: Das betrifft den Herrn Mensdorff überhaupt nicht, weil sich das SFO mit dem Unternehmen BAE verglichen hat. Da wird sogar bestritten, dass er mit dem Unternehmen was zu tun hat, nicht wahr. Er selbst bestreitet es ja auch. Mit Mensdorff wurde überhaupt kein Vergleich geschlossen.
Standard: Es hat also weder eine Verurteilung noch eine Einstellung des Verfahrens gegeben?
Pieth: Es gab ein Verfahren gegen Mensdorff persönlich, und man hat beschlossen, ihn freizulassen und das Verfahren einzustellen oder "to discontinue" , was seine Person anbelangt. Erledigt hat man das Verfahren gegen das Unternehmen. Bei ihm, das ist meine Interpretation, hat man gesagt: Das ist die Sache der Österreicher. Die müssen den Fall weiter betreiben. Deshalb greift das Schengener Durchführungsübereinkommen nicht. Die Sache müsste auf der Grundlage der Akten begutachtet werden. Das ist eben die Sache der österreichischen Staatsanwaltschaft, eine Entscheidung zu fällen. Ich denke, das Recht kennt die Justiz selbst. (Andreas Schnauder, DER STANDARD, Printausgabe, 20.2.2010)