Verfassungsgerichtshof

Eberau-Beschwerde noch nicht auf Tagesordnung

19. Februar 2010 10:27

Ob es überhaupt heuer noch zu einer Entscheidung kommt, sei "unsicher", sagte ein VfGH-Sprecher

Wien - Der Anfang Februar eingereichte Antrag zum umstrittenen Asyl-Erstaufnahmezentrum in Eberau steht noch nicht auf der Tagesordnung der bevorstehenden Frühjahrs-Session des Verfassungsgerichtshofes (VfGH). Ob es überhaupt heuer noch zu einer Entscheidung kommt, sei "unsicher", sagte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth unter Hinweis auf die vielen abzuarbeitenden Beschwerden in Asylsachen.

Da die Eberau-Beschwerde erst vor kurzem einlangte, könne sie in der März-Session "natürlich noch nicht" behandelt werden. Aber das Vorverfahren wurde schon eingeleitet, berichtete Neuwirth. Die Bezirkshauptmannschaft Güssing und die burgenländische Landesregierung wurden zur Stellungnahme aufgefordert. Dafür haben sie bis April Zeit. Außerdem wurden vom Gemeinderat die Akten rund um die ursprüngliche Flächenwidmung angefordert.

Zeitplan unklar

Wann mit einer Entscheidung des VfGH zu rechnen ist, lasse sich noch nicht sagen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beim VfGH beträgt rund neun Monate. Die vielen Beschwerden gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofes könnten aber die Verfahrensdauer für alle Verfahren verlängern, merkte Neuwirth an.

Die Eberau-Beschwerde - sie wurde vom Adressaten der Baugenehmigung eingereicht - richtet sich gegen die Aufhebung der Baubewilligung für das Erstaufnahmezentrum durch die BH Güssing. Innenministerin Maria Fekter hat bereits klar gestellt, dass diese Beschwerde auch dann nicht zurückgezogen wird, wenn die Eberauer Bevölkerung in der Volksbefragung am Sonntag gegen die Errichtung des Erstaufnahmezentrums stimmt. Sie will bewiesen bekommen, dass man in der Causa Eberau rechtens vorgegangen ist. (APA)

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